• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

OLG Hamburg: Kartellrechtliche Bewertung automatisierter Google Ads-Sperrungen

18. Januar 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Wappen der Hamburgischen Buergerschaft.svg
Wichtigste Punkte
  • Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg prüfte die automatisierte Sperrung von Google Ads-Anzeigen aus kartellrechtlicher Sicht.
  • Die Ungleichbehandlung der Antragstellerin wurde im Vergleich zu Wettbewerbern thematisiert, die Anzeigen weiterhin schalten durften.
  • Das Gericht stellte fest, dass automatisierte Sperrungen ohne individuelle Prüfung unzulässig sind, besonders für kleinere Unternehmen.
  • Die Verantwortung von Unternehmen mit marktbeherrschenden Stellungen wird hervorgehoben, insbesondere im Umgang mit Werbekunden.
  • Die Entscheidung hat potenzielle Auswirkungen auf Social-Media-Plattformen bezüglich der automatisierten Sperrung von Konten.
  • Das Urteil könnte die Rechte von kleineren Unternehmen im digitalen Raum stärken und für Fairness sorgen.
  • Es signalisiert einen möglichen Wandel in der Regulierung digitaler Plattformen mit einer gerechteren Behandlung im digitalen Marketing.

Rechtliche Einordnung der Google Ads-Sperrung im Lichte des Kartellrechts

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtliche Einordnung der Google Ads-Sperrung im Lichte des Kartellrechts
2. Ausblick: Mögliche Auswirkungen auf andere digitale Plattformen
2.1. Author: Marian Härtel

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 15 U 18/23 Kart) hat in einer aktuellen Entscheidung die automatisierte Sperrung von Google Ads-Anzeigen unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten beleuchtet. Dieses Urteil bietet eine interessante Perspektive auf die marktbeherrschende Stellung von Google im Bereich der suchwortgebundenen Online-Werbung. Die Entscheidung stellt klar, dass eine automatisierte Ablehnung von Werbeanzeigen, hier speziell für elektronische Vignetten, als unbillige Behinderung eines Unternehmens gewertet werden kann, wenn sie nicht auf sachlichen Gründen beruht.

Das Gericht hebt hervor: „Bei einem Vertriebssystem ist als Ausgangspunkt der Interessenabwägung der aus der unternehmerischen Handlungsfreiheit abzuleitende Grundsatz anerkannt, dass das Behinderungsverbot den Normadressaten im Grundsatz nicht daran hindert, seine geschäftliche Tätigkeit und sein Absatzsystem nach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er dies für wirtschaftlich sinnvoll und richtig erachtet.“ (Rn. 72). Die Ungleichbehandlung der Antragstellerin im Vergleich zu ihren Wettbewerbern, die ihre Anzeigen weiterhin schalten durften, wurde ebenfalls thematisiert.

Das Gericht erkannte an, dass Google zwar grundsätzlich das Recht hat, seine Werbeplattform nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, dieses Recht jedoch durch kartellrechtliche Regelungen begrenzt wird, insbesondere wenn es um den Umgang mit marktbeherrschenden Stellungen geht. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass die automatisierte Sperrung von Anzeigen, ohne individuelle Prüfung und ohne sachliche Rechtfertigung, eine unzulässige Praxis darstellt. Dies gilt umso mehr, wenn dadurch kleinere oder spezialisierte Unternehmen benachteiligt werden, die auf die Sichtbarkeit in Suchmaschinen angewiesen sind.

Interessant ist auch die Feststellung des Gerichts, dass die Antragsgegnerin in der Vergangenheit die Anzeigen der Antragstellerin aktiv unterstützt hatte, was die plötzliche und undifferenzierte Sperrung noch fragwürdiger erscheinen lässt. Das Gericht wies darauf hin, dass eine marktbeherrschende Stellung besondere Verantwortung mit sich bringt und dass Unternehmen wie Google diese Verantwortung im Umgang mit Werbekunden wahrnehmen müssen.

Insgesamt bietet das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg eine detaillierte Analyse der kartellrechtlichen Aspekte im Kontext digitaler Werbeplattformen und setzt damit wichtige Maßstäbe für die Zukunft der Online-Werbung. Es betont die Notwendigkeit einer fairen und transparenten Handhabung von Werbeanzeigen, insbesondere in einem von wenigen großen Anbietern dominierten Markt.

Ausblick: Mögliche Auswirkungen auf andere digitale Plattformen

Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg könnte auch in anderen digitalen Kontexten relevant werden. Die kartellrechtlichen Überlegungen lassen sich möglicherweise auf Fälle übertragen, in denen es um die automatisierte Sperrung von Social-Media-Konten, wie beispielsweise Instagram, oder die Löschung von Online-Bewertungen geht. Besonders wenn solche Maßnahmen von marktbeherrschenden Plattformen ausgehen, könnten ähnliche Argumente ins Spiel kommen. Dies deutet auf eine Entwicklung hin, in der die Rechte von kleineren Unternehmen und Einzelpersonen im digitalen Raum möglicherweise gestärkt werden, um einen ausgeglicheneren digitalen Marktplatz zu fördern.

Die potenzielle Übertragbarkeit dieser kartellrechtlichen Prinzipien auf die Praktiken von Social-Media-Plattformen und anderen Online-Diensten könnte einen Wendepunkt im digitalen Recht markieren. Dabei steht insbesondere die Förderung von Fairness und Transparenz im Mittelpunkt. Für kleinere Unternehmen und Einzelpersonen, die bisher möglicherweise unter der Dominanz großer Plattformen gelitten haben, könnte dies einen signifikanten Wandel bedeuten. Die Anwendung der Grundsätze dieses Urteils auf andere Bereiche des digitalen Marktes könnte zu einer gerechteren Behandlung führen und die Machtkonzentration bei wenigen großen Anbietern herausfordern.

Dieser Ansatz könnte die Landschaft des digitalen Marketings und der Online-Interaktionen grundlegend verändern. Er eröffnet die Möglichkeit, dass zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen zunehmend die Interessen kleinerer Akteure berücksichtigen und somit zu einem ausgewogeneren und gerechteren digitalen Umfeld beitragen. Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg könnte somit weit über den spezifischen Fall hinaus Bedeutung erlangen und als Grundlage für eine neue Richtung in der Regulierung digitaler Plattformen dienen.

Für weitere Informationen und Details zum Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az. 15 U 18/23 Kart) können Sie hier das vollständige Urteil einsehen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBewertungEntwicklungGoogleHamburgInstagramMediaolgRechtRegulierungTransparenzUrteilWerbung

Weitere spannende Blogposts

Cookie-Zustimmung beim Einsatz von Google Maps?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
23. Januar 2020

Im letzten Jahr habe ich einige Artikel zum Thema Zustimmung beim Setzen von Cookies veröffentlicht. Siehe dazu diese Artikel. Wie...

Mehr lesenDetails

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?
22. Dezember 2022

Einleitung: Blockchain und Computerspiele – was hat das miteinander zu tun? Der Einsatz von Blockchain-Technologie in Computerspielen ist ein relativ...

Mehr lesenDetails

Bald ermäßigter Umsatzsteuersatz auch für E-Books

Bald ermäßigter Umsatzsteuersatz auch für E-Books
31. Juli 2019

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit...

Mehr lesenDetails

Warum aktuell Millionen von Websites ein fehlerhaftes Impressum haben ;-)

Social Media Accounts und Impressum
7. Mai 2024

❌ § 5 TMG gibt es nicht mehr. ✅ Es lebe § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat...

Mehr lesenDetails

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

OLG Stuttgart zu den Ansprüchen einer Influencerin als ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
13. März 2020

Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat ein Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt, mit der die GmbH zur Auskunft über die von ihr...

Mehr lesenDetails

Esport ist die Speerspitze der Digitalisierung?

Esporteinrichtungen und Alkohol?
7. November 2019

In der letzten Zeit häufen sich Gespräche mit Mandanten aus der Esport-Branche oder potenziellen Investoren und Sponsoren, die den Bereich...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und Rechtsanwälte: Eine Partnerschaft, keine Konkurrenz

shutterstock 1889907112 scaled
1. August 2023

Einleitung: Die Rolle der Künstlichen Intelligenz Es ist kein Geheimnis, dass ich ein großer Befürworter der Künstlichen Intelligenz bin und...

Mehr lesenDetails

KI-generierte Inhalte: Wem gehören die Rechte?

Künstliche Intelligenz und die Verwertung von Bildmaterial in Filmen und Spielen
16. Juni 2024

Urheberrecht bei KI-Inhalten: Aktuelle Rechtslage und offene Fragen Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Texten, Bildern, Videos und...

Mehr lesenDetails
Utility Token

Utility Token

27. Juni 2023

Einleitung In der Welt der Kryptowährungen und Blockchain-Technologie gibt es eine Vielzahl von Begriffen und Konzepten, die für Außenstehende verwirrend...

Mehr lesenDetails
e0c1c4f3 5ebb 4781 ae38 575fa47f2696 202348477

Willenserklärung

29. März 2025
Gewerbeordnung (GewO)

Kondiktion

1. Juli 2023
Stufenklage

Berufung

25. Juni 2023
Altersverifikationssysteme (AVS)

Altersverifikationssysteme (AVS)

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

In this exciting episode of the itmedialaw.com podcast, we take a deep dive into the highly topical subject of digital...

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung