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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Wettbewerbsrecht

VerpackungsG: 6 Monate und schon 2000 Bußgelder

3. Juli 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Die ZSVR analysiert seit einem halben Jahr die Verpackungsmengen von Herstellern und Systemen.
  • Nach 6 Monaten wurden ca. 2.000 Ordnungswidrigkeiten an die Länder übergeben.
  • Händler, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
  • Die Compliance im Bereich VerpackG ist noch relativ niedrig.
  • Viele Händler sind sich ihrer Verpflichtungen nicht bewusst.
  • Unwissenheit schützt nicht vor Abmahnungen und Bußgeldern.
  • Händler sollten sich jetzt mit dem Thema beschäftigen.

Seit einem halben Jahr arbeitet die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Behörde und bekommt Daten zu den Verpackungsmengen der Hersteller und Systeme. Diese werden durch die ZSVR analysiert und Auffälligkeiten aufgedeckt.

Ein fehlender Umgang mit der Regelungen kann sich rächen. Ich habe bereits Anfang des Jahres in einigen Blogbeiträgen (z.B. hier und hier) vor den Folgen gewarnt.

Nach nur 6 Monaten wurden ca. 2.000 Ordnungswidrigkeiten an die Länder übergeben, damit der Vollzug in diesen Fällen in die Wege geleitet werden kann. Händler, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Für eine große Vielzahl von weiteren Fällen sind die Analysen angestoßen bzw. werden Nachforschungen auf schriftlichem Weg weitergeführt. Die Compliance im Bereich VerpackG  weist dabei ein relativ niedriges Niveau auf. Scheinbar kennen viele Händler die Verpflichtungen noch nicht und wissen auch nicht, dass die fehlende Anmeldung via API abrufbar ist und Abmahner es somit ungleich leicht haben.

Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Abmahnungen und erst recht nicht vor Bußgeldern. Wer bislang also sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt hat, sollte dies jetzt tun!

Tags: AbmahnungAnalyseBlogCompliance

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