• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Social Media Accounts und Impressum

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

20. Juli 2023
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

20. Juli 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
impressum haufen 3 384x192 2

Einleitung zur Pflicht eines Impressums

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung zur Pflicht eines Impressums
2. Offene Fragen zur Impressumspflicht
3. Aktuelle Entwicklungen zur Impressumspflicht
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und Verantwortlichkeit von Inhalten im Internet dient. Sie ist eine rechtliche Vorgabe, die besagt, dass alle, die gewerbliche oder berufliche Inhalte online stellen, verpflichtet sind, ein Impressum bereitzustellen. Ein Impressum gibt Nutzern die Möglichkeit, den Anbieter eines Dienstes oder einer Ware zu identifizieren und bei Bedarf zu kontaktieren. Dies erhöht die Transparenz und schafft Vertrauen bei den Nutzern, während gleichzeitig Verantwortung für die publizierten Inhalte sichergestellt wird.

Wichtigste Punkte
  • Die Impressumspflicht gewährleistet Transparenz und Verantwortlichkeit für Inhalte im Internet, besonders für gewerbliche Angebote.
  • Rechtliche Grundlage ist das Telemediengesetz (TMG) und der Medienstaatsvertrag (MStV), die Online-Inhalte regeln.
  • Die Pflicht gilt nicht nur für Webseiten, sondern auch für Social-Media-Profile, Blogs und Streaming-Plattformen.
  • Unklarheiten bestehen über die Angabe von Agenturen und Künstlernamen im Impressum sowie Externe Links als Ersatz.
  • Ein aktueller Vorfall zeigt, dass Behörden Bußgelder für fehlende Impressen verhängen können, was die Rechtslage verschärfen könnte.
  • Es wird empfohlen, die gesetzlichen Tiere regelmäßig zu überprüfen und rechtlichen Rat einzuholen im Hinblick auf die Impressumspflicht.
  • Behörden neigen dazu, aktive Maßnahmen gegen Verstöße zu ergreifen, was konsequente Compliance erfordert.

Die rechtliche Grundlage der Impressumspflicht bildet das Telemediengesetz (TMG) und seit November 2020 der Medienstaatsvertrag (MStV), der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst hat. Das TMG reguliert im Wesentlichen alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, zu denen auch Internetseiten zählen. Der MStV hingegen regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Rundfunk und die neuen Medien in Deutschland.

Beide Regelwerke spielen eine entscheidende Rolle bei der Regulierung von Online-Inhalten, einschließlich der Inhalte auf Streaming-Plattformen wie Twitch und YouTube. Dabei ist insbesondere der Anwendungsbereich dieser Regelwerke interessant, da sie nicht nur auf herkömmliche Webseiten, sondern auch auf Social-Media-Profile, Blogs, Online-Shops und eben auch auf Streaming-Plattformen anwendbar sind.

Für weiterführende Informationen zur Impressumspflicht, den konkreten Anforderungen und deren Anwendung im Kontext von Twitch und YouTube, verweise ich einmal einen älteren Artikel von mir. Hier finden Sie detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Offene Fragen zur Impressumspflicht

Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen, die die Impressumspflicht vorschreiben, gibt es immer noch einige Grauzonen und offene Fragen, wenn es um die genaue Umsetzung auf Plattformen wie Twitch und YouTube geht. Ein zentraler Diskussionspunkt dabei ist beispielsweise die Frage, ob die Angabe der Agentur im Impressum ausreichend ist. Dabei geht es insbesondere darum, ob Streamer und YouTuber, die von einer Agentur vertreten werden, deren Kontaktdaten im Impressum angeben können, anstatt ihre eigenen. Hierzu findet man eine ausführliche Diskussion in diesem Artikel.

Ein weiteres umstrittenes Thema ist die Frage, ob ein Künstlername im Impressum ausreicht. Viele Streamer und YouTuber sind unter Pseudonymen bekannt und möchten diese auch in ihrem Impressum verwenden. Doch ist das rechtlich zulässig? Dazu gibt es in diesem Link weitere Informationen.

Außerdem ist unklar, ob eine einfache Verlinkung auf eine externe Webseite, die das Impressum enthält, ausreicht, um der Impressumspflicht nachzukommen. Dies wird in diesem Beitrag detailliert erörtert.

Eine besonders heikle und unklare Frage ist die nach dem tatsächlichen Betreiber eines Twitch- oder YouTube-Kanals. Handelt es sich dabei um die Plattform selbst, also Twitch oder YouTube, oder ist der jeweilige Streamer oder YouTuber der Betreiber? Zudem ist noch nicht eindeutig geklärt, ob die Rechtsprechung für Twitch und YouTube vergleichbar ist mit Urteilen zu anderen Plattformen wie beispielsweise Facebook. Diese Fragen sind nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Praxis von erheblicher Bedeutung.

Aktuelle Entwicklungen zur Impressumspflicht

Erst gestern ereignete sich ein bemerkenswerter Vorfall, der die Branche aufhorchen lasse sollte: Ein Twitch-Streamer einer meiner Agentur-Mandanten erhielt eine E-Mail von einer Landesbehörde mit der Aufforderung, ein Impressum auf seinem Kanal einzurichten. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht ihm ein Bußgeldverfahren gemäß § 11 TMG in Verbindung mit § 5 TMG (bis zu 50.000 Euro). Dies stellt eine beispiellose Intervention einer Behörde dar, die weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben könnte.

Die Brisanz dieses Vorfalls ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass Abmahnungen von Konkurrenten wegen Verstößen gegen das Impressum aufgrund von Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2020 erheblich schwieriger geworden sind. Daher konnte sich bisher eine Art Grauzone bilden, in der die Impressumspflicht auf Plattformen wie Twitch und YouTube nicht immer vollständig eingehalten wurde.

Mit der Intervention der Landesbehörde könnte nun jedoch eine deutliche Verschärfung des Umgangs mit der Impressumspflicht einhergehen. Die Drohung mit einem Bußgeldverfahren zeigt klar, dass die Behörden bereit sind, die rechtlichen Vorgaben durchzusetzen und Verstöße zu ahnden. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf alle Streamer und YouTuber haben, die gewerblich tätig sind und bisher kein Impressum auf ihren Kanälen führen. Es wird dringend empfohlen, diese Entwicklungen genau zu beobachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

In diesem Fall konnte ich mit der Behörde eine Regelung finden, um das Bußgeldverfahren abzuwenden. Diese beinhaltete eine Anpassung des Impressums und die korrekte Angabe der vorhandenen Agentur. Allerdings bindet diese Einigung andere Landesbehörden oder Medienanstalten nicht, sodass jeder vorsichtig sein muss. Wenn ein Streamer keine Agentur hat, kommt er um ein korrektes Impressum nicht herum, wenn er in Zukunft keine Bußgelder nach dem TMG erhalten möchte.

Fazit

Es sieht so aus, als ob Behörden nun beginnen, aktiv zu handeln und Streamer sowie YouTuber zur korrekten Angabe eines Impressums zu verpflichten. Dies markiert einen Wendepunkt und betont die Wichtigkeit, genau zu überprüfen, welche Angaben obligatorisch sind und welche nicht. Die potenziellen Konsequenzen einer Missachtung dieser Pflichten sollten nicht unterschätzt werden.

Es ist aber wichtig zu betonen, dass Influencer-Agenturen vorsichtig sein sollten, wenn sie dazu aufgefordert werden, ihr Impressum zur Verfügung zu stellen. Als „Betreiber“ eines Kanals eingestuft zu werden, kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Dies kann insbesondere dann problematisch werden, wenn Abmahnungen und Klagen ins Spiel kommen und die eigenen Vermarktungsverträge diese Situationen nicht abdecken. Ich habe hier einige Gerichtsverfahren in letzter Zeit begleitet.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: InfluencerTwitchYouTube

Weitere spannende Blogposts

Influencer: LG Frankfurt zur Frage der geschäftlichen Handlung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
30. April 2019

Der Reigen der Entscheidungen zum Influencer-Marketing reist nicht ab und nach dem Landgericht München gestern, wurde nun eine Entscheidung des...

Mehr lesenDetails

Fortnite, Tänze und das deutsche Recht?

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
19. Dezember 2018

Gestern wurde bekannt, dass Alfonso Ribeiro, den meisten wohl besser bekannt als der Charakter Carlton Banks aus der Serien "Der...

Mehr lesenDetails

BGH zur Haftung für Videouploads von Dritten

Urheberrecht
19. Juni 2019

Der Bundesgerichtshof hat ein interessantes Urteil zur Frage der Haftung für Videouploads Dritter gefällt! In der Entscheidung ging es um...

Mehr lesenDetails

Influencer und Werbeverträge

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
9. September 2019

Hier auf dem Blog berichte ich ja regelmäßig darüber das Streamer und Influencer professionell erstellte Verträge für die eigenen Werbevereinbarungen...

Mehr lesenDetails

Mit Vertrauen in den Erfolg: Warum Influencer-Verträge so wichtig sind

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
9. Dezember 2022

Sie sind ein aufstrebender Influencer mit einer schnell wachsenden Fangemeinde. Sie sind von Marken angesprochen worden, die mit Ihnen zusammenarbeiten...

Mehr lesenDetails

Kramp-Karrenbauer will Meinungsäußerung von Influencern begrenzen

27. Mai 2019

Eigentlich versuche ich den Blog hier relativ frei von politischen Themen zu halten, denn sonst verzettelt man sich mit den...

Mehr lesenDetails

LG Berlin zu den wesentlichen Warenmerkmalen beim Online-Verkauf von T-Shirts

Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe
22. Januar 2024

Für Esport-Teams und Influencer, die im Online-Handel aktiv sind und regelmäßig Merchandise wie T-Shirts und Hoodies anbieten, bietet ein kürzlich...

Mehr lesenDetails

Esport Teams & Streamer: Was gehört in einen Sponsoringvertrag?

AGB und verbotene Klauseln
10. Dezember 2019

Regelmäßig bekomme ich von Mandanten Sponsoringverträge vorgelegt, mit denen sich Unternehmen oder Werbetreibende bei Esport-Steams engagieren oder Kooperationen mit Streamern...

Mehr lesenDetails

Influencer, Werbung und die Landesmedienstalten

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
18. März 2019

Oft genug habe ich ja schon über Influencer und Streamer berichtet und die aktuell sehr heiß umstrittene Pflicht zur Markierung...

Mehr lesenDetails
Achtung mit Black Friday Werbung!
Unkategorisiert

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025

Die Wahl eines Unternehmensnamens ist für Gründerinnen und Gründer eine strategische Entscheidung – kreativ, aber vor allem auch rechtlich. Domainname,...

Mehr lesenDetails
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Mehr lesenDetails
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung