• Mehr als 3 Millionen WĂśrter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • VertragsprĂźfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung fĂźr Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – fĂźr Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei fĂźr GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei fĂźr IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • PreisĂźbersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • BehĂśrden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – Ăźber Marian Härtel
    • Videos – Ăźber mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurĂźcksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • VertragsprĂźfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung fĂźr Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – fĂźr Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei fĂźr GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei fĂźr IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • PreisĂźbersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • BehĂśrden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – Ăźber Marian Härtel
    • Videos – Ăźber mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurĂźcksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Warum aktuell Millionen von Websites ein fehlerhaftes Impressum haben ;-)

7. Mai 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
impressum haufen 3 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt das Telemediengesetz (TMG) und sorgt fĂźr Verwirrung bei Website-Betreibern.
  • Mitbewerber kĂśnnen keine Abmahnkosten mehr geltend machen, wenn die Impressumspflicht nicht erfĂźllt ist.
  • Abmahnverbände kĂśnnen weiterhin Abmahnungen aussprechen, wenn sie gegen die neuen Bestimmungen verstoßen.
  • Website-Betreiber sollten ihre Impressumsangaben ĂźberprĂźfen und an das DDG anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
  • Unklarheit besteht bei der Impressumspflicht von Influencern, jedoch ist eine Abmahnung unwahrscheinlich.
  • Empfohlene Änderung: von „Impressum gemäß § 5 TMG“ zu „Impressum“ fĂźr rechtliche Klarheit.
  • Die Gefahr einer Abmahnwelle bleibt gering, jedoch sollten Betreiber aktiv bleiben und die neuen Vorgaben einhalten.

❌ § 5 TMG gibt es nicht mehr.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. ❌ § 5 TMG gibt es nicht mehr.
2. ✅ Es lebe § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz).
3. Kein Grund zur Panik: Neue Impressumspflicht und Abmahnwellen
3.1. Author: Marian Härtel

✅ Es lebe § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz).

Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat das bisherige Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Diese Änderung hat viele Betreiber von Websites überrascht, und plötzlich haben Millionen von Webseiten ein fehlerhaftes Impressum. Das DDG hat den Platz des TMG so unvorhersehbar eingenommen, dass es kaum jemand auf dem Radar hatte und selbst große Plattformen wie „Gesetze im Internet“ und „Dejure“ es noch nicht aktualisiert haben.

Noch erstaunlicher ist, dass selbst viele erfahrene Juristen und IT-Rechtsexperten von dieser Änderung unvorbereitet getroffen wurden. Diese Änderung wurde so leise eingeführt, dass sie nicht nur bei den Betreibern von Websites, sondern auch bei vielen Rechtsanwälten, die auf das Internetrecht spezialisiert sind, für erhebliche Unsicherheit gesorgt hat. Die Umstellung fand in einem solchen Tempo statt, dass sogar gängige Rechtsdatenbanken und juristische Informationsdienste mit der Aktualisierung nicht hinterherkamen.

In einem so digitalen Zeitalter, in dem rechtliche Änderungen normalerweise sofort in diversen Online-Diensten verfügbar sind, ist dies besonders bemerkenswert.

Kein Grund zur Panik: Neue Impressumspflicht und Abmahnwellen

Seit dem 17. Februar 2024 sind die Pflichtangaben nach § 5 TMG durch § 5 des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ersetzt worden. Diese überraschende Änderung hat bei vielen Betreibern von Websites Verunsicherung hervorgerufen, und viele fragen sich nun, ob eine neue Abmahnwelle droht.

Ist eine Abmahnwelle zu befĂźrchten?
Die Antwort lautet: Nein, jedenfalls nicht von Mitbewerbern.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde ebenfalls angepasst. In § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG wird nun klargestellt, dass bei Verstößen gegen die Impressumspflicht Mitbewerber keine Abmahnkosten mehr geltend machen können. Dies bedeutet, dass die oftmals als missbräuchlich empfundenen Abmahnungen von Konkurrenten, die lediglich auf die Erstattung von Rechtsanwaltskosten abzielen, in diesem Fall nicht mehr möglich sind.

Vorsicht bei Abmahnverbänden

Anders sieht es jedoch bei Abmahnverbänden aus. Diese können weiterhin Abmahnungen aussprechen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Website gegen die neuen Bestimmungen verstößt. Solche Verbände agieren im Interesse der Verbraucher und sind darauf bedacht, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Sie haben das Recht, Verstöße zu rügen und gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten, um Verbraucherinteressen zu schützen und Unternehmen zu rechtskonformem Verhalten zu bewegen.

Mögliche Risiken und Präventivmaßnahmen

Fßr Betreiber von Websites ist es daher ratsam, die Impressumsangaben zu ßberprßfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Obwohl die Gefahr einer Abmahnwelle durch Mitbewerber gering ist, kÜnnen Abmahnverbände dennoch tätig werden. Betreiber sollten daher sicherstellen, dass ihre Websites den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um mÜgliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine klare und aktualisierte Rechtslage minimiert das Risiko von Abmahnungen und schßtzt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen.

Impressumspflicht fĂźr Influencer

Eine interessante Fragestellung betrifft auch Influencer, die das Impressum ihrer Vermarktungsagentur nutzen. Wie in diesem Artikel ausgefĂźhrt wird, ist es umstritten, ob dies eine Verletzung der Impressumspflicht darstellt. Eine Abmahnung ist jedoch eher unwahrscheinlich. Anbieter von Impressumsdiensten sollten allerdings darauf achten, gute AGB zu haben, da einstweilige VerfĂźgungen drohen kĂśnnten, wenn ein Influencer die Rechte Dritter verletzt.

Handlungsbedarf bei Website-Betreibern

Trotz der relativ geringen Abmahngefahr von Seiten der Mitbewerber sollten Betreiber von Websites dennoch ihre Impressumsangaben überprüfen und anpassen. Angaben wie „Impressum gemäß § 5 TMG“ sind jetzt überholt und sollten auf das neue Gesetz oder besser noch einfach nur auf „Impressum“ geändert werden. Das DDG ersetzt das TMG, und die Pflichtangaben sollten entsprechend angepasst werden, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.

Fazit: Ruhe bewahren, aber handeln

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gefahr einer Abmahnwelle durch Mitbewerber aufgrund der geänderten Impressumspflicht gering ist. Trotzdem sollten Betreiber von Websites die neuen Vorgaben im Auge behalten und ihr Impressum anpassen, um auf der sicheren Seite zu sein und mÜglichen Abmahnungen durch Abmahnverbände vorzubeugen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBGesetz gegen den unlauteren WettbewerbGesetzeImpressumspflichtInfluencerinternetRechtRisikoUWGVerbraucherWebsitesWettbewerb

Weitere spannende Blogposts

Ein paar Neuigkeiten zu ITMediaLaw.com

Ein paar Neuigkeiten zu ITMediaLaw.com
13. November 2019

Da ich stets versuche ITMediaLaw zu optimieren und meinen typischen Mandanten, wie Esport Teams, Streamer, Influencer, Marketingagenturen oder Spieleentwicklern eine...

Mehr lesenDetails

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
4. Juni 2024

Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht erstelle ich regelmäßig AGB für verschiedene SaaS-Anbieter, Dienste und Onlineshops. Gerade bei Onlineshops fällt...

Mehr lesenDetails

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz
15. Dezember 2023

Die jßngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Verfahren Natsionalna agentsia za prihotide (C-340/21) und Gemeinde Ummendorf (C-456/22) setzen...

Mehr lesenDetails

Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Preisangaben Verordnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
11. März 2019

Passend zu diesem Artikel seien auch noch ein paar Information zu Kleinunternehmern nach § 19 I UStG verloren, die Waren...

Mehr lesenDetails

Rechtsfragen-Bot auf ChatGPT-4 aktualisiert: Eine neue Ära der Rechtsberatung beginnt

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
8. Mai 2023

Aktualisierung auf ChatGPT-4 und erweiterte Programmierung Als Rechtsanwalt Marian Härtel freue ich mich, Ihnen mitteilen zu dßrfen, dass ich den...

Mehr lesenDetails

Streamer mit Pseudonym: Klage gegen Unbekannt?

Streamer mit Pseudonym: Klage gegen Unbekannt?
24. Februar 2023

Aktuell bin ich in ein Gerichtsverfahren involviert, in dem es neben einigen anderen Rechtsfragen im Bereich Streaming, YouTube und Influencer...

Mehr lesenDetails

OLG Mßnchen: Zusatzentgelte fßr PayPal und Sofortßberweisung zulässig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
15. Oktober 2019

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das OLG München die Berechnung von Zahlungsentgelten sowohl bei Nutzung des Zahlungsdienstes „Sofortüberweisung“ als...

Mehr lesenDetails

Keine Abmahnungen mehr wegen fehlerhaftem Impressum?

Social Media Accounts und Impressum
1. Februar 2021

Gerade von meinen Influencer-Mandanten oder Streamern, die auf Twitch, YouTube oder ähnlichen Social Media Plattformen tätig sind, bekomme ich immer...

Mehr lesenDetails

Uber verliert einmal mehr am LG Frankfurt a.M.

Esport Recht
20. Dezember 2019

Die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch Uber sei wettbewerbswidrig, so die Kammer des Landgerichts. In dem Geschäftsmodell von Uber...

Mehr lesenDetails
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht
Sonstiges

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025

Synthetische Gesichter, nachgebildete Stimmen und KI-Testimonials sind in der Werbepraxis angekommen. Virtuelle Creators fungieren als Markenbotschafter, Spots werden per Stimm-Clone...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle fĂźr moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle fĂźr moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung fĂźr Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung fĂźr Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität fĂźr Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität fĂźr Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden fĂźr Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 fĂźr Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Mehr lesenDetails
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig Ăźber transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt fßr IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurĂźck!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

FĂźllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurĂźckzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • VertragsprĂźfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung fĂźr Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – fĂźr Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei fĂźr GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei fĂźr IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • PreisĂźbersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • BehĂśrden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – Ăźber Marian Härtel
    • Videos – Ăźber mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurĂźcksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung