• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

29. Dezember 2022
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

29. Dezember 2022
in Sonstiges
Lesezeit: 9 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
figures 1010678 1920

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen?
2. Spielregeln und das Urheberrecht
3. Spielmaterial und das Urheberrecht?
4. Spiel darf nicht auf bekannten Marken, Computerspiele oder Filme basieren
5. Sind Ideen in Deutschland schützbar?
6. Fazit
6.1. Author: Marian Härtel

In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema. Um gegen keine Gesetze verstoßen, sollten Sie sich daher zunächst mit den relevanten Gesetzen vertraut machen. Zu den wichtigsten Gesetzen, die Sie bei der Entwicklung eines Brettspiels beachten sollten, gehören das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Markengesetz (MarkenG). Das Urheberrechtsgesetz regelt, wer ein Werk als Urheber schützen lassen kann und welche Rechte der Urheber hat. Das Markengesetz regelt, wie eine Marke geschützt wird und welche Rechte der Markeninhaber hat. Welche Vorkehrungen sollte man treffen, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? Um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen, sollten Sie bei der Entwicklung Ihres Brettspiels einige Vorkehrungen treffen. Zum einen sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Spielbrett und alle anderen Komponenten des Spiels von Ihnen selbst entworfen wurden und nicht etwa von einem anderen Spieleentwickler oder -designer kopiert wurden. Zum anderen sollten Sie sicherstellen, dass die Regeln Ihres Spiels ebenfalls von Ihnen selbst entwickelt wurden und nicht etwa von einem anderen Spieleentwickler oder -designer kopiert wurden. Denn auch die Regeln eines Brettspiels können unter Umständen urheberrechtlich geschützt sein. Ob dies der Fall ist, ist im Detail jedoch kompliziert. Was passiert, wenn man gegen Urheberrechte verstößt? Wenn man gegen Urheberrechte verstößt, kann das unterschiedliche Folgen haben. Zum einen können Sie zivilrechtlich belangt werden. Aber auch strafrechtliche Folgen sind durchaus möglich. Dazu bedarf es aber eines gewerblichen Ausmaßes.

Wichtigste Punkte
  • In Deutschland regelt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) den Schutz von Werken und die Rechte der Urheber.
  • Bei der Entwicklung eines Brettspiels ist es wichtig, eigene Designs und Regeln zu erstellen, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
  • Die Regeln eines Spiels können ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein, was die Entwicklung erschwert.
  • Urheberrechtsverstöße können zivil- und strafrechtliche Folgen haben, bis hin zu einer Haftstrafe.
  • Gestaltungselemente des Spiels sollten selbst entworfen oder aus lizenzfreien Quellen stammen, um Urheberrechte zu respektieren.
  • Das Spiel darf nicht auf bestehenden Marken, Computerspielen oder Filmen basieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Ideen können in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt werden, jedoch besteht die Möglichkeit von Design- oder Patentschutz.

In schwereren Fällen kann es daher sogar zu einer Haftstrafe kommen. Daher sollten Sie sich immer genau informieren und gut überlegen, bevor Sie entscheiden, ob und wie Sie ein Brettspiel entwickeln möchten.

Spielregeln und das Urheberrecht

Bevor man mit dem Entwickeln eines eigenen Brettspiels beginnt, sollte man sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn das Urheberrecht schützt nicht nur das Gesamtwerk, sondern auch die einzelnen Spielregeln. Das bedeutet, dass man bei der Erstellung eines neuen Spiels nicht einfach die Regeln eines anderen Spiels kopieren oder verändern darf. Allerdings gibt es einige Ausnahmen vom Urheberrecht, unter anderem das sogenannte Prinzip der freien Benutzung. Danach darf ein Werk zum Zwecke der Kritik, der Lehre oder der Forschung verwendet werden. Auch einige sonstige Verwendungen sind erlaubt. Das bedeutet, dass man unter anderem die Regeln eines anderen Spiels als Vorlage für sein eigenes Spiel nehmen darf, wenn man dabei kritisch oder satirisch ist. Das ist aber nicht einfach umzusetzen. Ob Spielregeln geschützt sind oder ob diese eben nicht genug Schöpfungshöhe aufweisen, um schützbar zu sein, kann eine schwierige Frage der Abgrenzung sein, die sowohl in Computerspiele, als auch in Brettspielen öfter Teil der Beratungspraxis ist.

Spielmaterial und das Urheberrecht?

Bei der Entwicklung eines Brettspiels müssen Sie auch die Rechte an den Spielmaterialien berücksichtigen. Dazu gehören Figuren, Karten, Spielpläne und andere Materialien, die zur Herstellung des Spiels erforderlich sind. Abhängig von Ihrer Idee können Sie einige oder alle Elemente selbst entwerfen und herstellen, aber manchmal ist es am besten, verfügbare Optionen zu nutzen. Es gibt viele Möglichkeiten, das Urheberrecht beim Design eines Brettspiels zu respektieren. Eine Möglichkeit besteht darin, Materialien von Drittanbietern wie OpenClipArt oder Pixabay herunterzuladen. Diese Seiten bieten lizenzfreie Grafiken und Bilder, die Sie in Ihr Spiel integrieren können. Wenn Sie jedoch mehr Kontrolle über Ihr Design benötigen, können Sie auch einen professionellen Illustrator engagieren, um Ihnen zu helfen – solange die Rechte für das Design beim Designer bleiben. Insgesamt ist das Urheberrecht bei der Entwicklung eines Brettspiels unerlässlich. Es ist wichtig zu verstehen und die Bestimmungen zu beachten, um gegen keine Rechte Dritter zu verstoßen und gleichzeitig ein qualitativ hochwertiges Produkt zu schaffen.

Spiel darf nicht auf bekannten Marken, Computerspiele oder Filme basieren

Es ist wichtig, bei der Entwicklung eines Brettspiels zu bedenken, dass es nicht auf bekannten Marken, Computerspielen oder Filmen basieren darf. Es gibt viele rechtliche Fallen bei der Entwicklung eines Spiels. Wenn man versucht, ein Brettspiel zu entwickeln, das stark z.B. an ein anderes Computerspiel erinnert, kann man leicht gegen Urheberrechte verstoßen. Auch wenn man versucht, sich an bestimmten Marken zu orientieren und diese in seinem Spiel verwendet, können Rechtsstreitigkeiten die Folge sein. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Spiel nicht gegen Urheberrechte verstößt, sollten Sie immer Ihre eigenen Ideen und Konzepte verwenden. Vermeiden Sie es außerdem, den Namen oder das Logo von Marken zu verwenden. Wenn Ihr Spiel ähnlich ist wie ein bekanntes Brettspiel oder Computerspiel, versuchen Sie unbedingt, Ihr Spiel so weit wie möglich vom Original abzuweichen. Indem Sie neue Mechanismen hinzufügen oder andere Aspekte des Spiels ändern (zum Beispiel die Anzahl der Mitspieler), verringern Sie die Gefahr eines Rechtsstreites erheblich.

Sind Ideen in Deutschland schützbar?

In Deutschland können Ideen zu Brettspielen nicht urheberrechtlich geschützt werden, aber das bedeutet nicht, dass sie nicht schützbar sind. In einigen Fällen können Sie mittels Design- oder Patentrecht Ihre Spielidee schützen lassen. Dies hängt jedoch von der Art des Spiels und den Details der Umsetzung ab.

Designschutz ist eine Möglichkeit, Ihr Design, insbesondere die visuelle Gestaltung Ihres Spiels, zu schützen. Ein Designschutz wird auf ganz bestimmte Merkmale des Designs angewendet, sodass andere Spielhersteller keine ähnlichen Designs verwenden können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich bei einem Designschutz um einen nationalen Schutz handelt – er ist nur in dem Land gültig, in dem Sie ihn beantragen.

Ein Patent ist eine weitere Möglichkeit, Ihren Ideen geltendes Recht zuzusprechen. Ein Patent schützt die Funktionsweise eines Produkts oder Prozesses und bietet somit einen breiteren Schutz als ein Designschutz. Allerdings ist der Patentschutz sehr umfangreich und teuer und erfordert viel Zeit und Forschung, um alle Anforderungen zu erfüllen.

In den meisten Fällen, dürfte es jedoch schwer sein, eine Idee zu schützen. Das bedeutet nicht, dass Ideen anderer komplett übernommen werden können, denn Abmahnungen können zudem noch aus dem Bereich Wettbewerbsrecht drohen; zudem reagiert der Markt selten besonders gut auf „plumpe“ Kopien.

Fazit

In diesem Artikel habe ich versucht kurz aufzuzeigen, wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen. Es gibt viele Möglichkeiten, um sich Inspiration zu holen. Allerdings sollte man sich immer fragen, ob diese „Kopien“ legal sind oder nicht. Wenn nicht, sollte man lieber eigene Ideen entwickeln.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungComputerComputerspielComputerspieleEntwicklungGesetzeLizenzPatentPatenteSchöpfungshöheSpieleentwicklerUrheberrechtWettbewerbsrechtZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Glücksspiel kostet wieder Geld II

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
26. November 2019

Eine Weile tendierten Gerichte dahin, dass jemand, der an in Deutschland nicht lizenzierten bzw. zugelassenen Glücksspiel teilnahmen, einen Erstattungsanspruch gegen...

Mehr lesenDetails

Geoblocking-Verordnung und Kauf auf Rechnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
26. März 2019

Ob Onlinedienste, Apps, SaaS-Anbieter, Hostingprovider, Onlineshops oder sonstige Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte über das Internet anbieten: Seit Ende letztens...

Mehr lesenDetails

Esport-Events nur mit Spielhallenerlaubnis

Eine Gruppe von Menschen, die in einem Raum Videospiele spielen.
1. November 2018

Da ich in den letzten Tagen einige Rückfragen erhalten habe, was den Esport in Deutschland angeht, möchte ich auch noch...

Mehr lesenDetails

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
19. November 2018

Aktuell scheint es wohl wieder eine neue Runde von Abmahnungen zu geben, wenn im Falle von Online-Händlern, in den AGB,...

Mehr lesenDetails

Durchsuchungen in Fällen der „Google Fonts“-Abmahnungen

Durchsuchungen in Fällen der „Google Fonts“-Abmahnungen
3. Januar 2023

In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53-jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41-jährigen Mandanten, dem angeblichen...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen
30. Oktober 2023

In der Coaching-Branche herrschte bislang eine spürbare Unsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) auf B2B-Verträge. Viele...

Mehr lesenDetails

BGH zu den Kosten bei teilweise erfolgreichen Abmahnungen

Wettbewerbsrecht
24. Januar 2019

Der Bundesgerichtshof hat vor Kurzem eine interessante Entscheidung zu Kostenfragen einer Abmahnung getroffen, wenn die in der Abmahnung geltend gemachten...

Mehr lesenDetails

Lupedi UG: Abmahnung erhalten?

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
3. Dezember 2018

Die Lupedi UG mahnt in den letzten Monaten, vertreten durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer Ebay-Nutzer ab, wobei es in...

Mehr lesenDetails

Hass und Hetze im Internet bekämpfen

„Drecks Fotze“ ist zulässige Meinungsäußerung auf Facebook
6. Juli 2020

Der Bundesrat hat am 03.07.2020 das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet gebilligt, das der Bundestag am...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Mehr lesenDetails
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung