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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Welche Rechtsform als Esport Team?

12. Juni 2020
in Recht und Esport
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Die Wahl der Rechtsform für ein Esport-Team hängt von spezifischen Bedürfnissen und Zielen der Gründer ab.
  • Eine GbR erfordert keine schriftlichen Verträge, bietet jedoch gemeinschaftliche Haftung aller Gesellschafter.
  • Mitglieder einer GbR haften mit ihrem kompletten privaten Vermögen, auch für Steuern und Social Security-Abgaben.
  • Der Verein ist für kommerzielle Ziele ungeeignet, besser für Breitensport und bedarf juristischer Vorbereitung.
  • Die GmbH und ihre UG sind die bevorzugten Rechtsformen für kommerzielle Esport-Teams und bieten begrenzte Haftung.
  • Die Gründung einer UG ist unkomplizierter, birgt aber Risiken durch falsche Sicherheit bei Gründern.
  • Eine Aktiengesellschaft kann gegründet werden, benötigt jedoch erheblich mehr Aufwand als eine GmbH.

Welche Rechtsform sollte man anstreben, wenn man ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchte? Die Antwort darauf ist eigentlich ein klassisches „Das kommt darauf an“. Anders als viele es immer glauben, gibt es bei der Wahl der Rechtsform kein „Richtig“ oder „Falsch“. Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile und ist für bestimmte Zwecke mehr oder weniger gut geeignet.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. GbR-Gesellschaft
2. eingetragener Kaufmann/Einzelgewerbe
3. Verein
4. GmbH/UG/AG
4.1. Author: Marian Härtel

GbR-Gesellschaft

Die meisten Teams dürften bereits eine GbR, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sein. Dazu braucht es keinen schriftlichen Vertrag. Wenn mehr als eine Person für die Organisation verantwortlich ist, wird es vielmehr schwer, keine GbR anzunehmen. Dies hat zahlreiche Auswirkungen.

  • In der GbR ist die Vertretungsbefugnis, ohne gesonderte Vereinbarung, nur gemeinschaftlich möglich. Niemand kann also das Team alleine, und ohne Zustimmung der anderen, verpflichten, indem er Verträge abschließt. Macht er dies ohne Zustimmung der anderen GbR-Gesellschafter, macht er sich vielmehr schadensersatzpflichtig. Aber Achtung, wenn das Team größer wird, kann man schnell zu einer OHG werden, mit weiteren großen Haftungsrisiken.
  • Vorsichtig sollte man in diesem Fall aber auch mit dem Vergeben von Titel sein. Mehr dazu in diesem Artikel.
  • Jedem Mitglied der GbR sollte jedoch klar sein, dass er mit seinem vollen privaten Vermögen, im Zweifel eventuell auch für die nächsten 30 Jahre, für die Verbindlichkeiten der GbR haftet. Das betrifft abgeschlossen Verträge mit Dienstleistern und Spieler genauso wie Haftung für Wettbewerbs- und/oder Urheberrechtsverstöße. Die Schuldner kann sich dabei stets irgend einen der Gesellschafter heraussuchen und für die volle Summe in Haftung nehmen. Ein Ausgleich bei mehreren Gesellschaftern findet stets nur untereinander statt. Das gilt natürlich auch für Dinge wie Steuern oder Sozialversicherungsabgaben, vollkommen unabhängig davon, ob man sich bewusst war, dass solche überhaupt geschuldet waren. Zu diesem Thema findet man in diesem Beitrag mehr Informationen.
  • Obwohl eine GbR nur eine Personengesellschaft ist, muss durchaus an die steuerrechtliche und gewerberechtliche Anmeldung gedacht werden. Geht es um die Gewinnverteilung und weitere Aufteilung von Pflichten oder Haftung, sollte an die Erstellung eines GbR-Vertrages gedacht werden.

eingetragener Kaufmann/Einzelgewerbe

Theoretisch ist der Betrieb eines Esport-Teams auch im Rahmen eines Einzelgewerbes oder, etwas mehr professionalisiert, im Rahmen eines „eingetragenen Kaufmanns“ möglich. Hier sind zahlreiche Voraussetzungen des Handelsgesetzbuches zu beachten, auf die ich im Rahmen dieses Artikels nicht im Detail eingehen möchte, die aber durchaus zu zahlreichen Haftungsfallen führen können.

Verein

Obwohl der Verein, rein juristisch gesehen, die Grundform der Kapitalgesellschaft ist, ist der eingetragene Verein kein geeignetes Vehikel, wenn man mit dem Esport-Team Geld verdienen will. Die Rechtsfragen rund um kommerzielle Vereine, bei denen der Prototyp z. B. der ADAC ist, sind im Detail sehr kompliziert und vor allem mit steuerrechtlichen Fragen verbunden. Der Verein ist daher wohl am besten geeignet, wenn man nur im Breitensport-Bereich aktiv sein will. Zwar gibt es hier auch Möglichkeiten Geld zu verdienen, auch abseits von Mitgliederbeiträgen, bzw. eine Struktur in Verbindung mit der GmbH oder Aktiengesellschaft herzustellen. Das dürfte aber nicht ohne Begleitung eines Rechtsanwaltes und eines Steuerberaters möglich sein. Ein paar Artikel von mir zu dem Thema findet man bzgl. der Gründung hier, zu verschiedenen Rechtsproblemen hier, und zu Förderung der Jugend hier.

  • Will man einen Verein gründen sollte man den Aufwand nicht unterschätzen, den die Gründung und auch die Diskussion rund um die eventuell angestrebte Gemeinnützigkeit bedeuten kann. Auch müssen Strukturen, Satzung und vieles weiteres vorbereitet, besprochen und juristisch geregelt werden.
  • Ein Verein braucht Strukturen, engagierte Mitglieder und vieles mehr. Ist das Ziel jedoch, nur den Esport zu fördern, und die Tätigkeit nicht als „Job“ bzw. „Beruf“ zu sehen, ist die Vereinsform wohl am besten geeignet.

GmbH/UG/AG

Der Prototyp für ein kommerziell betriebenes Esport-Team in Deutschland dürfte wohl eine GmbH sein, flankiert von der „kleinen“ GmbH Unternehmergesellschaft. Die Kosten für eine UG und einer GmbH unterscheiden sich nur bei den Gründungskosten, die aber bei einer eventuellen späteren Umfirmierung einer UG in eine GmbH schließlich neu anfallen. Insoweit liegt der Unterschied nur in dem aufzubringenden Stammkapital. Alle anderen wesentlichen Rechtsfragen, Haftungsrisiken oder Pflichten unterscheiden sich in den allermeisten Fällen nicht zwischen UG und GmbH. Auch die laufenden Kosten für Buchhaltung, Bilanz, Jahresabschluss, IHK und so weiter sind im wesentlichen die gleichen.

  • Die Gründung einer UG selbst ist etwas unkomplizierter als die Gründung einer GmbH, da es theoretisch kein vollständiger Gesellschaftervertrag notwendig ist, sondern die Mustersatzung ausreichend ist. Persönlich bin ich trotzdem kein Freund von einer UG, da die Gründung einer UG, meiner 20-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Rechtsanwalt nach, falsche Anreize an das Dasein, die Aufgaben und Verpflichtungen als Unternehmer setzt und die Gründer gerade aufgrund der vereinfachten Gründung oft in falsche Sicherheit wiegt. Hier rate ich unbedingt zur Beratung durch einen Rechtsanwalt sowie zu Begleitung durch einen Rechtsanwalt in den ersten Monaten.
  • Ein Irrtum, auch bei der Frage, ob eine UG oder eine GmbH gegründet wird, kommt immer wieder vor, nämlich ob und unter welchen Voraussetzungen des Stammkapital genutzt werden kann. Dazu habe ich hier einen Beitrag veröffentlicht.
  • Unterschätzen sollte man nicht den Umstand, dass eine UG für viele Investoren, Sponsoren, Vertragspartner und dergleichen als „Klein“ gilt, weswegen dies viel Probleme beim Aufbau von Kontakten und einsammeln von Kapital nach sich ziehen könnte.
  • Rein theoretisch kann man auch eine Aktiengesellschaft gründen, der Aufwand ist jedoch um einiges größer als bei einer GmbH. Mehr Informationen dazu in diesem Artikel.

 

Wie oben angedeutet, gibt es keinr richtige oder falsche Rechtsform. Es muss immer eruiert werden, was bei den Gründern die Voraussetzungen und die Ziele sind. Ich berate dazu regelmäßig und natürlich mit viel mehr Details, als dies im Rahmen eines solchen Artikels dargestellt werden kann.

Grundsätzlich empfehle ich vor oder bei der Gründung bzw. dem Beginn einer Selbstständigkeit aber eine zusätzliche Rücksprache beispielsweise mit der IHK und eventuell die Absolvierung eines Gründerseminars, um grundlegende Fragen zu Steuern, Gewerberecht, Buchhaltung und so weiter zu erlernen. Dies kann oft viel Ärger oder hohe Rechtsanwaltskosten sparen.

Übrigens gelten die meisten Ausführungen, mit Ausnahme des Vereins, vollständig eigentlich auch für alle weiteren Gründungen von Startups.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungEsportHaftungInformationInvestorKapitalgesellschaftKIRechtsfrageRechtsfragenSchadensersatzSchuldnerSicherheitSozialversicherungSponsorStartupsSteuerberaterUrheberrechtVerträge

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