• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar

DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar

31. Oktober 2018
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar

31. Oktober 2018
in Esport Business
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar

Gestern habe ich meinen Kommentar zur aktuellen Entscheidung des DOSB veröffentlicht.
In den Nachrichten und in den sozialen Medien gab es tatsächlich überwiegend gute Kritik für den Inhalt, aber auch einige Fragen und Kritikpunkte.
Da die Diskussion zu dem Thema auf Twitter weitergeht, möchte ich ein paar Punkte hinzufügen und gleichzeitig ein paar Fragen klären, die viele Menschen in der Branche interessieren könnten.

  1. Nein, der DOSB entscheidet nicht, was Esport ist.
    Das tut im Prinzip die Gesellschaft und letztlich entscheidet die Politik oder der Gesetzgeber und die Gerichte.
    So bezieht sich beispielsweise § 22 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländern (Beschäftigungsverordnung – BeschV) gar nicht auf den Sport, sondern auf „Personen, einschließlich ihrer Hilfskräfte, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland an Vorträgen oder an Darbietungen von besonderem wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert oder an Aufführungstätigkeiten im Inland teilnehmen, wenn die Dauer der Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 90 Tage nicht überschreitet,[…]“.
    Ein gutes Beispiel dafür ist, dass es für esports-Spieler in Deutschland jetzt einfacher (wenn auch nicht leicht) ist, ein Visum in Deutschland zu erhalten.
    Das Auswärtige Amt hat vor kurzem eine Verwaltungsanweisung erlassen, die es eSports-Spielern aus Drittstaaten ermöglicht, in einem vereinfachten Verfahren für die Teilnahme an Turnieren, aber auch für Test- und Auswahlspiele, für kurze Zeit nach Deutschland einzureisen und sich dabei von der notwendigen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit befreien zu lassen.
  2. Ich habe vom DOSB selbst die Rückmeldung erhalten, mein Kommentar würde die Sache falsch einordnen, ja ich hätte nicht 100& richtig gelegen, denn die Profiligen wären auch außerhalb des DOSB.
    Allerdings konnte ich die Kritik nicht verstehen, denn hier liegt wohl ein großes Missverständnis vor.
    Wie ich eigentlich am Ende meines Kommentars ausdrücklich gesagt habe, bin ich der Meinung, dass kein Esport-Verband, sei es der game e.V. oder der ESBD, unbedingt Mitglied im DOSB sein muss.
    Esport hat das nicht wirklich nötig.
    Er ist in der Tat allein in der Lage, Strukturen aufzubauen.
    Im Moment braucht er allerdings noch etwas Hilfe aus der Politik.
    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich das Argument, der Esport sei nicht akzeptabel, weil er auf kommerziellen Interessen beruhe, für falsch halte.
    Das ist einfach nicht wahr oder es gibt einfach keinen Unterschied zu anderen großen Sportarten.
    Im Esport gibt es Unternehmen, Ligen und Teams, die die Wirtschaftlichkeit ihres eigenen Handelns in den Vordergrund stellen.
    Das ist richtig und auch wichtig.
    Aber das Gleiche gilt auch für den Fußball.
    Es gibt Sponsoren, Ligen und Vermarkter.
    Dennoch würde niemand beim DOSB auf die Idee kommen, dem Fußball als solchem mit dem Argument des Kommerzes den Sportstatus abzusprechen.
    Der Denkfehler ist besonders auffällig, wenn man sich den ESBD e.
    V. Als Ziel des Vereins, die „Förderung des eSports.
    eSports im Sinne von
    Der Zweck der Satzung ist das sportlich-kompetitive Spielen von Video- oder Video-Computerspielen, insbesondere auf Computern und Konsolen, nach festgelegten Regeln.“ Sonstiges Der Inhalt der Satzung zeigt deutlich, dass es dem ESBD nicht um die kommerzielle Vermarktung von esports oder die Förderung von Wirtschaftsunternehmen geht, sondern um die Unterstützung des Gemeinwohls und die Förderung des esport im Allgemeinen.
    Im Esport gibt es also ähnliche Strukturen und Abgrenzungen wie im Fußball zwischen DOSB, DFB oder DFL.
    Allerdings heißt es, dass der esport selbst hauptsächlich von kommerziellen Interessen angetrieben wird.
    Dass diese Aussage daher entweder nicht richtig oder zumindest nicht „das Ende der Fahnenstange“ sein kann, ist eine Formalie.
  3. Es ist schade, dass der DOSB versucht, sich in den sozialen Medien zu verteidigen und dabei das Hauptproblem nicht erkennt, nämlich dass esport ein gesellschaftlicher Trend ist und dass esport (ja, die einzelnen esport-Titel, denn im DOSB wird auch nicht von Ballsportarten gesprochen) daher getrennt von Unternehmen gesehen werden muss.
    Esport muss als Trend gesehen werden, als eine Veränderung in der Freizeitgestaltung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sowohl losgelöst von kommerziellen Ligen als auch verbunden mit kommerziellen Strukturen stattfindet.
    Die Tatsache, dass der DOSB diese Unterscheidung und eine saubere Trennung nicht anerkennt oder nicht anerkennen will, führt in der Diskussion gerade dazu, dass die Meinung als das entlarvt oder zumindest als genau das wahrgenommen wird: Angst vor gesellschaftlichen Veränderungen und Unfähigkeit, sich an veränderte Nutzungsmuster und Interessen anzupassen. Letzteres wird sogar dadurch deutlich, dass man die Ausbreitung in den Vereinen verhindern will und offen zugibt, dass einfach nicht genug Mittel vorhanden sind, um sie mit esport zu teilen.
    Diese Aussage zeigt für mich am deutlichsten, dass die Meinung des DOSB nicht das ist, was er vorgibt zu sein: „Eine ehrliche Meinung und eine einfache Analyse der Frage, ob esport in den Wertekanon des DOSB passt.“
    Vielmehr ist die Stellungnahme – für mich – eine Aussage über die Art und Weise, wie Entscheidungen in traditionellen Verbandsstrukturen getroffen werden und worum es dabei wirklich geht: Geld und Verteilungskämpfe.

Meine Schlussfolgerung bleibt also bestehen:

Chance verpasst.
Ganz gleich, was die ursprüngliche Absicht der Stellungnahme des DOSB war.
Aus der Integration von esports, Streaming-Gewohnheiten und Sport hätte man so viel machen können.

Neue Medien und neue Gewohnheiten hätten sich mit dem klassischen Sport verbinden lassen und junge Menschen hätten sich von beidem inspirieren lassen können.
Was jetzt bleibt, ist ein Scherbenhaufen, zwei Strömungen, die vermeintlich unvereinbar sind und – meiner Meinung nach – ein wachsendes Problem des klassischen Sports im nächsten Jahrzehnt.
Es wurde Wortklauberei betrieben und zumindest der Eindruck erweckt, dass Organisationen wie der DOSB nicht auf die Zukunft vorbereitet sind.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBusinessComputerEntscheidungenEsportEsportsFeeKILawLigaMarketingMotionSponsorTestTwitter

Weitere spannende Blogposts

Professionelle Dienstleistungen im Esport nutzen

Ein schwarzer Hintergrund mit einer weißen Gedankenblase.
30. Januar 2020

Warum ist es wichtig, dass man als Esport Team or Spieler professionelle Dienstleistungen und Berater nutzt um auch professionelle aufzutreten?...

Mehr lesenDetails

OLG Celle: Deckelung von Abmahnungkosten bei Filesharing

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
22. Mai 2019

Aktuell gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Celle bzgl. Abmahnungen und Klagen im Bereich Filesharing. Dabei geht es um...

Mehr lesenDetails

Piratenserver für Onlinegames und Strafrecht?

Piratenserver für Onlinegames und Strafrecht?
26. August 2019

Da das Thema gerade in Deutschland aktuell ist, heute einmal ein kurze Ausführung zur strafrechtlichen Verantwortung beim Betrieb von Piratenservern....

Mehr lesenDetails

Verwertungsrechte an Artikeln eines Redakteurs

Verwertungsrechte an Artikeln eines Redakteurs
28. Juni 2019

Meine Karriere in der Spielebranche hat als Betreiber eines Computerspielmagazins begonnen (davor war ich selber Redakteur, um mein Studium zu...

Mehr lesenDetails

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
15. Oktober 2019

Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 33 O 35/19) hat am 08.10.2019 ein für die Beurteilung von Legal-Tech-Angeboten gegenüber Endnutzern (also nicht...

Mehr lesenDetails

Investments in Esport Teams

Investments in Esport Teams
9. Dezember 2019

Aktuell berate ich eine Reihe von Esport Teams dabei Kapital einzusammeln und so den nächsten Schritt hin zur Professionalisierung zu...

Mehr lesenDetails

Meine Frau Saskia im Team der Kanzlei

Meine Frau Saskia im Team der Kanzlei
17. Februar 2023

Jedes Unternehmen, jeder Unternehmer und natürlich auch eine Kanzlei wie die meine wären nichts ohne das Team dahinter, das mir...

Mehr lesenDetails

Esport und internationale Arbeitnehmer?

pexels photo 896851 1
20. Juli 2020

Zum Thema wann und ob ein Esport-Team einen Spieler als Angestellten oder als Auftragnehmer betrachten sollte, habe ich hier auf...

Mehr lesenDetails

Esport: Toxic Behaviour und Zivilrecht

Esport: Toxic Behaviour und Zivilrecht
28. November 2019

Das Problem Sogenanntes Toxic Behaviour ist natürlich auch im Esport ein großes Problem. Aber wie ist das ganze zivilrechtlich zu...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

Podcastfolge

eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung