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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Corona/Covid-19: Social Distancing im Internet und beim Esport

1. April 2020
in Esport, Recht im Internet, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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corona covid 19 social distancing im internet und beim esport
Wichtigste Punkte
  • Neue Corona-Maßnahmen der Bundesregierung ab 15:00 für Webseiten, Mobile-Apps und Esport-Titel.
  • Maximal 15% der Nutzer dürfen gleichzeitig Webseiten besuchen, um Social Distancing einzuhalten.
  • Webseitenbetreiber müssen eine Vorschaltseite für Antiviren-Programme bereitstellen.
  • Bußgelder bis zu 80 Euro bei Verstoß gegen die Verordnung Covid-04012029-WTF.
  • Auch Spiele-Apps mit mehr als zwei Spielern sind betroffen, Solospiele bleiben ausgenommen.
  • Betroffene Esport-Titel: CS:GO, League of Legends, DOTA, Call of Duty.
  • Einzelspiele wie Hearthstone oder Clash Royale dürfen weiterhin gespielt werden.

Die Bundesregierung hat heute eine neue Verschärfung der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben, die ab bereit ab 15:00 für viele Betreiber von Webseiten, Mobile-Apps und Esport-Titeln gelten wird.

Um das verordnete „Social Distancing“ einzuhalten, müssen ab diesem Zeitpunkt u.a. Betreiber von Onlineforen, Chats  oder sonstigen Communities sicher stellen, dass nicht mehr als 15% der Nutzer gleichzeitig eine Webseite besuchen können, wie es im Durchschnitt seit dem 01. Januar 2020 der Fall war. Damit soll verhindert werden, dass die Nutzer sich auf den Webseiten zu nahe kommen und gegenseitig mit Viren anstecken können.

Außerdem müssen Webseitenbetreiber eine Vorschaltseite anbieten, auf der man sich zuvor ein Antiviren-Programm herunterladen und installieren kann. Das Antiviren-Programm muss durch den Nutzer installiert sein, um eine Community-Webseite anzubieten.

Die Verordnung Covid-04012029-WTF sieht bei Nichtbeachtung Bußgelder von bis zu 80 Euro pro zuviel zugelassenen Nutzer vor. Eine Abmahnung durch Wettbewerber ist beim Ignorieren der Verordnung ebenfalls denkbar.

Auch wenn es nicht direkt im Verordnungstext geschrieben steht, ergibt eine Auslegung, dass dies wohl auch für Spiele-Apps gilt, in denen mehr als zwei Personen gleichzeitig gegeneinander spielen. Ausgenommen sind wohl nur eine Solospiele. Die Bundesregierung konkretisiert damit wohl in Abstimmung mit der Weltgesundheitsorganisation WHO deren Aussage, dass man in der Zeit einer Covid-19-Isolation mehr Computerspiele spielen solle. Kritiker warfen der WHO vor, dass diese Aussage im Kontrast zu Aussagen aus dem letzten Jahr steht, dass Computerspiele ein hohes Suchtrisiko haben würden; Einzelspielerspiele können aber gerade nicht süchtig machen.

Betroffen sind damit auch alle Esport-Spiele, bei denen mehr als zwei Personen gleichzeitig auf einem Spielfeld sind. CS:GO, League of Legends aber auch DOTA oder Call of Duty dürfen daher ab sofort in Deutschland nicht mehr gespielt werden. Möglich dürfte noch Hearthstone oder Clash Royale sein, da nur zwei Personen gegeneinander antreten. In Fortnite muss der Epic wohl sicher stellen, dass die Spieler nur Waffen nutzen können, die aus mehr als 10 Meter Entfernung treffen können.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungChatComputerComputerspielComputerspieleEsportFortniteinternetLigaVerordnung

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