Marian Härtel
Filter nach benutzerdefiniertem Beitragstyp
Beiträge
Wissensdatenbank
Seiten
Filter by Kategorien
Abmahnung
Arbeitsrecht
Blockchain und Web Recht
Datenschutzrecht
Esport
Esport Business
Esport und Politik
EU-Recht
Gesellschaftsrecht
Intern
Jugendschutzrecht
Onlinehandel
Recht im Internet
Recht und Computerspiele
Recht und Esport
Sonstiges
Steuerrecht
Unkategorisiert
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Youtube-Video
Einfach anrufen!

03322 5078053

Willkommen in der Wissensdatenbank auf ITMediaLaw
Kategorien

Schlagwörter

GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist in Deutschland eine der einfachsten und flexibelsten Rechtsformen für eine Personengesellschaft. Sie kommt zustande, wenn mindestens zwei Personen sich zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, ohne eine spezielle Rechtsform wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft zu gründen.

Gründung

Die Gründung einer GbR ist relativ unkompliziert. Es ist kein Mindestkapital erforderlich, und die Gesellschaft kann durch einen mündlichen oder schriftlichen Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern gegründet werden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht zwingend erforderlich.

Haftung

Im Gegensatz zur GmbH haften die Gesellschafter einer GbR unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden oder Verbindlichkeiten der GbR die Gläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zurückgreifen können.

Geschäftsführung

In einer GbR sind grundsätzlich alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist. Die Gesellschafter treffen Entscheidungen in der Regel einstimmig.

Steuerliche Aspekte

Die GbR selbst kann je nach Art des Geschäfts zur Zahlung von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer verpflichtet sein:

  • Umsatzsteuer: Wenn der Umsatz der GbR im vorangegangenen Jahr bei höchstens 22.000 Euro lag (bis 31.12.2019 galten 17.500 Euro als Grenze) und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt, wird keine Umsatzsteuer erhoben. Andernfalls muss die GbR Umsatzsteuer abführen.
  • Gewerbesteuer: Wenn die GbR ein Gewerbe betreibt, ist sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ausnahmen gelten für Freiberufler; wenn Freiberufler sich zu einer GbR zusammenschließen, wird keine Gewerbesteuer fällig.

Darüber hinaus müssen die Gesellschafter der GbR ihre Einnahmen aus der Gesellschaft in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern.

Vorteile

  • Einfache und kostengünstige Gründung.
  • Hohe Flexibilität in der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.
  • Keine Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen.

Nachteile

  • Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.
  • Potenzielle Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung.

Fazit

Die GbR ist eine flexible und unkomplizierte Rechtsform, die sich besonders für kleine Unternehmen, Freiberufler und temporäre Projekte eignet. Allerdings ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter ein wesentlicherNachteil, der sorgfältig bedacht werden sollte. Zudem sollten die steuerlichen Aspekte, insbesondere die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerpflicht, bei der Wahl dieser Rechtsform berücksichtigt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert