• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?

Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?

29. Januar 2021
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?

29. Januar 2021
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
stock 624712 1920

Achtung: Aufgrund der Brisanz der aktuellen Situation darf dieser Blogpost nicht als konkrete Rechtsberatung verstanden werden – wie auch eigentlich jeder Blogartikel hier. Es gilt immer die Beachtung des Einzelfalls. Zudem dürften einige Rechtsfragen aus diesen Ereignissen durchaus umstritten sein. 

Wichtigste Punkte
  • Achtung: Blogpost ist keine Rechtsberatung; jedes Ereignis muss im Einzelfall betrachtet werden.
  • GameStop-Aktie stieg um 1.800 Prozent, parallele Vergleiche zur Tech-Blase und Widerstand gegen Hedgefonds.
  • Trade Republic und andere Trading-Apps hielten Kaufoptionen zurück, was massive Schäden für Kleinanleger verursachen könnte.
  • Technische Probleme als Grund für Kaufsperre scheinen umstritten; mögliche Vertragsverletzungen könnten Schadensersatzforderungen auslösen.
  • Gemäß WpHG muss Trade Republic die Vereinbarkeit der Wertpapiere mit den Kundenbedürfnissen prüfen.
  • Sanktionen bei Marktmanipulation nach Marktmissbrauchsverordnung können bis zu 15 Millionen Euro Bußgeld umfassen.
  • Fraglich, ob die Sperrung der Kaufoption durch Trade Republic als Marktmanipulation gilt; Kunden sollten Ansprüche prüfen.

Die GameStop-Aktie verhielt sich in den vergangenen Tagen äußerst volatil und stieg zeitweise  rund 1.800 Prozent. Experten sehen eine Parallele zu der Zeit vor dem Platzen der Tech-Blase, einige sehen darin einen Aufstand gegen die Macht zur Kursbeeinflussung von Hedgefonds.

Screenshot 35

Da dieser Blog aber keine Finanzinformationen bringt, sondern Rechtsfragen und Rechtsprobleme erörtert, interessiert mich hier ein ein ganz anderes Phänomen.

Anbieter von Trading Apps wie Robinhood oder Traderepublic haben aktuell bzw. zeitweise den Handel mit einigen der betroffenen Aktien eingestellt und keinen Kauf mehr ermöglicht.

Aber ist dies zulässig? Können durch diese Verhalten Kleinanlegern, die diese Apps nutzen nicht massive Schäden passieren bzw. Gewinne entgehen?

Trade Republic haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Laut eigenen Meldungen soll an der Kaufsperre technische Probleme schuld gewesen sein. Dass es sich bei dieser Aussage um eine Schutzbehauptung handelt, dürfte jedoch im Rahmen hoher Wahrscheinlichkeit liegen. Vielmehr dürfte anzunehmen sein, dass es sich hier um Verletzung zahlreicher Vertragsverhältnisse handelt, die dem jungenden Anbieter eine Reihe von Schadensersatzforderungen einbringen könnten. Denn während bei einer „Nicht-Erreichbarkeit“ der App unter Umständen noch von höheren Umständen ausgegangen werden kann, handelt es sich bei der Sperre der Kaufoption um eine einseitige Handlung des Anbieters, somit um eine Nichterfüllung von Vertragspflichten, die auch durch AGB-Regelungen wohl kaum gedeckt sein dürften, und daher durchaus denkbar um Schadensersatztatbestand.

Auch ansonsten ergeben sich aus den AGB von Trade Republic beispielsweise nur Hinweispflichten, keine Sperrrechte:

Trade Republic ist nach § 63 Abs. 5 WpHG zudem verpflichtet, die Vereinbarkeit der von Trade Republic angebotenen Wertpapiere mit den Bedürfnissen der Kunden auch unter Berücksichtigung des sogenannten Zielmarktes zu beurteilen. Der Zielmarkt definiert, an welche Anleger sich der Emittent eines Wertpapiers richtet. Bei der Festlegung des Zielmarktes sind die typischen Anlageziele (einschließlich des Anlagehorizonts), die typischerweise erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, um die Risiken des jeweiligen Wertpapiers zu verstehen, sowie die typischerweise erforderliche Risikobereitschaft zu berücksichtigen. Trade Republic wird bei Kauforders für Wertpapiere die vom Kunden abgefragten Informationen heranziehen, die sich auf seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Wertpapieren beziehen. Weitere Angaben des Kunden, die der Kunde auf einem anderen Wege zur Verfügung gestellt hat, wird Trade Republic nicht verwenden. Daher wird Trade Republic lediglich prüfen, ob der Kunde nach den von ihm gemachten Angaben im Hinblick auf seine Kenntnisse und Erfahrungen zum Zielmarkt des jeweiligen Wertpapiers zählt. Gelangt Trade Republic aufgrund der Kundenangaben zu der Einschätzung, dass der Kunde im Hinblick auf seine Kenntnisse und Erfahrungen nicht zum Zielmarkt des jeweiligen Wertpapiers gehört, wird Trade Republic den Kunden darauf hinweisen.

Und Trade Republic stellt –  aus gutem Grund – klar:

Trade Republic erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung.

Neben den zivilrechtlichen Fragen und natürlich den Probleme der Durchsetzbarkeit und der Beweisbarkeit einzelner Ansprüche, könnten sich hier aber auch Fragen der Marktmanipulation stellen.

Seit Juli 2016 gelten die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung. Bei Verstößen gegen deren Verbote der Marktmanipulation können nach § 119 und § 120 WpHG diverse Strafnormen und Ordnungswidrigkeitsaspekte denkbar sein.  Es können Bußgelder bis 15 Millionen Euro bzw. 15 % des Jahresumsatzes oder bis zu fünf Jahren (wenn die Tat gewerbs- oder bandenmäßig oder in Ausübung einer Tätigkeit für eine Finanzaufsichtsbehörde, ein Wertpapierhandelsunternehmen, eine Börse oder einen Handelsplatzbetreiber begangen wird, bis zu zehn Jahren) Freiheitsstrafe verhängt werden.

Auch wenn Trade Republic diesen Passus in ihren AGB hat:

Als Marktmanipulation gilt ein Verhalten, das darauf abzielt durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf den Kapitalmärkten zu beeinflussen und dadurch ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Hinsichtlich der Marktmanipulation bestehen umfangreiche Regularien, die insbesondere in der EU Verordnung 596/2014 sowie darauf beruhenden Rechtsakten niedergelegt sind. Dabei gilt zum Beispiel das In-sich-Geschäft (Kauf- und Verkaufsorder ein und desselben Kunden drohen aufeinander zu treffen) bereits als Marktmanipulation. Trade Republic hat Vorkehrungen getroffen, um typische Praktiken der Marktmanipulation zu verhindern. Es liegt jedoch in der Verantwortung und im Eigeninteresse jedes Kunden, Marktmanipulationen zu vermeiden.

stellt sich die Frage, ob der Anbieter, durch die Sperrung der Kaufoption, nicht gerade selber den Tatbestand verwirklich hat!

Die Woche könnte für die Anbieter somit unangenehm ändern, denn auch wenn aktuell wohl der Handel wie möglich ist, könnten Schäden von Kunden und somit zivilrechtliche Ansprüche gegen die Handelsplätze zumindest denkbar sein. Wer Verluste oder Schäden erlitten hat, sollte prüfen, ob er diese geltend macht.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeratungBlogInformationRechtsfrageRechtsfragenSchadensersatzUrteileVerordnungWertpapierZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Arbeitnehmerbeteiligungen in Startups: Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

lawyer is providing information about the client s 2022 10 06 05 57 37 utc
25. September 2024

Die Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmenserfolg ist ein zentrales Thema für Startups. Von der Gründungsphase bis zum Exit stellt sich...

Mehr lesenDetails

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.
1. Dezember 2022

Die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) konkretisiert die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10....

Mehr lesenDetails

Facebook muss gleichartige, rechtswidrige Inhalte löschen!

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
7. Oktober 2019

Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook aufgegeben wird, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar wortgleiche...

Mehr lesenDetails

Rundfunkstaatsvertrag: Wohl kein Gamerprivileg für Streamer!

youtube 3503481 960 720
28. Januar 2019

Im Nachgang zu dieser Meldung hat mich die Information erreicht, dass es das Privileg für Gamingstreamer (also vor allem für...

Mehr lesenDetails

Landgericht Hagen zu Instagram und Influencer

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. April 2019

So langsam sammelt sich bei der Frage der Influencer und Schleichwerbung eine beachtliche Menge an Gerichtsentscheidungen an. Ein Übersicht aller...

Mehr lesenDetails

Whatsapp: Familienmitglieder dürfen sich beleidigen

Whatsapp: Familienmitglieder dürfen sich beleidigen
30. Januar 2019

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass innerhalb des engsten Familienkreises ein ehrschutzfreier Raum besteht, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen,...

Mehr lesenDetails

Frohes Weihnachten allen

Frohes Weihnachten allen
23. Dezember 2019

Ich wünsche allen Lesern meines Blogs und meiner Social-Media-Kanäle ein erholsames und besinnliches Weihnachten oder einfach ein paar ruhige Tage....

Mehr lesenDetails

Rechtsfolge bei nicht erbrachter Leistung eines Utility-Token?

Was sind Security Tokens und was sind Utility Tokens?
19. Januar 2023

Was sind Utility-Token? Utility Token sind eine der häufigsten Varianten bei Blockchain-Anbietern. Sie sollen eine Leistung versprechen oder erbringen und...

Mehr lesenDetails

Dänemark: Sportanerkennung des Esport irrelevant; Vorbild für Deutschland?

Dänemark: Sportanerkennung des Esport irrelevant; Vorbild für Deutschland?
11. September 2019

Wer hin und wieder meinen Blog verfolgt, der dürfte inzwischen mitbekommen haben, dass ich ein Gegner davon bin, in der...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung