• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar

31. Oktober 2018
in Esport Business
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar

Gestern habe ich meinen Kommentar zur aktuellen Entscheidung des DOSB veröffentlicht.
In den Nachrichten und in den sozialen Medien gab es tatsächlich überwiegend gute Kritik für den Inhalt, aber auch einige Fragen und Kritikpunkte.
Da die Diskussion zu dem Thema auf Twitter weitergeht, möchte ich ein paar Punkte hinzufügen und gleichzeitig ein paar Fragen klären, die viele Menschen in der Branche interessieren könnten.

  1. Nein, der DOSB entscheidet nicht, was Esport ist.
    Das tut im Prinzip die Gesellschaft und letztlich entscheidet die Politik oder der Gesetzgeber und die Gerichte.
    So bezieht sich beispielsweise § 22 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländern (Beschäftigungsverordnung – BeschV) gar nicht auf den Sport, sondern auf „Personen, einschließlich ihrer Hilfskräfte, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland an Vorträgen oder an Darbietungen von besonderem wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert oder an Aufführungstätigkeiten im Inland teilnehmen, wenn die Dauer der Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 90 Tage nicht überschreitet,[…]“.
    Ein gutes Beispiel dafür ist, dass es für esports-Spieler in Deutschland jetzt einfacher (wenn auch nicht leicht) ist, ein Visum in Deutschland zu erhalten.
    Das Auswärtige Amt hat vor kurzem eine Verwaltungsanweisung erlassen, die es eSports-Spielern aus Drittstaaten ermöglicht, in einem vereinfachten Verfahren für die Teilnahme an Turnieren, aber auch für Test- und Auswahlspiele, für kurze Zeit nach Deutschland einzureisen und sich dabei von der notwendigen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit befreien zu lassen.
  2. Ich habe vom DOSB selbst die Rückmeldung erhalten, mein Kommentar würde die Sache falsch einordnen, ja ich hätte nicht 100& richtig gelegen, denn die Profiligen wären auch außerhalb des DOSB.
    Allerdings konnte ich die Kritik nicht verstehen, denn hier liegt wohl ein großes Missverständnis vor.
    Wie ich eigentlich am Ende meines Kommentars ausdrücklich gesagt habe, bin ich der Meinung, dass kein Esport-Verband, sei es der game e.V. oder der ESBD, unbedingt Mitglied im DOSB sein muss.
    Esport hat das nicht wirklich nötig.
    Er ist in der Tat allein in der Lage, Strukturen aufzubauen.
    Im Moment braucht er allerdings noch etwas Hilfe aus der Politik.
    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich das Argument, der Esport sei nicht akzeptabel, weil er auf kommerziellen Interessen beruhe, für falsch halte.
    Das ist einfach nicht wahr oder es gibt einfach keinen Unterschied zu anderen großen Sportarten.
    Im Esport gibt es Unternehmen, Ligen und Teams, die die Wirtschaftlichkeit ihres eigenen Handelns in den Vordergrund stellen.
    Das ist richtig und auch wichtig.
    Aber das Gleiche gilt auch für den Fußball.
    Es gibt Sponsoren, Ligen und Vermarkter.
    Dennoch würde niemand beim DOSB auf die Idee kommen, dem Fußball als solchem mit dem Argument des Kommerzes den Sportstatus abzusprechen.
    Der Denkfehler ist besonders auffällig, wenn man sich den ESBD e.
    V. Als Ziel des Vereins, die „Förderung des eSports.
    eSports im Sinne von
    Der Zweck der Satzung ist das sportlich-kompetitive Spielen von Video- oder Video-Computerspielen, insbesondere auf Computern und Konsolen, nach festgelegten Regeln.“ Sonstiges Der Inhalt der Satzung zeigt deutlich, dass es dem ESBD nicht um die kommerzielle Vermarktung von esports oder die Förderung von Wirtschaftsunternehmen geht, sondern um die Unterstützung des Gemeinwohls und die Förderung des esport im Allgemeinen.
    Im Esport gibt es also ähnliche Strukturen und Abgrenzungen wie im Fußball zwischen DOSB, DFB oder DFL.
    Allerdings heißt es, dass der esport selbst hauptsächlich von kommerziellen Interessen angetrieben wird.
    Dass diese Aussage daher entweder nicht richtig oder zumindest nicht „das Ende der Fahnenstange“ sein kann, ist eine Formalie.
  3. Es ist schade, dass der DOSB versucht, sich in den sozialen Medien zu verteidigen und dabei das Hauptproblem nicht erkennt, nämlich dass esport ein gesellschaftlicher Trend ist und dass esport (ja, die einzelnen esport-Titel, denn im DOSB wird auch nicht von Ballsportarten gesprochen) daher getrennt von Unternehmen gesehen werden muss.
    Esport muss als Trend gesehen werden, als eine Veränderung in der Freizeitgestaltung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sowohl losgelöst von kommerziellen Ligen als auch verbunden mit kommerziellen Strukturen stattfindet.
    Die Tatsache, dass der DOSB diese Unterscheidung und eine saubere Trennung nicht anerkennt oder nicht anerkennen will, führt in der Diskussion gerade dazu, dass die Meinung als das entlarvt oder zumindest als genau das wahrgenommen wird: Angst vor gesellschaftlichen Veränderungen und Unfähigkeit, sich an veränderte Nutzungsmuster und Interessen anzupassen. Letzteres wird sogar dadurch deutlich, dass man die Ausbreitung in den Vereinen verhindern will und offen zugibt, dass einfach nicht genug Mittel vorhanden sind, um sie mit esport zu teilen.
    Diese Aussage zeigt für mich am deutlichsten, dass die Meinung des DOSB nicht das ist, was er vorgibt zu sein: „Eine ehrliche Meinung und eine einfache Analyse der Frage, ob esport in den Wertekanon des DOSB passt.“
    Vielmehr ist die Stellungnahme – für mich – eine Aussage über die Art und Weise, wie Entscheidungen in traditionellen Verbandsstrukturen getroffen werden und worum es dabei wirklich geht: Geld und Verteilungskämpfe.

Meine Schlussfolgerung bleibt also bestehen:

Chance verpasst.
Ganz gleich, was die ursprüngliche Absicht der Stellungnahme des DOSB war.
Aus der Integration von esports, Streaming-Gewohnheiten und Sport hätte man so viel machen können.

Neue Medien und neue Gewohnheiten hätten sich mit dem klassischen Sport verbinden lassen und junge Menschen hätten sich von beidem inspirieren lassen können.
Was jetzt bleibt, ist ein Scherbenhaufen, zwei Strömungen, die vermeintlich unvereinbar sind und – meiner Meinung nach – ein wachsendes Problem des klassischen Sports im nächsten Jahrzehnt.
Es wurde Wortklauberei betrieben und zumindest der Eindruck erweckt, dass Organisationen wie der DOSB nicht auf die Zukunft vorbereitet sind.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBusinessComputerEntscheidungenEsportEsportsFeeKILawLigaMarketingMotionSponsorTestTwitter

Weitere spannende Blogposts

Quellensteuer und Werbung: Einige weitere Infos!

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
4. März 2019

Das Thema der Quellensteuer beim Buchen von Werbung im Internet, allen voran bei Google, kocht in den letzten Wochen recht...

Mehr lesenDetails

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails

Influencer und Steuern

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
18. Dezember 2018

Auch Influencer und Streamer müssen Steuern zahlen So modern das Thema Influencer, Social-Media-Marketing und Streaming ist, so abgehängt sind oftmals...

Mehr lesenDetails

Mehr als 1500 Artikel auf dem Blog

Mehr als 1500 Artikel auf dem Blog
11. Dezember 2019

Inzwischen gibt es hier auf dem Blog mehr als 1500 Artikel zu den Themen IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und alles, was...

Mehr lesenDetails

Esport: Toxic Behaviour und Zivilrecht

Esport: Toxic Behaviour und Zivilrecht
28. November 2019

Das Problem Sogenanntes Toxic Behaviour ist natürlich auch im Esport ein großes Problem. Aber wie ist das ganze zivilrechtlich zu...

Mehr lesenDetails

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams
14. Januar 2019

Basierend auf den meinen letzten Posts zum Thema Influencer und Social Media, sowie die Kenntlichmachung von Werbe Posts und dergleichen,...

Mehr lesenDetails

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?
30. Mai 2023

Als ich heute Morgen meinen morgendlichen Scroll durch LinkedIn machte, stolperte ich über einige interessante Diskussionen und Reflexionen über Scrum...

Mehr lesenDetails

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?
13. November 2020

Eines der größten Themen hier auf dem Blog ist sicher die Frage, wann Influencer, Streamer etc. Werbung kennzeichnen müssen. Dazu...

Mehr lesenDetails

Soundboard für bekannte YouTuber? Meist rechtswidrig!

Soundboard für bekannte YouTuber? Meist rechtswidrig!
18. Februar 2020

Große YouTuber haben oft eine große Fangemeinde. Dementsprechend bilden sich um diese herum oft Drittmärkte. Dazu gehören "Soundboard" genannte Apps....

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

Mehr lesenDetails
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung