• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

YouTube/Twitch und Hakenkreuze in Streams/Videos?

29. Juli 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
paragraphenzeichen stgb buch 03 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Wolfenstein: Youngblood Videos auf YouTube oder Twitch im Kontext von § 86a StGB.
  • § 86a StGB gilt nicht, wenn Videos kurzerhand kunst oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.
  • USK hat entschieden, dass die Sozialadäquanzklausel im Einzelfall angewendet wird; oben genannte Regeln für Wolfenstein gelten.
  • Darstellen und Kommentieren von Spielinhalten stellen urheberrechtlich ein neues Werk dar.
  • Risiko einer Strafverfolgung bei Nutzung englischer Version ist gering, wenn Symbols nicht explizit dargestellt werden.
  • Finanzielle Risiken bestehen durch Benutzermeldungen und mögliche Kosten für Rechtsanwälte.
  • Jeder Streamer muss selbst entscheiden, ob er das Risiko eingeht, wobei er die Verantwortung trägt.

Aktuell gibt es eine ausdauernde Diskussion dazu, ob Videos vom Spiel „Wolfenstein: Youngblood“ in der englischen Fassung auf YouTube oder Twitch gezeigt werden dürfen oder ob dies den Tatbestand des § 86a StGB erfüllen würde.

§ 86a StGB ist dann nicht einschlägig, wenn die Handlung (hier also das Veröffentlichen des Videos/Stream), der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Schon seit vielen Jahren bin ich der Überzeugung, dass Spiele Kunst sind und dass somit das Darstellen von Hakenkreuzen in den meisten Fällen in Computerspielen zulässig ist. Rechtlich wäre eine differenzierte Verwendung von Nazi-Symbolen inzwischen durchaus zulässig.

Dieser Auffassung hat sich auch die USK als Prüfstelle angeschlossen und entschieden, dass die USK-Gremien seit letztem Jahr im Einzelfall entscheiden würden, ob die sogenannte Sozialadäquanzklausel angewendet werden kann. Im Fall von Wolfstein: Youngblood stimmt die USK diesem zu.

Allerdings ist dies natürlich kein Freibrief, denn die USK ist nicht die Staatsanwaltschaft. Das Darstellen des Videos, gerade wenn ein Spielgeschehen kommentiert, geschnitten und sonst wie aufbereitet wird, stellt urheberrechtlich eine neues Werk da und ist daher auch isoliert zu bewerten.

Zwar haben einige YouTube-Netzwerk empfohlen nur die deutsche Version des Spieles zu zeigen, ich halt das Risiko aber für überschaubar, solange man tatsächlich nur Spielszenen direkt aus dem Spiel darstellt, die verfassungsfeindlichen Symbole nicht explizit darstellt und eventuell auch noch in problematischer Art und Weise kommuniziert. Es ist eine Frage des Einzellfalls, aber ich persönlich halt es schon für wenig wahrscheinlich, dass es zu einer Anklageerhebung kommen würde und noch viel weniger, dass dies in der heutigen Zeit und unter Verweis auf die geänderte Prüfungspraxis der USK und der Tatsache, dass auch die englische Version des Spieles eine USK-18 Einstufung erhalten hat, zu einer Verurteilung führen würde.

Dies gilt insbesondere aufgrund des Umstandes, dass sogar § 86a StGB selber in Absatz 4 die Möglichkeit vorsieht, dass noch das Gericht, im Falle einer Anklageerhebung durch einen Staatsanwalt, von einer Bestrafung absehen kann, wenn es die Schuld als gering ansieht. Spätestens hier dürfte ein Verfahren zu Ende gehen.

Allerdings bestehen natürlich gewisse finanzielle Risiken, von der Meldung durch Nutzer, was eventuell zu Diskussionen mit YouTube oder Twitch führen könnte, bis hin zur rein theoretischen Wahrscheinlichkeit, dass ein übereifriger Staatsanwalt sich berufen fühlt, was zu Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts führen würde, dessen Kosten man, auch bei einer Einstellung im Ermittlungsverfahren, selber tragen müsste.

Die Entscheidung, ob das Risiko eingegangen und eventuell der Marketingeffekt genutzt wird, muss jedoch letztendlich jeder Streamer selber treffen. Das Risiko trägt er auch alleine, auch wenn ich mich als Rechtsanwalt freuen würde, jeden Streamer in der Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft zu unterstützen, denn dieser würde mit Sicherheit auch viel Rückdeckung aus der Spielergemeinde erhalten.

Zu Call of Duty habe ich letztes Jahr mich übrigens auf Bild.de zu dem Thema geäußert.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleKlageMarketingSicherheitTestTwitchUrheberrechtYouTube

Weitere spannende Blogposts

Gewinnspiel und rechtswidrige Bildnutzung

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen
21. Oktober 2019

Die „Bild am Sonntag“ durfte im Rahmen ihrer Aktion „Urlaubslotto“ kein Bild des ehemaligen „Traumschiffkapitäns“ verwenden. Nach einer Entscheidung des...

Mehr lesenDetails

MiCar ist zum Teil da

Howey Test
1. Juli 2024

Mit dem Inkrafttreten der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) am 30. Juni 2024 beginnt eine neue Ära für Stablecoins in...

Mehr lesenDetails

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken
12. Februar 2024

Einleitung: Die Herausforderung unrechtmäßiger Account-Sperrungen In meiner anwaltlichen Praxis begegne ich regelmäßig Fällen, in denen Mandanten von der unrechtmäßigen Sperrung...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht und Vereinslogos – Ein Urteil mit Implikationen z.B Esport-Vereine

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
14. Juli 2023

Worum geht es? Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) könnte weitreichende Auswirkungen auf Vereine und Organisationen...

Mehr lesenDetails

Generative AI in der Entwicklung von Computerspiele?

Generative AI in der Entwicklung von Computerspiele?
31. Juli 2023

Kürzlich hatte ich die Gelegenheit mit dem International Games Magazin (IGM) über die Nutzung von Generative AI in der Spieleentwicklung...

Mehr lesenDetails

BGH zu Fristen und Kosten und Abschlussschreiben bei einstweiligen Verfügungen.

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
26. Mai 2023

Einleitung Die Landschaft des deutschen Rechts ist konstant in Bewegung, geprägt durch fortlaufende Anpassungen und Präzisierungen. Eine zentrale Rolle in...

Mehr lesenDetails

Geoblocking: EU-Kommission verhängt Bußgeld gegen Spieleanbieter

Valve + 5 Spielepublisher und Verstoß gegen Geoblocking/Kartellrecht
21. Januar 2021

Für meinen Originalpost siehe hier. Hintergrund Die Europäische Kommission hat gegen Valve, den Eigentümer der Online-PC-Spieleplattform "Steam", und die fünf...

Mehr lesenDetails

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
2. Dezember 2022

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen. Das...

Mehr lesenDetails

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
23. September 2019

Die De-Minimis-Förderung für die Gamesindustrie ist ein voller Erfolg, denn bislang gingen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

Mehr lesenDetails
43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024
092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung