Arbeitgeber darf Entgeltabrechnungen digital bereitstellen
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine...
Mehr lesenDetailsIn diesem Promovideo gehe ich der wichtigen Frage nach: “Bin ich der richtige Anwalt für Sie?” Ich erkläre, warum Vertrauen und Sympathie in der Anwalt-Mandanten-Beziehung für mich von zentraler Bedeutung sind.
Ich betone, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf gegenseitigem Verständnis und Vertrauen basiert. Deshalb biete ich potenziellen Mandanten die Möglichkeit einer unverbindlichen Kurzberatung an. Diese erste Begegnung dient dazu, sich kennenzulernen, die rechtliche Situation zu besprechen und zu prüfen, ob die Chemie stimmt.
Im Video erläutere ich, wie wichtig es mir ist, dass sich meine Mandanten mit ihren Anliegen bei mir gut aufgehoben fühlen. Ich spreche darüber, wie ich durch meine Erfahrung als Unternehmer und spezialisierter Rechtsanwalt nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch praktisches Verständnis für die Herausforderungen in den Bereichen IT, Medien und digitale Wirtschaft mitbringe.
Ich erkläre, dass ich großen Wert auf eine offene und ehrliche Kommunikation lege. Dabei gehe ich auch darauf ein, wie ich komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich erkläre und gemeinsam mit meinen Mandanten maßgeschneiderte Lösungen entwickle.
Das Video vermittelt, dass ich als Anwalt nicht nur Rechtsbeistand, sondern auch vertrauensvoller Partner für meine Mandanten sein möchte. Ich lade Zuschauer ein, den ersten Schritt zu wagen und mich für eine Kurzberatung zu kontaktieren, um herauszufinden, ob wir gut zusammenpassen und ich der richtige Anwalt für ihre individuellen Bedürfnisse bin.
Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine...
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