• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?

29. Januar 2021
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
stock 624712 1920
Wichtigste Punkte
  • Achtung: Blogpost ist keine Rechtsberatung; jedes Ereignis muss im Einzelfall betrachtet werden.
  • GameStop-Aktie stieg um 1.800 Prozent, parallele Vergleiche zur Tech-Blase und Widerstand gegen Hedgefonds.
  • Trade Republic und andere Trading-Apps hielten Kaufoptionen zurück, was massive Schäden für Kleinanleger verursachen könnte.
  • Technische Probleme als Grund für Kaufsperre scheinen umstritten; mögliche Vertragsverletzungen könnten Schadensersatzforderungen auslösen.
  • Gemäß WpHG muss Trade Republic die Vereinbarkeit der Wertpapiere mit den Kundenbedürfnissen prüfen.
  • Sanktionen bei Marktmanipulation nach Marktmissbrauchsverordnung können bis zu 15 Millionen Euro Bußgeld umfassen.
  • Fraglich, ob die Sperrung der Kaufoption durch Trade Republic als Marktmanipulation gilt; Kunden sollten Ansprüche prüfen.

Achtung: Aufgrund der Brisanz der aktuellen Situation darf dieser Blogpost nicht als konkrete Rechtsberatung verstanden werden – wie auch eigentlich jeder Blogartikel hier. Es gilt immer die Beachtung des Einzelfalls. Zudem dürften einige Rechtsfragen aus diesen Ereignissen durchaus umstritten sein. 

Die GameStop-Aktie verhielt sich in den vergangenen Tagen äußerst volatil und stieg zeitweise  rund 1.800 Prozent. Experten sehen eine Parallele zu der Zeit vor dem Platzen der Tech-Blase, einige sehen darin einen Aufstand gegen die Macht zur Kursbeeinflussung von Hedgefonds.

Screenshot 35

Da dieser Blog aber keine Finanzinformationen bringt, sondern Rechtsfragen und Rechtsprobleme erörtert, interessiert mich hier ein ein ganz anderes Phänomen.

Anbieter von Trading Apps wie Robinhood oder Traderepublic haben aktuell bzw. zeitweise den Handel mit einigen der betroffenen Aktien eingestellt und keinen Kauf mehr ermöglicht.

Aber ist dies zulässig? Können durch diese Verhalten Kleinanlegern, die diese Apps nutzen nicht massive Schäden passieren bzw. Gewinne entgehen?

Trade Republic haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Laut eigenen Meldungen soll an der Kaufsperre technische Probleme schuld gewesen sein. Dass es sich bei dieser Aussage um eine Schutzbehauptung handelt, dürfte jedoch im Rahmen hoher Wahrscheinlichkeit liegen. Vielmehr dürfte anzunehmen sein, dass es sich hier um Verletzung zahlreicher Vertragsverhältnisse handelt, die dem jungenden Anbieter eine Reihe von Schadensersatzforderungen einbringen könnten. Denn während bei einer „Nicht-Erreichbarkeit“ der App unter Umständen noch von höheren Umständen ausgegangen werden kann, handelt es sich bei der Sperre der Kaufoption um eine einseitige Handlung des Anbieters, somit um eine Nichterfüllung von Vertragspflichten, die auch durch AGB-Regelungen wohl kaum gedeckt sein dürften, und daher durchaus denkbar um Schadensersatztatbestand.

Auch ansonsten ergeben sich aus den AGB von Trade Republic beispielsweise nur Hinweispflichten, keine Sperrrechte:

Trade Republic ist nach § 63 Abs. 5 WpHG zudem verpflichtet, die Vereinbarkeit der von Trade Republic angebotenen Wertpapiere mit den Bedürfnissen der Kunden auch unter Berücksichtigung des sogenannten Zielmarktes zu beurteilen. Der Zielmarkt definiert, an welche Anleger sich der Emittent eines Wertpapiers richtet. Bei der Festlegung des Zielmarktes sind die typischen Anlageziele (einschließlich des Anlagehorizonts), die typischerweise erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, um die Risiken des jeweiligen Wertpapiers zu verstehen, sowie die typischerweise erforderliche Risikobereitschaft zu berücksichtigen. Trade Republic wird bei Kauforders für Wertpapiere die vom Kunden abgefragten Informationen heranziehen, die sich auf seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Wertpapieren beziehen. Weitere Angaben des Kunden, die der Kunde auf einem anderen Wege zur Verfügung gestellt hat, wird Trade Republic nicht verwenden. Daher wird Trade Republic lediglich prüfen, ob der Kunde nach den von ihm gemachten Angaben im Hinblick auf seine Kenntnisse und Erfahrungen zum Zielmarkt des jeweiligen Wertpapiers zählt. Gelangt Trade Republic aufgrund der Kundenangaben zu der Einschätzung, dass der Kunde im Hinblick auf seine Kenntnisse und Erfahrungen nicht zum Zielmarkt des jeweiligen Wertpapiers gehört, wird Trade Republic den Kunden darauf hinweisen.

Und Trade Republic stellt –  aus gutem Grund – klar:

Trade Republic erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung.

Neben den zivilrechtlichen Fragen und natürlich den Probleme der Durchsetzbarkeit und der Beweisbarkeit einzelner Ansprüche, könnten sich hier aber auch Fragen der Marktmanipulation stellen.

Seit Juli 2016 gelten die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung. Bei Verstößen gegen deren Verbote der Marktmanipulation können nach § 119 und § 120 WpHG diverse Strafnormen und Ordnungswidrigkeitsaspekte denkbar sein.  Es können Bußgelder bis 15 Millionen Euro bzw. 15 % des Jahresumsatzes oder bis zu fünf Jahren (wenn die Tat gewerbs- oder bandenmäßig oder in Ausübung einer Tätigkeit für eine Finanzaufsichtsbehörde, ein Wertpapierhandelsunternehmen, eine Börse oder einen Handelsplatzbetreiber begangen wird, bis zu zehn Jahren) Freiheitsstrafe verhängt werden.

Auch wenn Trade Republic diesen Passus in ihren AGB hat:

Als Marktmanipulation gilt ein Verhalten, das darauf abzielt durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf den Kapitalmärkten zu beeinflussen und dadurch ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Hinsichtlich der Marktmanipulation bestehen umfangreiche Regularien, die insbesondere in der EU Verordnung 596/2014 sowie darauf beruhenden Rechtsakten niedergelegt sind. Dabei gilt zum Beispiel das In-sich-Geschäft (Kauf- und Verkaufsorder ein und desselben Kunden drohen aufeinander zu treffen) bereits als Marktmanipulation. Trade Republic hat Vorkehrungen getroffen, um typische Praktiken der Marktmanipulation zu verhindern. Es liegt jedoch in der Verantwortung und im Eigeninteresse jedes Kunden, Marktmanipulationen zu vermeiden.

stellt sich die Frage, ob der Anbieter, durch die Sperrung der Kaufoption, nicht gerade selber den Tatbestand verwirklich hat!

Die Woche könnte für die Anbieter somit unangenehm ändern, denn auch wenn aktuell wohl der Handel wie möglich ist, könnten Schäden von Kunden und somit zivilrechtliche Ansprüche gegen die Handelsplätze zumindest denkbar sein. Wer Verluste oder Schäden erlitten hat, sollte prüfen, ob er diese geltend macht.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeratungBlogInformationRechtsfrageRechtsfragenSchadensersatzUrteileVerordnungWertpapierZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Oberste Bundesgerichte auf Mastodon

Oberste Bundesgerichte auf Mastodon
2. März 2023

Seit gestern gibt es die Angebote des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzhofes, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts auch auf dem...

Mehr lesenDetails

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen
2. Juni 2023

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde ursprünglich zum Schutz von Verbrauchern im Fernunterricht eingeführt....

Mehr lesenDetails

Technik-Nerd als Rechtsanwalt: Mein Weg und warum meine technische Expertise von Vorteil ist

Technik-Nerd als Rechtsanwalt: Mein Weg und warum meine technische Expertise von Vorteil ist
31. März 2023

Schon seit meinem 6. Lebensjahr spiele ich Computerspiele und bin seit über 25 Jahren in der Computerspielbranche tätig. Diese Erfahrung...

Mehr lesenDetails

Frankreich: Steam muss Weiterverkauf von Spielen ermöglichen

Frankreich: Steam muss Weiterverkauf von Spielen ermöglichen
20. September 2019

Steam und weitere Anbieter von Computerspiellizenzen stehen aktuell in Europa unter Druck, gegen die Geoblocking-Verordnung zu verstoßen (siehe diesen Artikel)....

Mehr lesenDetails

Rechtliche Bewertung von „swatten“ im Esport/bei Streamern

Rechtliche Bewertung von „swatten“ im Esport/bei Streamern
31. Oktober 2019

Was ist Swatting? Das Swatten ist inzwischen in den USA zu einer Unart geworden, die vor allem berühmte Streamer trifft....

Mehr lesenDetails

Beratung zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen

Beratung zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
14. April 2020

Homeoffice-Arbeitsplätze werden immer beliebter und werden aufgrund der Corona-Krise auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmen. Dabei gibt es jedoch zahlreiche...

Mehr lesenDetails

Whatsapp: Familienmitglieder dürfen sich beleidigen

Whatsapp: Familienmitglieder dürfen sich beleidigen
30. Januar 2019

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass innerhalb des engsten Familienkreises ein ehrschutzfreier Raum besteht, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen,...

Mehr lesenDetails

EU vereinbart neue Richtline für Internethandel

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
17. April 2019

Aktualisierungen der EU-Verbraucherschutzvorschriften zur Verbesserung der Rangfolgetransparenz auf Online-Marktplätzen und zur Bekämpfung der doppelten Qualität von Produkten wurden am Mittwoch...

Mehr lesenDetails

BGH: Staat haftet nicht für Corona-Ausfälle

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
3. August 2023

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers haftet, die...

Mehr lesenDetails
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?
Urheberrecht

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025

Während ich an meinem eigenen WordPress-Plugin code, taucht immer wieder eine Frage auf: Gehört mir diese Software wirklich? Im Alltagsverständnis...

Mehr lesenDetails
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

Podcastfolge

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung