Bekannterweise bedeuten zwei blaue Haken bei WhatsApp, dass eine Nachricht auf dem Gerät des Empfängers nicht nur eingegangen ist, sondern die Nachricht auch geöffnet wurde. Was bedeutet dies aber für Juristen?
Nun, zivilrechtlich führt diese dazu, dass spätestens ab diesem Zeitpunkt von einem Zugang der Nachricht auszugehen ist, so das Landgericht Bonn in einer aktuellen Entscheidung.
In dem zu entscheidenden Fall, war der Verkäufer eines Grundstücks im August 2019 wegen ausbleibender Kaufpreiszahlung vom Kaufvertrag zurückgetreten. In diesem Rahmen forderten er den Käufer zur Benennung von drei verbindlichen Terminen für eine Hausbesichtigung auf. Dieser benannte über WhatsApp zwei mögliche Termine. Kurz später stellte der Verkäufer einen Antrag auf Gewährung eines Zutritts- und Besichtigungsrechts und behauptete von der WhatsApp Nachricht erst im Laufe des Verfahrens Kenntnis erlangt zu haben. Der Käufer erkannte den Anspruch an, wollte jedoch die Kosten des Verfahrens nicht tragen. Dies Rechtsauffassung schloss sich das Landgericht Bonn an.
[wpdiscuz-feedback id=”fqhkn6c977″ question=”Kann das so richtig sein?” opened=”0″]Das Gericht führte zum Fall aus, dass eine Willenserklärung dann zugeht, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Danach gehen WhatsApp-Nachrichten zu, wenn sie das Empfangsgerät des Adressaten erreichen und dort unter normalen Umständen dauerhaft und abrufbar gespeichert werden und der Empfänger grundsätzlich diesen Kommunikationsweg eröffnet hatte.[/wpdiscuz-feedback]
Es kann daher nur angeraten sein, genau zu prüfen, ob und welche Nachrichten über WhatsApp eingehen oder in Vereinbarungen und Verträgen die zulässigen Kommunikationswege klar zu bezeichnen.