• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Warum Startups und Selbstständige keine KI-generierten Verträge verwenden sollten

Die Antwort darauf dürfte Sie überraschen *hust*

27. Juni 2024
in Intern
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
ai generated g15ccac1ec 1920
Wichtigste Punkte
  • KI-generierte Verträge können Risiken und Nachteile mit sich bringen, trotz scheinbarer Zeit- und Kostenersparnis.
  • Verträge müssen auf die individuelle Situation der Parteien abgestimmt werden, was juristisches Fachwissen erfordert.
  • Vertragsmuster bieten keine Garantie für Eignung und können rechtliche Probleme verursachen.
  • Die Qualität von KI-Texten ist fraglich; ihr Verständnis für juristische Kontexte ist begrenzt.
  • Ohne juristische Kenntnisse sind Nutzer oft nicht in der Lage, Missverständnisse in Verträgen zu erkennen.
  • Die rechtliche Haftung für KI-generierte Verträge ist unklar; Anwälte übernehmen Verantwortung für ihre Arbeit.
  • Ein erfahrener Anwalt bietet ganzheitliche Beratung und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen.

Warum Startups und Selbstständige keine KI-generierten Verträge verwenden sollten

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Warum Startups und Selbstständige keine KI-generierten Verträge verwenden sollten
2. Vertragsmuster sind keine Neuheit
3. KI-generierte Verträge sind noch riskanter
4. Mehr als nur Verträge: Ganzheitliche Beratung ist gefragt
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Als IT-Rechtsanwalt berate ich täglich Startups, Selbstständige und Unternehmen bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen. In letzter Zeit werde ich immer häufiger gefragt, ob man nicht einfach ChatGPT oder andere KI-Tools nutzen kann, um schnell und günstig an Verträge zu kommen. Meine Antwort darauf ist ein klares Nein – und hier erkläre ich warum. In der heutigen schnelllebigen Geschäftswelt ist der Drang groß, Prozesse zu automatisieren und zu beschleunigen. Das gilt auch für die Vertragserstellung. Die Verlockung, auf KI-generierte Verträge zurückzugreifen, ist verständlich: Sie versprechen Zeit- und Kostenersparnis. Doch so verlockend das auch klingen mag, die Risiken und Nachteile überwiegen bei weitem.

Als erfahrener Anwalt habe ich schon viele Verträge gesehen – gute und schlechte. Und ich kann mit Überzeugung sagen: Ein von KI erstellter Vertrag kann durchaus von hoher Qualität sein, aber das hängt entscheidend von den richtigen Eingaben und einem erfahrenen Umgang mit den KI-Tools ab. Nach mehr als zwei Jahren Erfahrung mit KI weiß ich: Die Ausgabe ist oft nur so gut wie die Eingabe. Und damit die Eingabe passend und zielführend ist, braucht es juristisches Fachwissen.

Denn ein Vertrag ist weit mehr als nur eine Ansammlung von Klauseln und juristischen Phrasen. Er muss die individuelle Situation und die Ziele der Parteien berücksichtigen, rechtliche Fallstricke vermeiden und für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. All das erfordert Erfahrung und Urteilsvermögen – Fähigkeiten, die eine KI (noch) nicht hat.

Selbst fortschrittliche Sprachmodelle wie GPT-4 oder Anthropic’s Constitutional AI, die beeindruckende Ergebnisse liefern können, sind kein Ersatz für menschliche Expertise. Denn am Ende geht es nicht darum, ob die KI gut oder schlecht ist – es geht darum, ob man als Unternehmer das Risiko eingehen will, die Qualität und Eignung eines Vertrags selbst beurteilen zu müssen. Und dieses Risiko ist hoch, egal wie leistungsfähig die KI ist.

Vertragsmuster sind keine Neuheit

Schon lange vor dem KI-Hype gab es Vertragsmuster und Vorlagen, die man online finden und nutzen konnte. Doch die Verwendung solcher Muster war schon immer mit Risiken verbunden. Denn ein Mustervertrag ist nie auf die individuelle Situation und Bedürfnisse zugeschnitten. Wichtige Klauseln können fehlen, unpassende Formulierungen enthalten sein oder rechtliche Fallstricke lauern. Selbst wenn ein Vertragsmuster von einem Anwalt erstellt wurde, heißt das nicht, dass es für jeden Einzelfall geeignet ist. Jedes Unternehmen hat seine eigenen Besonderheiten, Ziele und Risiken, die im Vertrag berücksichtigt werden müssen. Ein Mustervertrag kann diese Individualität nicht abbilden. Er ist immer nur eine Schablone, die an die konkreten Umstände angepasst werden muss.

Und genau hier liegt das Problem: Ohne juristische Fachkenntnis ist es schwierig zu beurteilen, ob ein Mustervertrag wirklich passt und was geändert werden muss. Viele frei verfügbare Vertragsmuster sind veraltet, passen nicht zur spezifischen Situation oder enthalten sogar Klauseln, die für eine Seite nachteilig sein können. Die Verwendung eines ungeeigneten Musters kann zu Missverständnissen, Streitigkeiten und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Hinzu kommt, dass die Muster oft verwirrend und schwer verständlich sind, insbesondere für juristische Laien. Wichtige Aspekte können übersehen werden, weil sie im Vertragsdschungel untergehen. Und selbst wenn man meint, alles verstanden zu haben: Es gibt keine Garantie, dass das Muster wirklich wasserdicht ist und im Streitfall vor Gericht standhält.

Nicht zuletzt ist zu bedenken: Wenn man ein kostenloses Vertragsmuster verwendet und später Probleme auftreten, kann man niemanden dafür haftbar machen. Anders als bei einer individuellen anwaltlichen Beratung gibt es keinen Ansprechpartner, der für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Vertrags gerade steht. Man trägt das volle Risiko selbst.

Natürlich kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, ein Vertragsmuster als Ausgangsbasis zu nehmen. Doch dies sollte immer mit Vorsicht und unter Einbeziehung von Fachexpertise geschehen. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden und rechtssichere Verträge gestalten, die den individuellen Anforderungen entsprechen.

KI-generierte Verträge sind noch riskanter

Mit KI-Tools wie ChatGPT lassen sich nun zwar schnell und einfach Vertragstexte erstellen. Doch die Qualität und Passgenauigkeit dieser Texte ist höchst fraglich. Die KI halluziniert Inhalte auf Basis ihrer Trainingsdaten, ohne echtes juristisches Verständnis. Sie kann nicht beurteilen, ob der erstellte Vertrag für den konkreten Anwendungsfall geeignet und rechtssicher ist. Selbst fortschrittliche Sprachmodelle wie GPT-4 von OpenAI oder die LLMs von Anthropic wie Sonnet oder Opus, die durchaus gute Vertragsmuster liefern können, haben ihre Grenzen. Denn auch bei diesen Modellen gilt: Die Qualität des Outputs hängt entscheidend von den Eingaben und Anweisungen des Nutzers ab. Ohne juristisches Hintergrundwissen ist es schwierig, die richtigen Prompts zu formulieren und die Ergebnisse korrekt zu beurteilen.

Ein weiteres Problem ist, dass die KI nicht in der Lage ist, den Kontext und die spezifischen Anforderungen eines Unternehmens oder einer Branche vollständig zu erfassen. Jeder Vertrag muss auf die individuellen Bedürfnisse und Risiken zugeschnitten sein. Eine KI kann zwar Standardklauseln generieren, aber sie kann nicht die strategischen Ziele, die Verhandlungsposition oder die Geschäftsbeziehung der Parteien berücksichtigen. Diese Feinheiten erfordern menschliches Urteilsvermögen und Erfahrung.

Zudem fehlt der KI das Verständnis für die rechtlichen Implikationen und möglichen Folgen bestimmter Formulierungen. Sie kann nicht abwägen, welche Klauseln in welcher Situation angemessen oder riskant sind. Auch subtile Nuancen in der Sprache, die rechtlich bedeutsam sein können, entgehen der KI möglicherweise. Ein erfahrener Anwalt hingegen kann potenzielle Schlupflöcher, Widersprüche oder Unklarheiten erkennen und beseitigen.

Hinzu kommt, dass die Trainingsdaten der KI oft veraltet oder lückenhaft sind. Gesetzesänderungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen oder branchenspezifische Besonderheiten werden möglicherweise nicht berücksichtigt. Das birgt die Gefahr, dass KI-generierte Verträge nicht dem aktuellen Rechtsstand entsprechen oder wichtige Aspekte auslassen. Ein Anwalt hingegen ist stets über die neuesten rechtlichen Entwicklungen informiert und kann sicherstellen, dass der Vertrag alle relevanten Punkte abdeckt.
Nicht zuletzt stellt sich die Frage der Haftung und Verantwortlichkeit. Wenn ein KI-generierter Vertrag Mängel aufweist oder zu Streitigkeiten führt: Wer haftet dann? Der Nutzer, der die KI eingesetzt hat? Der Anbieter der KI-Software? Oder die KI selbst? Diese Fragen sind rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Bei einer anwaltlichen Beratung hingegen ist klar, dass der Anwalt für seine Arbeit haftet und verantwortlich ist.

Insgesamt ist der Einsatz von KI in der Vertragserstellung also mit erheblichen Risiken verbunden. Auch wenn die Technologie beeindruckende Fortschritte macht, kann sie die Expertise und das Urteilsvermögen eines erfahrenen Anwalts nicht ersetzen. KI-Tools können zwar unterstützend eingesetzt werden, um Entwürfe zu erstellen oder bestimmte Klauseln zu prüfen. Die finale Überarbeitung und Freigabe sollte jedoch stets durch einen qualifizierten Juristen erfolgen, um die Qualität und Rechtssicherheit des Vertrags zu gewährleisten.

Mehr als nur Verträge: Ganzheitliche Beratung ist gefragt

Meine Aufgabe ist es nicht, einfach nur Standardverträge zu verkaufen. Ich biete meinen Mandanten eine umfassende Beratung und Betreuung. Gemeinsam analysieren wir die Ausgangslage, identifizieren Chancen und Risiken. Ich erkläre die rechtlichen Zusammenhänge und entwickle mit dem Mandanten eine Strategie. Darauf aufbauend erstelle ich maßgeschneiderte Verträge, die optimal auf die Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei geht es nicht nur um die reinen Vertragsinhalte, sondern auch um die Einbettung in die Gesamtstrategie des Unternehmens. Welche Verträge braucht es überhaupt? Wie müssen sie gestaltet sein, um die Geschäftsziele zu unterstützen? Welche Risiken müssen abgesichert werden? All diese Fragen bespreche ich mit meinen Mandanten, um eine ganzheitliche Lösung zu finden. Denn nur wenn der rechtliche Rahmen stimmt, kann sich ein Unternehmen voll und ganz auf sein Kerngeschäft konzentrieren und erfolgreich wachsen.

Als Rechtsanwalt und Unternehmensberater verstehe ich mich als persönlicher Begleiter meiner Mandanten auf ihrem unternehmerischen Weg. Wie hier beschrieben, bringe ich meine langjährige Erfahrung als Unternehmer, IT-Nerd und Vertragsjurist in jede Mandantenbeziehung ein. Ich berate aus der Perspektive eines Unternehmers mit tiefem Verständnis für die Herausforderungen und Chancen der digitalen Welt. Mein Ansatz geht weit über die reine Vertragserstellung hinaus. Ich nehme mir Zeit, die Situation und Ziele meiner Mandanten genau zu verstehen. In intensiven Gesprächen entwickeln wir gemeinsam Strategien und Lösungen, die perfekt auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sind. Dabei geht es um Vertrauen, Empathie und vorausschauende Planung.

Eine KI mag in der Lage sein, schnell Vertragsentwürfe zu generieren. Aber sie kann niemals die menschliche Komponente ersetzen – das Verständnis für die individuellen Bedürfnisse, die kreative Problemlösung, die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Als Anwalt bin ich nicht nur juristischer Dienstleister, sondern Sparringspartner und Ratgeber, der die Sprache der Unternehmer spricht und ihre Visionen teilt. Dieser ganzheitliche, persönliche Ansatz ist es, der meine Arbeit ausmacht. Und genau das ist der entscheidende Mehrwert, den ich meinen Mandanten biete – weit über das hinaus, was eine KI jemals leisten könnte. Denn erfolgreiche Unternehmensführung braucht mehr als Standardverträge. Sie braucht maßgeschneiderte Lösungen, vorausschauende Beratung und eine vertrauensvolle Partnerschaft auf Augenhöhe. Und dafür stehe ich mit meiner Expertise und Leidenschaft.

Fazit

Mein Rat ist daher klar: Vertrauen Sie nicht blind auf KI, sondern holen Sie sich die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts. Nur im Zusammenspiel von menschlicher Expertise und intelligenter Technologie entstehen maßgeschneiderte, rechtssichere Verträge, die Ihr Unternehmen schützen und voranbringen. Lassen Sie uns gemeinsam die Möglichkeiten der KI nutzen – aber mit der nötigen Umsicht und Expertise.

Musterverträge und KI-generierte Verträge mögen eine verlockend einfache Lösung sein. Doch sie sind kein Ersatz für eine qualifizierte anwaltliche Beratung. Nur im Dialog zwischen Mandant und Anwalt können passgenaue, rechtssichere Verträge entstehen. Und nur so lassen sich rechtliche Risiken zuverlässig vermeiden und der Erfolg des Unternehmens langfristig sichern. Vertrauen Sie daher nicht auf KI und Muster, sondern auf die Expertise eines erfahrenen Anwalts. Ich unterstütze Sie gerne dabei, für Ihr Unternehmen die optimale vertragliche Grundlage zu schaffen. Kontaktieren Sie mich einfach für ein unverbindliches Erstgespräch.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AIBeratungChatGPTHaftungKINerdRechtsanwaltRechtssicherheitRisikoSoftwareStartupsTechnologieVerträgeVertragserstellung

Weitere spannende Blogposts

Landgericht Berlin untersagt grundlose Twittersperre

Landgericht Berlin untersagt grundlose Twittersperre
24. Mai 2019

Das Landgericht Berlin hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren das grundlose Sperren eines Twitter-Accounts aufgrund von "internen Richtlinien" untersagt. Twitter war...

Mehr lesenDetails

BGH: Paarship hat Vergütungsanspruch trotz Widerruf

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
24. Juni 2021

Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass § 656 Abs. 1 BGB, nach...

Mehr lesenDetails

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server
2. Juli 2020

Auch als IT-Rechtsanwalt sollte man wohl mit der Zeit gehen. Ich habe ITMediaLaw daher komplett von Apache und Nginx auf...

Mehr lesenDetails

Verlängerte Black Week..Ist das überhaupt zulässig?

Verlängerte Black Week..Ist das überhaupt zulässig?
5. Dezember 2023

Gerade bekam ich eine E-Mail von meinem alten Fitnessstudio, die mich stutzig machte. Es ging um die Verlängerung ihrer "Black...

Mehr lesenDetails

Kein „Recht auf Vergessen“ bei Pressearchiv

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
27. April 2020

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die zivilgerichtliche...

Mehr lesenDetails

Unberechtigter Wegwurf von Retouren bald verboten?

Unberechtigter Wegwurf von Retouren bald verboten?
12. Februar 2020

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht....

Mehr lesenDetails

Blockchain Gaming und das französische Jonum Law

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?
7. August 2024

Blockchain Gaming und das französische Jonum Law im Lichte der EU-Verordnung MiCAR Auf itmedialaw.com berichte ich normalerweise nicht oft über...

Mehr lesenDetails

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen
14. Dezember 2022

Einleitung: Warum AGB, Regulierung & Compliance im Blockchain- und Computerspielbereich wichtig sind Der Eintritt in neue Technologien und Branchen birgt...

Mehr lesenDetails

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?
6. Dezember 2019

Aus zahlreichen Gründen ist das Thema Cheaten im Esport gerade sehr heiß und kontrovers diskutiert. Aber darf ich eigentlich meine...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

Podcastfolge

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

Mehr lesenDetails
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung