• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Warum eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer in einer GmbH sinnvoll sein kann

Warum eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer in einer GmbH sinnvoll sein kann

21. Juli 2023
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Warum eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer in einer GmbH sinnvoll sein kann

21. Juli 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
business people gf4178100f 1280

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Wichtige Behauptungen
3. Der wichtigste Aspekt ist die Haftung
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens. Sie arbeiten in fast allen Branchen, von kleinen Start-Ups bis hin zu mittelständischen Unternehmen und multinationalen Konzernen. Sie ist für viele Unternehmer eine besonders attraktive Unternehmensform aufgrund ihrer Flexibilität, der Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen und der relativ einfachen Handhabung in der Gründungsphase.

Wichtigste Punkte
  • Die GmbH schützt Eigentümer vor persönlicher Haftung und trennt Privatvermögen vom Unternehmensvermögen.
  • Eine klare Geschäftsordnung verbessert die internen Abläufe und sorgt für Struktur und Klarheit.
  • Die Effizienz wird gesteigert, indem klare Zuständigkeiten definiert und Doppelarbeit vermieden werden.
  • Die Geschäftsordnung dient der Konfliktvermeidung und bietet Richtlinien für die Entscheidungsfindung.
  • Rechtssicherheit wird durch die Dokumentation von Verantwortlichkeiten und Abläufen in der Geschäftsordnung gewährleistet.
  • Die Haftung für Fehler anderer Geschäftsführer kann durch klare Definitionen in der Geschäftsordnung geregelt werden.
  • Eine umfassende Geschäftsordnung kann zu einer günstigeren D&O-Versicherung führen, indem sie Risiken minimiert.

Eine GmbH schützt die Eigentümer vor persönlicher Haftung für Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens, da sie ihnen ermöglicht, ihr Privatvermögen von dem des Unternehmens zu trennen. Dies ist einer der wichtigsten Vorteile dieser Art von Unternehmen und einer der Gründe, warum sie so beliebt ist. Außerdem ist die Führung einer GmbH äußerst flexible. Die Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Gesellschafter bestimmen die Auswahl und den Einsatz von Geschäftsführern. Dies ermöglicht der GmbH, schnell auf Veränderungen auf dem Markt zu reagieren und innovative Strategien zu verfolgen.

Obwohl es viele Vorteile gibt, gibt es auch Schwierigkeiten bei der Verwaltung einer GmbH. Die Notwendigkeit einer klaren Struktur und Kontrolle innerhalb des Unternehmens, um effektiv zu arbeiten und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist eine dieser Herausforderungen. Die Verwaltung und Führung eines Unternehmens kann komplex und schwierig sein, insbesondere wenn es mehrere Geschäftsführer gibt.

Es ist notwendig, eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer zu erstellen. Die Zuständigkeiten, Pflichten und Abläufe der Geschäftsführung werden durch sie festgelegt, was einen klaren Rahmen für die Führung des Unternehmens schafft. Missverständnisse werden vermieden, die Kommunikation wird verbessert und das Risiko von internen Konflikten wird verringert. Um die Schwierigkeiten der Geschäftsführung in einer GmbH erfolgreich zu bewältigen, ist eine sorgfältig geplante Geschäftsordnung ein wichtiges Mittel.

Wichtige Behauptungen

Die internen Abläufe und Entscheidungsstrukturen werden durch die Geschäftsordnung geregelt, die ein wesentliches Element der Organisation und Führung einer GmbH ist. Sie ist entscheidend für eine effektivere und transparentere Unternehmensführung.

Einer der Hauptvorteile einer Geschäftsordnung ist die Schaffung von Klarheit und Struktur. Sie definiert genau, wer für welche Entscheidungen verantwortlich ist und wie diese Entscheidungen getroffen werden. Durch die eindeutigen und verständlichen Anforderungen wird das Risiko von Fehlkommunikation und Missverständnissen stark verringert. Sie stellt sicher, dass alle Beteiligten dieselben Aufgaben und Verantwortungen haben.

Die Verbesserung der Arbeitseffizienz ist eine weitere wichtige Funktion einer Geschäftsordnung. Eine klare Geschäftsordnung kann Entscheidungen beschleunigen und straffen. Indem klar definiert wird, wer welche Aufgaben übernimmt, hilft es, Doppelarbeit zu vermeiden und die Effizienz zu steigern.

Die Geschäftsordnung klärt und dokumentiert die Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung. Sie erhöht die Transparenz gegenüber den Gesellschaftern und Dritten, indem sie zeigt, wer für welche Entscheidungen und Handlungen verantwortlich ist.

Außerdem ist die Geschäftsordnung ein nützliches Mittel zur Konfliktvermeidung. Es kann zu Konflikten bei mehreren Geschäftsführern kommen. In solchen Fällen gibt die Geschäftsordnung klare Richtlinien und Verfahren für die Entscheidungsfindung vor, was Konflikte reduziert.

Schließlich ist die Geschäftsordnung entscheidend für die Rechtssicherheit. Sie kann als Beweis dafür dienen, dass Gesetze eingehalten werden, was insbesondere bei Änderungen oder Gerichtsverfahren von Bedeutung sein kann. Durch die Aufzeichnung von Abläufen und Verantwortungen in der Geschäftsordnung wird das Risiko rechtlicher Auswirkungen verringert und die Position der GmbH gestärkt.

Der wichtigste Aspekt ist die Haftung

In der Geschäftsordnung einer GmbH sollten wichtige Themen wie die Haftung der Geschäftsführer und die Befreiung von der Haftung für Fehler anderer Geschäftsführer behandelt werden. Es ist nicht nur für den alltäglichen Geschäftsbetrieb von Bedeutung, sondern kann auch für gerichtliche Konflikte von entscheidender Bedeutung sein.

Die Verantwortung der Leiter einer GmbH ist kompliziert und wird häufig falsch verstanden. In der Regel sind Geschäftsführer persönlich für ihre Handlungen und Unterlassungen verantwortlich. Wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllen, können sie sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten haftbar gemacht werden. Es ist besonders wichtig, wenn die Leiter fahrlässig oder absichtlich handeln.

Eine präzise Geschäftsordnung kann als Vorbeugung dienen, um das Haftungsrisiko zu verringern. Sie macht deutlich, welche Verantwortung die Geschäftsführer haben und wie sie diese erfüllen müssen. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit von Fehlern, die zu Haftung führen können, verringert. Eine solche Geschäftsordnung kann auch als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren dienen, um die persönliche Haftung der Geschäftsführer abzuwehren.

Die Haftung für Fehler anderer Geschäftsführer ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Es ist möglich, dass ein Geschäftsführer in einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern für die Fehler eines anderen verantwortlich ist. Indem man klar definiert, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist, kann eine Geschäftsordnung solche Situationen vermeiden. Darüber hinaus kann sie bestimmen, in welchem Umfang und unter welchen Umständen ein Geschäftsführer von der Verantwortung für Fehler eines anderen Geschäftsführers befreit werden kann.

Eine Directors & Officers Versicherung (D&O-Versicherung) kann auch von der Klarheit und Transparenz der Geschäftsordnung profitieren. Geschäftsführer sind durch diese Versicherung vor finanziellen Verlusten geschützt, die aufgrund ihrer Entscheidungen und Handlungen als Geschäftsführer entstehen können. Die Versicherer schätzen es, wenn die Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsführung klar definiert sind und die Geschäftsführer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, was durch eine umfassende Geschäftsordnung dokumentiert werden kann. Daher kann eine sorgfältig geplante Geschäftsordnung zu einer günstigeren D&O-Versicherung führen.

Fazit

Es ist unbestritten, dass eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer einer GmbH zahlreiche Vorteile bietet. Sie fördert die betriebliche Effizienz, sorgt für Rechtssicherheit und kann zur Konfliktvermeidung beitragen. Es ist von großer Bedeutung, dass sowohl Personen, die eine GmbH gründen möchten, als auch Personen, die bereits eine GmbH betreiben, über die Erstellung einer Geschäftsordnung nachdenken.

Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Erstellung einer entsprechenden Geschäftsordnung gründlicher Planung und Überlegung erfordert. Es braucht Zeit und Ressourcen, um mit den Gesellschaftern abzustimmen, detaillierte Zuständigkeiten und Abläufe zu erstellen und die Bedürfnisse des Unternehmens zu berücksichtigen. Dies ist eine sorgfältige Investition in die Grundlagen Ihres Unternehmens.

Es ist ebenso wichtig, die Geschäftsordnung von einem erfahrenen Rechtsberater zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie allen rechtlichen Anforderungen entspricht. Nur eine Geschäftsordnung, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten und juristisch überprüft wurde, kann ihren vollen Nutzen erzielen.

Obwohl es viel Arbeit erfordert, eine Geschäftsordnung zu erstellen, lohnt sich die Investition langfristig. Sie bildet eine solide Grundlage für Ihr Unternehmen und ist entscheidend für einen effektiven Betrieb und langfristigen Erfolg. Daher sollten Unternehmer die Erstellung einer sorgfältig geplanten Geschäftsordnung als wertvolle Investition in die Zukunft ihres Unternehmens betrachten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: HaftungRechtsberatungRechtssicherheitRisikomanagement

Weitere spannende Blogposts

Achtung GoBD: Falle in der Buchhaltung von Selbstständigen

Achtung GoBD: Falle in der Buchhaltung von Selbstständigen
5. Juni 2019

Das Problem Das Thema GoBD oder ausgeschrieben "Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und Datenspeicherung" sind eigentlich ein alter Hut. Diese wurden...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt a.M.: zur Haftung von X (Twitter)

Landgericht Berlin untersagt grundlose Twittersperre
17. Juni 2024

Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen - die richtig oder...

Mehr lesenDetails

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im April

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im April
30. März 2019

Mit 10 Monaten Verspätung wird im April endlich auch in Deutschland die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher...

Mehr lesenDetails

Gefälschte Rechnungen und falsche IBAN-Überweisungen

Achtung vor Fake-Streamingangeboten
1. Juli 2024

Als erfahrener Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht betreue ich regelmäßig Fälle von Rechnungsbetrug und fehlgeleiteten Überweisungen. In diesem ausführlichen Blogbeitrag...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Ein Einblick in die juristischen Aspekte

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
31. Mai 2023

Einleitung: Es ist schon eine Weile her, dass die Bundesregierung ihr Positionspapier zur Blockchain-Strategie veröffentlicht hat. Dieses Dokument, das als...

Mehr lesenDetails

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!
28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

Mehr lesenDetails

Unberechtigte Kündigung und Schadensersatzanspruch bei Influencer-Agenturen

lawyer is providing information about the client s 2022 10 06 05 57 37 utc
19. August 2024

Unberechtigte Kündigung und Schadensersatzanspruch bei Influencer-Agenturen Der vorzeitige Wechsel von Influencern zu anderen Agenturen stellt für Influencer-Agenturen ein erhebliches Problem...

Mehr lesenDetails

„Gesetz über digitale Dienste und Märkte“ tritt in Kraft

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
16. November 2022

Heute ist das Gesetz über digitale Dienste in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Der Digital...

Mehr lesenDetails

OLG Hamm: Informationen zur Herstellergarantie

OLG Hamm: Informationen zur Herstellergarantie
22. Januar 2020

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Herstellergarantieerklärungen in Bedienungsanleitungen einen UWG-Unterlassungsanspruch gegen den Einzelhändler begründen können, wenn dieser über die...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

This insightful 20-minute podcast episode by and with me explores the complex topic of copyright in the digital age. The...

Mehr lesenDetails
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung