• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen

12. Februar 2021
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen

12. Februar 2021
in Recht und Esport
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
laptop 3196481 1920

Da ich mich diese Woche mit einigen größeren Spielerverträgen beschäftigten musste bzw. diese für internationale Teams neu erstellt habe, möchte ich zum Ende der Woche einmal ein paar Worte zum Thema Vertragsstrafen in Spielerverträgen verlieren.

Wichtigste Punkte
  • Vertragsstrafen in Esport-Spielerverträgen sind unter bestimmten Bedingungen nach deutschem Recht möglich.
  • Unterscheidung zwischen Arbeitsverträgen und Marketingverträgen ist entscheidend für Vertragsstrafen.
  • Vertragsstrafen dürfen nicht rechtswidrig sein und müssen verständlich formuliert werden.
  • Die Höhe der Vertragsstrafe sollte in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Verstoßes stehen.
  • AGB-rechtliche Anforderungen sind zu beachten, da viele Vertragsstrafen als AGB gelten.
  • Hohe Vertragsstrafen können die Unwirksamkeit der Klausel zur Folge haben.
  • Rechtsanwaltliche Unterstützung ist empfehlenswert, um angemessene Vertragsstrafen zu formulieren.

Viele Profi-Teams im Esport möchteninzwischen Strafen in Verträge aufnehmen, wenn Spieler oder Trainer beispielsweise nicht zum Training erscheinen, nicht an Events teilnehmen oder auch, wenn diese nicht die gewünschte Leistung erbringen. Aber ist das nach deutschem Recht überhaupt möglich? Letztes Jahr habe ich rund um den Themenkomplex ein paar Posts veröffentlicht, beispielsweise rund um das Problem des toxischen Verhaltens oder auch zum Problemkreis des Matchfixing. Aus letzterem können sich eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen ergeben.

Bei dem Problemkreis ist vor allem zwischen Arbeitsverträgen und Marketingverträgen zu unterscheiden, denn man kann zwar in Marketingverträgen bestimmte Vorgaben machen oder auch Sponsoringzahlungen an Bedingungen knüpfen, aber aufgrund der Natur der Sache geht es schwerer, von Spieler, die nur über Marketingverträge an das Team gebunden sind, ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Mehr dazu kann man in diesem Artikel zu den Unterschieden nachlesen und in diesem Artikel zur Frage, was alles in einen Spielervertrag gehört.

Heute, und im Rahmen dieses Artikels, möchte ich auf Arbeitsverträge eingehen, denn ein wichtiger Punkt bei der Frage, wie viel Strafe möglich ist, ist immer auch die Verdienstmöglichkeit des Spielers und die Art und Weise der Tätigkeit relevant.

Daher sei voran gestellt: Theoretisch sind auch in Arbeitsverträgen Vertragsstrafen erlaubt. Sie unterliegen nur der AGB-Kontrolle, müssen also verständlich und nicht mehrdeutig sein, dürften nicht überraschend gestaltet werden und keine unangemessene Beteiligung des Arbeitnehmers darstellen (zum Problem der AGB und verbotener Klausel siehe diesen Artikel). Wirklich viel Rechtsprechung gibt es zu dem Thema jedoch nicht, so dass man hier auch ein wenig Vertragstaktik, unternehmerisches Geschick und anwaltliches Können einfließen lassen müssen. Denn: Arbeitsrichter sehen Vertragsstrafen oft nicht gerne, da man mit Ermahnungen und Abmahnungen durchaus „mildere“ Mittel an der Hand hat. Vertragsstrafen sollten daher eher dazu dienen, einen ansonsten schwer zu beziffernden tatsächlichen Schaden zu pauschalisieren, statt die Geldzahlung tatsächlich als eine Disziplinierung zu verstehen. Details in den Formulierungen der Klauseln sind hier also durchaus relevant, wenn diese vor deutschen Arbeitsgerichten halten sollen.

Im Grundsatz ist ein Ver­trags­stra­fe­ver­spre­chen möglich, insbesondere, wenn es darum geht, das rechtswidrige loslösen zum Arbeitsvertrags zu bestrafen. Gleiches gilt somit auch im Profi-Sport (also auch im Profi-Esport) und ist direkt verbunden mit der Frage, ob im Esport eigentlich Ablösesummen möglich sind (siehe dazu diesen Artikel). Eine Vertragsstrafe wird dann als eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung ausgestaltet, die den­je­ni­gen Ver­trags­part­ner, der das Straf­ver­spre­chen ab­ge­ge­ben hat, zur Zah­lung ei­ner be­stimm­ten Geld­sum­me ver­pflich­tet, falls er be­stimm­te Ver­trags­pflich­ten schuld­haft, d.h. vorsätz­lich oder fahrlässig, ver­letzt. Die Ar­beits­ge­rich­te ak­zep­tie­ren sol­che Ver­trags­stra­fen meistens, da der Ar­beit­ge­ber ansonsten keine sonderlich ef­fek­ti­ve Möglich­kei­t hat, sich ge­gen ei­ne rechts­wid­ri­ge Los­sa­gung vom Ver­trag zu weh­ren. Denn zum Arbeiten (im Esport „spielen“) kann man Menschen in Deutschland nun einmal nicht zwingen. Das ist bereits in der Zivilprozessordnung geregelt, denn nach § 888 III ZPO kann ein  Leis­tungs­ur­teil, das einen Ar­beit­neh­mer zur Ar­beit ver­pflich­tet, gar nicht nicht voll­streckt wer­den.

Obwohl derartige Klauseln also im Grundsatz möglich sind, müssen diese der AGB-rechtlichen Prüfung standhalten. Denn Ver­trags­stra­fe­ver­spre­chen sind prak­tisch im­mer AGB. Das bedeutet daher, dass diese nicht irgendwie und irgendwo in den Spielerver­trag hin­ein­ge­mo­gelt wer­den dürfen, für ei­nen durch­schnitt­li­chen Ar­beit­neh­mer klar und verständ­lich sein müssen (hier ist natürlich relevant, was im sonstigen Esport üblich ist, z.B. die Teilnahme an Majors etc. oder bestimmte Arten von Trainingssituationen) und sie dürfen kei­ne un­an­ge­mes­se­ne Be­nach­tei­li­gung darstellen. Die letzte Bedingung ist tendenziell am schwierigsten zu beurteilen, denn hier gibt es bereits im Bereich der regulären Rechtsprechung zu AGB unzählige Urteile der unterschiedlichsten Art und Weise. Sicherlich nicht möglich sind absolut allgemein gehaltene Klausel, wie Regelungen die dem Ar­beit­neh­mer ei­ne Ver­trags­stra­fe für den Fall ei­nes „schuld­haf­ten ver­trags­wid­ri­gen Ver­hal­tens“ oder ei­nes „gra­vie­ren­den Ver­trags­ver­s­toßes“ auf­er­le­gen. Die Verstöße müssen klar dargelegt und ausformuliert sein. Und die Verstöße müssen auch neutral nachprüfbar sein und dürfen bei der Beurteilung nicht rein im Ermessen des Arbeitgebers, also des Teams, stehen. Klauseln in Esport-Spielerverträgen bzgl. der Qualität des Spielens, also ob ein Spieler „gut“ oder „schlecht“ ist oder sich „nicht verbessert“, sind also tendenziell problematisch.

Wie oben dargestellt dürfen derartige Klauseln den Arbeitnehmer, also den Spieler, auch nicht nicht ent­ge­gen den Ge­bo­ten von Treu und Glau­ben in un­an­ge­mes­se­ner Wei­se benachteiligen. Hier geht es vor allem um die Höhe der Vertragsstrafe. Diese darf gegenüber dem hin­ter der Ver­trags­stra­fe ste­hen­de Ar­beit­ge­ber-In­ter­es­se an ei­nem ver­trags­treu­en Ver­hal­ten des Ar­beit­neh­mers in kei­nem unan­ge­mes­se­nen Verhält­nis ste­hen. Ei­ne un­verhält­nismäßig ho­he Ver­trags­stra­fe würde dazu führen, dass die ge­sam­te Ver­trags­stra­fe­klau­sel un­wirk­sam wäre. Auch eine salvatorische Klausel hilft dann nicht weiter. Deutsche Arbeitsgerichte orientieren sich dabei oft an der Dau­men­re­gel, dass ein Mo­nats­ge­halt als Stra­fe in den meis­ten Fällen aus­rei­chend sei. In Einzelfällen und bei besonders hohen Arbeitnehmerinteresse wäre aber auch mehr möglich. Kann ein Team beispielsweise durch ein Verhalten nicht an einem Major-Turnier oder einem Finale einer Liga nicht teilnehmen, und bestehen dadurch eventuell auch Gefahren dass Sponsoren abspringen oder Schadensersatz verlangen, sind auch höhere Strafen denkbar.

Wie man sieht, ist es anzuraten, dass derartige Klauseln von Rechtsanwälten erstellt werden, die marktübliche Bedingungen schon öfters gesehen haben und die die Klauseln im Zweifel auch am Arbeitsgericht verteidigen könnten. Dies ist schon deswegen relevant, da Schäden, die Arbeitnehmer verursachen, selbst wenn größere Sponsoren Geld zurückverlangen, die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes auslösen, an denen der Arbeitgeber (als das Team) selbst wenn er vollständig obsiegt, die eigenen Kosten tragen muss.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBArbeitnehmerArbeitsgerichtEsportLigaMarketingRechtsprechungSchadensersatzSponsorUrteileVeranstaltungenVerträgeVertragsstrafe

Weitere spannende Blogposts

NFT und Esport: Eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit oder hohe juristische Hürden?

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?
16. Mai 2023

Einführung in NFTs und Digitale Assets Nicht-fungible Token (NFTs) sind ein aufstrebender Bereich digitaler Assets, die auf Blockchain-Technologie basieren. Im...

Mehr lesenDetails

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
19. November 2018

Aktuell scheint es wohl wieder eine neue Runde von Abmahnungen zu geben, wenn im Falle von Online-Händlern, in den AGB,...

Mehr lesenDetails

Influencer-Merchandise und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

Datenschutzerklärung
3. Juli 2024

Der Influencer-Markt boomt, und immer mehr Content-Creator entdecken das lukrative Geschäft mit eigenem Merchandise. Die Möglichkeit, eigene Produkte zu entwickeln...

Mehr lesenDetails

Investorenverträge für SaaS-Startups

iStock 1405433207 scaled
11. Oktober 2024

Als SaaS-Startup stehen Sie vor der spannenden Herausforderung, Investoren für Ihr innovatives Geschäftsmodell zu gewinnen. Die Gestaltung von Investorenverträgen ist...

Mehr lesenDetails

Kein Nutzungsersatz bei Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages

Kein Nutzungsersatz bei Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages
9. Juni 2020

Der EuGH hat entschieden, dass ein Darlehensnehmer nach dem Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages keinen Nutzungsersatz auf die im...

Mehr lesenDetails

Kryptowinter 2023: Ein Wendepunkt für Blockchain-Technologie in 2024?

Kryptowinter 2023: Ein Wendepunkt für Blockchain-Technologie in 2024?
22. Dezember 2023

Die Verschiebung des Fokus: Von Coins zu echter Technologie Aufgrund meines kürzlich veröffentlichten Artikels zu Suno.ai und meiner Beteiligung an...

Mehr lesenDetails

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig
25. April 2019

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen für die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung kein Entgelt verlangen darf, wenn...

Mehr lesenDetails

EuGH: Ist YouTube urheberrechtlicher Anbieter?

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
28. Oktober 2019

Am Freitag habe ich zur neuen Streamingplattform Mixer von Microsoft ein paar Worte verloren (siehe diesen Beitrag). Eigentlich wollte ich...

Mehr lesenDetails

BGH: Bereitschaft zur Schlichtung löst keine Hinweispflicht aus

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
2. Dezember 2019

Die Frage wie und auf welche Weise auf die Streitschlichtungsplattform der EU hingewiesen werden muss, ist bei Abmahnungen eigentlich ein...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Mehr lesenDetails
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung