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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Recht und Computerspiele > 2x Gamesrecht beim Bundesgerichtshof, betreut von RA Marian Härtel

2x Gamesrecht beim Bundesgerichtshof, betreut von RA Marian Härtel

26. September 2016
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Neun Jahre als Rechtsanwalt zugelassen, erste Verfahren am Bundesgerichtshof am 6.10.2016.
  • Zwei komplizierte Fälle, die Computerspiele und IT-Recht betreffen, werden behandelt.
  • Fall zu Automatisierungssoftware in World of Warcraft untersucht mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen.
  • Fragen zur Übertragung von Nutzungsrechten beim Verkauf von Computerspielen werden geklärt.
  • Urheberrechtsverletzungen und Rechtsübertragung werden thematisiert.
  • Weitere Fragen betreffen Diablo III und das Territorialitätsprinzip im Urheberrecht.
  • Herr Kollege Rinkler agiert als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof.

Neun Jahre bin ich nun also Rechtsanwalt zugelassen und nächste Woche, genauer gesagt am 6.10.2016 bin ich um diese Zeit in Karlsruhe mit einem Mandanten und betreue meine ersten beiden Verfahren am Bundesgerichtshof. Juristisch und prozessstrategisch zwei höchst komplizierte Fälle, aber gerade deswegen so spannend. Vier weitere Fälle werden wohl demnächst noch folgen. Alle drehen sich weitesten Sinne um Computerspiele, werden jedoch auch Auswirkungen auf sonstige zukünftige Entscheidungen im IT-Recht haben. So ist einer der Fälle, eine Revision gegen eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes eng verwandt mit den Rechtsfragen die sich in Sachen Adblock Plus stellen, nämlich wer für eventuelle Wettbewerbsfolgen einer Software verantwortlich ist, der Hersteller der Software oder die Nutzer der Software.

Im Detail betrifft dieser Fall die Frage der Zulässigkeit der Herstellung und des Vertriebs von Automatisierungssoftware für das Computerspiel World of Warcraft, mit der Ausprägung und Fragestellungen ob durch den Vertrieb ein verleiten zum Vertragsbruch vorliegt bzw. ob durch den Vertriebs eine Wettbewerbsbeeinträchtigung vorliegt bzw. ob eine solche hinreichend nachgewiesen wurde.

Der zweite Fall betrifft die Frage, welche Nutzungsrechte bei einem Verkauf eines Computerspieles übertragen werden, wenn keine besonderen Einschränkungen beispielsweise zur kommerziellen Nutzung vereinbart werden. Des Weiteren betrifft der Fall die Frage, welche Auskunftsansprüchen aus einer eventuellen Urheberrechtsverletzung im Fall der eingeschränkten Rechtsübertragung durch die Zweckübertragungstheorie, geschuldet werden. Dieses Verfahren resultiert aus einer Revision gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden, dem eine Nichtzulassungsbeschwerde vorgelagert war.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wird es geben, sobald die Entscheidung bekannt ist. Auch zu den weiteren Fragen, die derselbe Mandant beim BGH anhängig hat, werde ich zu gegebener Zeit berichten. Diese betreffen zum einen das Spiel Diablo III, zum anderen Fragen des Territorialitätsprinzips im Urheberrecht und zu guter Letzt betrifft ein kleinerer Fall die Fragen der Schadenshöhe bei kommerziellen Urheberechtsverletzungen im Internet. Als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof agiert in allen Fälle der inzwischen sehr geschätzte Herr Kollege Rinkler.

Tags: BGHBundesgerichtshofComputerspielComputerspieleDresdenEntscheidungeninternetIT-RechtNichtzulassungsbeschwerdeRechtsfrageRechtsfragenSoftwareTestUrheberrechtUrheberrechtsverletzungWorld of Warcraft

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