Als Rechtsanwalt, der viele Turnierveranstalter, Esportspieler und Esportteams vertritt, stelle ich fest, dass die Frage der Besteuerung von Esport-Turniergewinnen derzeit sehr relevant ist. In diesem Blogpost möchte ich daher erläutern, wann und wie Gewinne aus Esport-Turnieren zu versteuern sind und ob für die Auszahlung der Gewinne eine Rechnung mit Umsatzsteuer notwendig ist. Dabei gehe ich auch auf die besonderen Anforderungen ein, die sich für Streamer und Esportler ergeben, wenn sie Leistungen für Sponsoren oder Agenturen erbringen. Denn hier ist oft unklar, ob ein Leistungsverhältnis vorliegt, das zur Rechnungsstellung verpflichtet, oder ob es sich um eine Zahlung im Dreiecksverhältnis oder als Fremdgeld handelt. Ich werde auch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zu platzierungsabhängigen Preisgeldern vorstellen und erklären, warum es so wichtig ist, dass im Esport in Bezug auf Steuern und Verträge sauber gearbeitet wird, auch wenn die Klärung dieser Rechtsfragen oft unbeliebt ist. Einen guten Überblick über die verschiedenen steuerrechtlichen Problemfelder im Esport gibt übrigens mein Artikel Steuerrecht und Esport in 6 Problemfeldern. Dort gehe ich unter anderem auf die Frage ein, wann Spieler als Selbstständige oder Angestellte zu behandeln sind, was erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung und Sozialversicherungspflicht hat. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung von Preisgeldern und Sponsorenleistungen sowie die Besonderheiten bei internationalen Sachverhalten werden dort thematisiert.
Wann sind Esport-Turniergewinne zu versteuern?
Ob Esport-Turniergewinne zu versteuern sind, hängt davon ab, ob der Esportler mit Gewinnerzielungsabsicht handelt und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Dies ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Indizien für eine Gewinnerzielungsabsicht können sein: wiederholte Teilnahme an Wettkämpfen mit sicherer Gewinnchance, persönliche Fertigkeiten, Abschluss von Sponsoringverträgen, Bekanntheitsgrad, konstante Spielerfolge in der Vergangenheit, Selbstdarstellung/Selbstvermarktung, Streaming von Spielen, zeitlicher Umfang des Engagements und Höhe der Einnahmen. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, handelt es sich um Liebhaberei und die Turniergewinne sind nicht zu versteuern. Gerade bei Streamern und bekannten Esportlern, die regelmäßig an Turnieren teilnehmen und dabei Gewinne erzielen, wird man aber in den meisten Fällen von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen müssen. Für sie ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Wer mehr über die Geschichte und Entwicklung des Esports sowie die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen erfahren möchte, dem sei mein Grundlagenartikel Esport. Was ist das? empfohlen. Dort gehe ich unter anderem darauf ein, wie sich der Esport von einem Nischenphänomen zu einem globalen Milliardengeschäft entwickelt hat, welche Akteure und Interessengruppen involviert sind und welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben, etwa im Hinblick auf Vertragsgestaltung, Übertragungsrechte, Datenschutz und Jugendschutz.
Wie sind Esport-Turniergewinne zu versteuern?
Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht bejaht wird, sind die Turniergewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Der Esportler muss dann eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Gewinne versteuern. Handelt es sich um grenzüberschreitende Sachverhalte, z.B. weil der Esportler im Ausland an Turnieren teilnimmt, sind ggf. Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Streamer und Esportler sollten daher genau dokumentieren, welche Einnahmen sie wo erzielt haben. Auch Preisgelder, die von ausländischen Veranstaltern oder Sponsoren gezahlt werden, können in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn der Esportler hier ansässig ist. Es empfiehlt sich, frühzeitig steuerlichen Rat einzuholen, um die Steuerpflicht richtig zu beurteilen und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Denn gerade bei hohen Preisgeldern können schnell beträchtliche Steuerzahlungen anfallen, auf die man vorbereitet sein sollte. Wie man Esport-Businessmodelle und Marketing steuerlich und rechtlich optimal gestaltet, erläutere ich übrigens in meinem Artikel Esport-Businessmodelle und Marketing. Dort gehe ich unter anderem darauf ein, welche Einnahmequellen es im Esport gibt, wie man Sponsorenverträge gestaltet und was bei der Vermarktung von Übertragungsrechten zu beachten ist. Auch die steuerliche Behandlung von Preisgeldern, Antritts- und Erfolgshonoraren sowie Merchandising-Einnahmen wird dort thematisiert.
Rechnung und Umsatzsteuer bei Turniergewinnen?
Ob für die Auszahlung der Turniergewinne eine Rechnung mit Umsatzsteuer notwendig ist, hängt davon ab, was genau zwischen Spieler und Turnierveranstalter vereinbart ist. Klare vertragliche Regelungen sind hier wichtig. Geht es nur um einen reinen Turniergewinn, liegt in der Regel kein Leistungsaustausch vor, so dass keine Rechnung gestellt werden muss und keine Umsatzsteuer anfällt. Dies hat der Bundesfinanzhof für platzierungsabhängige Preisgelder kürzlich bestätigt. Erbringt der Esportler aber darüber hinaus Leistungen für den Veranstalter oder Sponsor, z.B. als bekannter Streamer, könnte ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegen. Dann wäre eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erforderlich. Gerade bei Streamern und Influencern im Esport-Bereich ist dies oft eine knifflige Frage, die sorgfältig geprüft werden muss. Denn hier werden häufig Verträge mit Agenturen oder Sponsoren geschlossen, bei denen nicht immer eindeutig ist, welche Leistungen konkret geschuldet werden und ob diese einen Zusammenhang mit dem Turniergewinn haben. Einen guten Überblick über die verschiedenen Rechtsfragen im Esport, von Vertrags- und Arbeitsrecht über Urheberrecht und Datenschutz bis hin zu Wettbewerbsrecht und Jugendschutz, gibt übrigens mein Artikel in der Wissensdatenbank zum Thema Esport Recht. Dort erläutere ich auch, welche Gesetze und Regularien im Esport relevant sind und was Spieler, Teams und Veranstalter beachten müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Rechnungsstellung im Verhältnis zu Sponsoren und Agenturen
Viele erfolgreiche Streamer und Esportler haben Verträge mit Sponsoren oder Agenturen, die ihnen Preisgelder oder andere Zahlungen zukommen lassen. Hier stellt sich die Frage, ob dafür Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt werden müssen. Dies hängt davon ab, ob ein umsatzsteuerbares Leistungsverhältnis vorliegt. Zahlt der Sponsor nur das Preisgeld aus, ohne dass der Esportler hierfür eine konkrete Gegenleistung erbringt, liegt kein Leistungsaustausch vor. Dann schuldet der Esportler keine Umsatzsteuer. Erbringt er aber Leistungen für den Sponsor, z.B. Werbung, Produktplatzierungen, Teilnahme an Events etc., liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor. Dann muss der Esportler dem Sponsor eine Rechnung mit Umsatzsteuer stellen. Gleiches gilt, wenn der Streamer für eine Agentur tätig wird und hierfür ein Honorar oder eine Provision erhält. Schwierig sind Fälle, in denen der Sponsor oder die Agentur das Preisgeld für den Veranstalter auszahlt (Zahlung im Dreiecksverhältnis) oder der Sponsor zwar ein Preisgeld auslobt, der Esportler hierfür aber keine konkrete Leistung erbringt (Preisauslobung/Zahlung als Fremdgeld). Hier muss sorgfältig geprüft werden, ob ein Leistungsverhältnis zum Sponsor oder zur Agentur besteht, das eine Rechnungsstellung erfordert. Im Zweifel sollte man sich steuerlich beraten lassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Wie man Spielerverträge im Esport rechtssicher gestaltet und was dabei zu beachten ist, erläutere ich übrigens in meinem Artikel Spielervertrag (Esport). Dort gehe ich unter anderem auf die wichtigsten Vertragsinhalte ein, wie Laufzeit, Vergütung, Trainings- und Wettbewerbspflichten, Sponsoring und Merchandising, Verhaltensregeln, Bildrechte sowie Vertragsbeendigung. Auch die Bedeutung einer professionellen rechtlichen Beratung für Spieler wird dort thematisiert.
Übrigens gehe ich an anderer Stelle einmal darauf ein, was in einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten sein muss:
Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG folgende Angaben enthalten:
- Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- 2. Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Das Ausstellungsdatum
- Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
- Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt
- Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
- Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
- Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen Dritten den Hinweis “Gutschrift”
Wichtig ist aber, dass Rechnungen nur im Leistungsverhältnis relevant sind. Liegt kein Leistungsaustausch vor, muss auch keine Rechnung gestellt werden. Dies ist gerade bei Turniergewinnen oft der Fall, wie oben bereits erläutert. Mehr zu den Besonderheiten von Esport-Verträgen für professionelle Spieler erfahren Sie übrigens in meinem Artikel Esport-Verträge: Professionelle Spieler. Dort gehe ich unter anderem darauf ein, welche Regelungen zu Trainings- und Turnierteilnahme, Vergütung, Sponsoring, Ausrüstung, Nebeneinnahmen und Sozialversicherung getroffen werden sollten und was bei internationalen Verträgen zu beachten ist.
Fazit
Ob Esport-Turniergewinne zu versteuern sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Esportler und Veranstalter sollten sich hierzu frühzeitig beraten lassen und klare vertragliche Regelungen treffen, auch im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung. Als Rechtsanwalt mit Erfahrung im Esport-Bereich unterstütze ich Sie gerne dabei, steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Ich weiß, dass die Klärung dieser steuerlichen und zivilrechtlichen Fragen im Esport oft unbeliebt ist, weil sie viel Fachwissen und Detailarbeit erfordert. Dennoch ist es enorm wichtig, dass hier sauber und sorgfältig gearbeitet wird, um Haftungsrisiken für alle Beteiligten zu minimieren. Denn Steuernachzahlungen und Vertragsstreitigkeiten können schnell existenzbedrohend werden, gerade wenn hohe Preisgelder im Spiel sind. Wer von Anfang an professionelle Beratung in Anspruch nimmt und die rechtlichen Spielregeln beachtet, erspart sich viel Ärger und kann sich aufs Wesentliche konzentrieren: Erfolgreich streamen, spielen und Turniere gewinnen. Mein Team und ich stehen Ihnen dabei gerne als kompetente Partner zur Seite. Wie man Esport-Verträge rechtssicher gestal