Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat eine Gutachten erstellt, in dem er vor den Gefahren von Alexa (und andere ähnliche Gadgets sind davon nicht ausgenommen) für Kinder und Besucher warnt.
Während man selber, als Eigentümer eines derartigen Gerätes, von den Datenübertragungen weiß und mit in aller Regel auch die entsprechende Datenschutzerklärung (natürlich meist ohne diese zu lesen) akzeptiert hat, ist dies bei Kindern und vor allem Gästen in aller Regel nicht der Fall. Sage diese nicht einmal das Keyword, werden im Zweifel sogar ohne deren Wissen Daten an Amazon, an Google oder die anderen Betreiber übertragen. Zudem bleibt zumindest bei Amazon unklar, „zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte“, heißt es in dem Gutachten.
Auch wenn die Regierung selber nicht zuständig ist, eventuellen Missbrauch der Anbieter einzuschränken und das Datenschutzproblem in Familien und dergleichen daher wohl nur als Warnung an eine durchdachte Nutzung dienen soll, so kann dies im geschäftlichen Bereich durchaus anders aussehen. Gibt es einen Sprachassistenten im geschäftlichen Bereich und sind von den Datenübertragungen, in welcher Art und Weise auch immer diese passieren, eventuell Kunden oder gar Geschäftspartner betroffen, könnte eine fehlende Aufklärung von Kunden in Zukunft auch zum Einschreiten von Datenschutzbehörden oder im schlimmsten Fall eine Abmahnung von Wettbewerbern drohen.
Zwar sind mir aktuell keine Rechtsstreitigkeiten dazu bekannt. Man sollte sich als Ladenanbieter oder Kleinunternehmer aber über die Probleme bewusst sein. Passend dazu dürfte dieser Artikel interessant sein. Auch arbeitsrechtlich, beispielsweise in einem Büro, sollte gut überlegt sein, ob der Datenschutz bezüglich der Unternehmer eingehalten ist, wenn dort Sprachassistenzsysteme installiert sind.