• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen

12. Februar 2021
in Recht und Esport
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
laptop 3196481 1920

Da ich mich diese Woche mit einigen größeren Spielerverträgen beschäftigten musste bzw. diese für internationale Teams neu erstellt habe, möchte ich zum Ende der Woche einmal ein paar Worte zum Thema Vertragsstrafen in Spielerverträgen verlieren.

Wichtigste Punkte
  • Vertragsstrafen in Esport-Spielerverträgen sind unter bestimmten Bedingungen nach deutschem Recht möglich.
  • Unterscheidung zwischen Arbeitsverträgen und Marketingverträgen ist entscheidend für Vertragsstrafen.
  • Vertragsstrafen dürfen nicht rechtswidrig sein und müssen verständlich formuliert werden.
  • Die Höhe der Vertragsstrafe sollte in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Verstoßes stehen.
  • AGB-rechtliche Anforderungen sind zu beachten, da viele Vertragsstrafen als AGB gelten.
  • Hohe Vertragsstrafen können die Unwirksamkeit der Klausel zur Folge haben.
  • Rechtsanwaltliche Unterstützung ist empfehlenswert, um angemessene Vertragsstrafen zu formulieren.

Viele Profi-Teams im Esport möchteninzwischen Strafen in Verträge aufnehmen, wenn Spieler oder Trainer beispielsweise nicht zum Training erscheinen, nicht an Events teilnehmen oder auch, wenn diese nicht die gewünschte Leistung erbringen. Aber ist das nach deutschem Recht überhaupt möglich? Letztes Jahr habe ich rund um den Themenkomplex ein paar Posts veröffentlicht, beispielsweise rund um das Problem des toxischen Verhaltens oder auch zum Problemkreis des Matchfixing. Aus letzterem können sich eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen ergeben.

Bei dem Problemkreis ist vor allem zwischen Arbeitsverträgen und Marketingverträgen zu unterscheiden, denn man kann zwar in Marketingverträgen bestimmte Vorgaben machen oder auch Sponsoringzahlungen an Bedingungen knüpfen, aber aufgrund der Natur der Sache geht es schwerer, von Spieler, die nur über Marketingverträge an das Team gebunden sind, ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Mehr dazu kann man in diesem Artikel zu den Unterschieden nachlesen und in diesem Artikel zur Frage, was alles in einen Spielervertrag gehört.

Heute, und im Rahmen dieses Artikels, möchte ich auf Arbeitsverträge eingehen, denn ein wichtiger Punkt bei der Frage, wie viel Strafe möglich ist, ist immer auch die Verdienstmöglichkeit des Spielers und die Art und Weise der Tätigkeit relevant.

Daher sei voran gestellt: Theoretisch sind auch in Arbeitsverträgen Vertragsstrafen erlaubt. Sie unterliegen nur der AGB-Kontrolle, müssen also verständlich und nicht mehrdeutig sein, dürften nicht überraschend gestaltet werden und keine unangemessene Beteiligung des Arbeitnehmers darstellen (zum Problem der AGB und verbotener Klausel siehe diesen Artikel). Wirklich viel Rechtsprechung gibt es zu dem Thema jedoch nicht, so dass man hier auch ein wenig Vertragstaktik, unternehmerisches Geschick und anwaltliches Können einfließen lassen müssen. Denn: Arbeitsrichter sehen Vertragsstrafen oft nicht gerne, da man mit Ermahnungen und Abmahnungen durchaus „mildere“ Mittel an der Hand hat. Vertragsstrafen sollten daher eher dazu dienen, einen ansonsten schwer zu beziffernden tatsächlichen Schaden zu pauschalisieren, statt die Geldzahlung tatsächlich als eine Disziplinierung zu verstehen. Details in den Formulierungen der Klauseln sind hier also durchaus relevant, wenn diese vor deutschen Arbeitsgerichten halten sollen.

Im Grundsatz ist ein Ver­trags­stra­fe­ver­spre­chen möglich, insbesondere, wenn es darum geht, das rechtswidrige loslösen zum Arbeitsvertrags zu bestrafen. Gleiches gilt somit auch im Profi-Sport (also auch im Profi-Esport) und ist direkt verbunden mit der Frage, ob im Esport eigentlich Ablösesummen möglich sind (siehe dazu diesen Artikel). Eine Vertragsstrafe wird dann als eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung ausgestaltet, die den­je­ni­gen Ver­trags­part­ner, der das Straf­ver­spre­chen ab­ge­ge­ben hat, zur Zah­lung ei­ner be­stimm­ten Geld­sum­me ver­pflich­tet, falls er be­stimm­te Ver­trags­pflich­ten schuld­haft, d.h. vorsätz­lich oder fahrlässig, ver­letzt. Die Ar­beits­ge­rich­te ak­zep­tie­ren sol­che Ver­trags­stra­fen meistens, da der Ar­beit­ge­ber ansonsten keine sonderlich ef­fek­ti­ve Möglich­kei­t hat, sich ge­gen ei­ne rechts­wid­ri­ge Los­sa­gung vom Ver­trag zu weh­ren. Denn zum Arbeiten (im Esport „spielen“) kann man Menschen in Deutschland nun einmal nicht zwingen. Das ist bereits in der Zivilprozessordnung geregelt, denn nach § 888 III ZPO kann ein  Leis­tungs­ur­teil, das einen Ar­beit­neh­mer zur Ar­beit ver­pflich­tet, gar nicht nicht voll­streckt wer­den.

Obwohl derartige Klauseln also im Grundsatz möglich sind, müssen diese der AGB-rechtlichen Prüfung standhalten. Denn Ver­trags­stra­fe­ver­spre­chen sind prak­tisch im­mer AGB. Das bedeutet daher, dass diese nicht irgendwie und irgendwo in den Spielerver­trag hin­ein­ge­mo­gelt wer­den dürfen, für ei­nen durch­schnitt­li­chen Ar­beit­neh­mer klar und verständ­lich sein müssen (hier ist natürlich relevant, was im sonstigen Esport üblich ist, z.B. die Teilnahme an Majors etc. oder bestimmte Arten von Trainingssituationen) und sie dürfen kei­ne un­an­ge­mes­se­ne Be­nach­tei­li­gung darstellen. Die letzte Bedingung ist tendenziell am schwierigsten zu beurteilen, denn hier gibt es bereits im Bereich der regulären Rechtsprechung zu AGB unzählige Urteile der unterschiedlichsten Art und Weise. Sicherlich nicht möglich sind absolut allgemein gehaltene Klausel, wie Regelungen die dem Ar­beit­neh­mer ei­ne Ver­trags­stra­fe für den Fall ei­nes „schuld­haf­ten ver­trags­wid­ri­gen Ver­hal­tens“ oder ei­nes „gra­vie­ren­den Ver­trags­ver­s­toßes“ auf­er­le­gen. Die Verstöße müssen klar dargelegt und ausformuliert sein. Und die Verstöße müssen auch neutral nachprüfbar sein und dürfen bei der Beurteilung nicht rein im Ermessen des Arbeitgebers, also des Teams, stehen. Klauseln in Esport-Spielerverträgen bzgl. der Qualität des Spielens, also ob ein Spieler „gut“ oder „schlecht“ ist oder sich „nicht verbessert“, sind also tendenziell problematisch.

Wie oben dargestellt dürfen derartige Klauseln den Arbeitnehmer, also den Spieler, auch nicht nicht ent­ge­gen den Ge­bo­ten von Treu und Glau­ben in un­an­ge­mes­se­ner Wei­se benachteiligen. Hier geht es vor allem um die Höhe der Vertragsstrafe. Diese darf gegenüber dem hin­ter der Ver­trags­stra­fe ste­hen­de Ar­beit­ge­ber-In­ter­es­se an ei­nem ver­trags­treu­en Ver­hal­ten des Ar­beit­neh­mers in kei­nem unan­ge­mes­se­nen Verhält­nis ste­hen. Ei­ne un­verhält­nismäßig ho­he Ver­trags­stra­fe würde dazu führen, dass die ge­sam­te Ver­trags­stra­fe­klau­sel un­wirk­sam wäre. Auch eine salvatorische Klausel hilft dann nicht weiter. Deutsche Arbeitsgerichte orientieren sich dabei oft an der Dau­men­re­gel, dass ein Mo­nats­ge­halt als Stra­fe in den meis­ten Fällen aus­rei­chend sei. In Einzelfällen und bei besonders hohen Arbeitnehmerinteresse wäre aber auch mehr möglich. Kann ein Team beispielsweise durch ein Verhalten nicht an einem Major-Turnier oder einem Finale einer Liga nicht teilnehmen, und bestehen dadurch eventuell auch Gefahren dass Sponsoren abspringen oder Schadensersatz verlangen, sind auch höhere Strafen denkbar.

Wie man sieht, ist es anzuraten, dass derartige Klauseln von Rechtsanwälten erstellt werden, die marktübliche Bedingungen schon öfters gesehen haben und die die Klauseln im Zweifel auch am Arbeitsgericht verteidigen könnten. Dies ist schon deswegen relevant, da Schäden, die Arbeitnehmer verursachen, selbst wenn größere Sponsoren Geld zurückverlangen, die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes auslösen, an denen der Arbeitgeber (als das Team) selbst wenn er vollständig obsiegt, die eigenen Kosten tragen muss.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBArbeitnehmerArbeitsgerichtEsportLigaMarketingRechtsprechungSchadensersatzSponsorUrteileVeranstaltungenVerträgeVertragsstrafe

Weitere spannende Blogposts

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern
13. Dezember 2022

Einführung: Warum sind Esport-Teams gegenüber Haftungsrisiken von selbstständigen Spielern anfällig? Esport-Teams sind einem hohen Risiko ausgesetzt, wenn sie mit scheinselbstständigen...

Mehr lesenDetails

Foto-Abmahnungen Kleiderkreisel

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
22. Oktober 2019

Da ich jetzt in den letzten Wochen einige Abmahnungen gesehen habe, die die Plattform Kleiderkreisel betreffen, auf der man gebrauchte...

Mehr lesenDetails

Warum sind seriöse Verträge wichtig?

Warum sind seriöse Verträge wichtig?
7. Dezember 2022

Vertrauen ist ein wichtiger Bestandteil jedes erfolgreichen Geschäfts. Es schafft eine Grundlage für eine langanhaltende Kundenbeziehung und ist essentiell für...

Mehr lesenDetails

Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4

Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4
31. März 2023

Liebe Leserinnen und Leser, als Anwalt ist es meine Aufgabe, Sie bei rechtlichen Fragen und Problemen zu beraten und zu...

Mehr lesenDetails

Internationale Markenanmeldung beim WIPO

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
5. April 2019

Markenanmeldungen sollten gut durchdacht sein. Es gibt zahlreiche Punkte zu beachten, beginnend mit der Eintragbarkeit über mögliche Konkurrenzmarken und somit...

Mehr lesenDetails

Unity Media und WLAN-Hotspot: Kunden müssen nicht zustimmen

Unity Media und WLAN-Hotspot: Kunden müssen nicht zustimmen
25. April 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus dem UWG zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten...

Mehr lesenDetails

BGH legt „Cheat-Software“ für Spielekonsolen dem EuGH vor

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
23. Februar 2023

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat, nach den Rechtsfragen rund um Bossland (bei dem...

Mehr lesenDetails

NFT und das Urheberrechtsproblem

In Tokens „investiert“ und nichts ist passiert? Geld zurückholen?
30. Januar 2023

Schon ein paar mal hab ich unterschwellig in Blogbeiträgen auf das Problem hingewiesen, was NFT eigentlich sind und was nicht....

Mehr lesenDetails

Esport-Events nur mit Spielhallenerlaubnis

Eine Gruppe von Menschen, die in einem Raum Videospiele spielen.
1. November 2018

Da ich in den letzten Tagen einige Rückfragen erhalten habe, was den Esport in Deutschland angeht, möchte ich auch noch...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

Mehr lesenDetails
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung