• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Dürfen Trading Apps den Handel einschränken?

29. Januar 2021
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
stock 624712 1920
Wichtigste Punkte
  • Achtung: Blogpost ist keine Rechtsberatung; jedes Ereignis muss im Einzelfall betrachtet werden.
  • GameStop-Aktie stieg um 1.800 Prozent, parallele Vergleiche zur Tech-Blase und Widerstand gegen Hedgefonds.
  • Trade Republic und andere Trading-Apps hielten Kaufoptionen zurück, was massive Schäden für Kleinanleger verursachen könnte.
  • Technische Probleme als Grund für Kaufsperre scheinen umstritten; mögliche Vertragsverletzungen könnten Schadensersatzforderungen auslösen.
  • Gemäß WpHG muss Trade Republic die Vereinbarkeit der Wertpapiere mit den Kundenbedürfnissen prüfen.
  • Sanktionen bei Marktmanipulation nach Marktmissbrauchsverordnung können bis zu 15 Millionen Euro Bußgeld umfassen.
  • Fraglich, ob die Sperrung der Kaufoption durch Trade Republic als Marktmanipulation gilt; Kunden sollten Ansprüche prüfen.

Achtung: Aufgrund der Brisanz der aktuellen Situation darf dieser Blogpost nicht als konkrete Rechtsberatung verstanden werden – wie auch eigentlich jeder Blogartikel hier. Es gilt immer die Beachtung des Einzelfalls. Zudem dürften einige Rechtsfragen aus diesen Ereignissen durchaus umstritten sein. 

Die GameStop-Aktie verhielt sich in den vergangenen Tagen äußerst volatil und stieg zeitweise  rund 1.800 Prozent. Experten sehen eine Parallele zu der Zeit vor dem Platzen der Tech-Blase, einige sehen darin einen Aufstand gegen die Macht zur Kursbeeinflussung von Hedgefonds.

Screenshot 35

Da dieser Blog aber keine Finanzinformationen bringt, sondern Rechtsfragen und Rechtsprobleme erörtert, interessiert mich hier ein ein ganz anderes Phänomen.

Anbieter von Trading Apps wie Robinhood oder Traderepublic haben aktuell bzw. zeitweise den Handel mit einigen der betroffenen Aktien eingestellt und keinen Kauf mehr ermöglicht.

Aber ist dies zulässig? Können durch diese Verhalten Kleinanlegern, die diese Apps nutzen nicht massive Schäden passieren bzw. Gewinne entgehen?

Trade Republic haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

Laut eigenen Meldungen soll an der Kaufsperre technische Probleme schuld gewesen sein. Dass es sich bei dieser Aussage um eine Schutzbehauptung handelt, dürfte jedoch im Rahmen hoher Wahrscheinlichkeit liegen. Vielmehr dürfte anzunehmen sein, dass es sich hier um Verletzung zahlreicher Vertragsverhältnisse handelt, die dem jungenden Anbieter eine Reihe von Schadensersatzforderungen einbringen könnten. Denn während bei einer „Nicht-Erreichbarkeit“ der App unter Umständen noch von höheren Umständen ausgegangen werden kann, handelt es sich bei der Sperre der Kaufoption um eine einseitige Handlung des Anbieters, somit um eine Nichterfüllung von Vertragspflichten, die auch durch AGB-Regelungen wohl kaum gedeckt sein dürften, und daher durchaus denkbar um Schadensersatztatbestand.

Auch ansonsten ergeben sich aus den AGB von Trade Republic beispielsweise nur Hinweispflichten, keine Sperrrechte:

Trade Republic ist nach § 63 Abs. 5 WpHG zudem verpflichtet, die Vereinbarkeit der von Trade Republic angebotenen Wertpapiere mit den Bedürfnissen der Kunden auch unter Berücksichtigung des sogenannten Zielmarktes zu beurteilen. Der Zielmarkt definiert, an welche Anleger sich der Emittent eines Wertpapiers richtet. Bei der Festlegung des Zielmarktes sind die typischen Anlageziele (einschließlich des Anlagehorizonts), die typischerweise erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, um die Risiken des jeweiligen Wertpapiers zu verstehen, sowie die typischerweise erforderliche Risikobereitschaft zu berücksichtigen. Trade Republic wird bei Kauforders für Wertpapiere die vom Kunden abgefragten Informationen heranziehen, die sich auf seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Wertpapieren beziehen. Weitere Angaben des Kunden, die der Kunde auf einem anderen Wege zur Verfügung gestellt hat, wird Trade Republic nicht verwenden. Daher wird Trade Republic lediglich prüfen, ob der Kunde nach den von ihm gemachten Angaben im Hinblick auf seine Kenntnisse und Erfahrungen zum Zielmarkt des jeweiligen Wertpapiers zählt. Gelangt Trade Republic aufgrund der Kundenangaben zu der Einschätzung, dass der Kunde im Hinblick auf seine Kenntnisse und Erfahrungen nicht zum Zielmarkt des jeweiligen Wertpapiers gehört, wird Trade Republic den Kunden darauf hinweisen.

Und Trade Republic stellt –  aus gutem Grund – klar:

Trade Republic erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung.

Neben den zivilrechtlichen Fragen und natürlich den Probleme der Durchsetzbarkeit und der Beweisbarkeit einzelner Ansprüche, könnten sich hier aber auch Fragen der Marktmanipulation stellen.

Seit Juli 2016 gelten die Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung. Bei Verstößen gegen deren Verbote der Marktmanipulation können nach § 119 und § 120 WpHG diverse Strafnormen und Ordnungswidrigkeitsaspekte denkbar sein.  Es können Bußgelder bis 15 Millionen Euro bzw. 15 % des Jahresumsatzes oder bis zu fünf Jahren (wenn die Tat gewerbs- oder bandenmäßig oder in Ausübung einer Tätigkeit für eine Finanzaufsichtsbehörde, ein Wertpapierhandelsunternehmen, eine Börse oder einen Handelsplatzbetreiber begangen wird, bis zu zehn Jahren) Freiheitsstrafe verhängt werden.

Auch wenn Trade Republic diesen Passus in ihren AGB hat:

Als Marktmanipulation gilt ein Verhalten, das darauf abzielt durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf den Kapitalmärkten zu beeinflussen und dadurch ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Hinsichtlich der Marktmanipulation bestehen umfangreiche Regularien, die insbesondere in der EU Verordnung 596/2014 sowie darauf beruhenden Rechtsakten niedergelegt sind. Dabei gilt zum Beispiel das In-sich-Geschäft (Kauf- und Verkaufsorder ein und desselben Kunden drohen aufeinander zu treffen) bereits als Marktmanipulation. Trade Republic hat Vorkehrungen getroffen, um typische Praktiken der Marktmanipulation zu verhindern. Es liegt jedoch in der Verantwortung und im Eigeninteresse jedes Kunden, Marktmanipulationen zu vermeiden.

stellt sich die Frage, ob der Anbieter, durch die Sperrung der Kaufoption, nicht gerade selber den Tatbestand verwirklich hat!

Die Woche könnte für die Anbieter somit unangenehm ändern, denn auch wenn aktuell wohl der Handel wie möglich ist, könnten Schäden von Kunden und somit zivilrechtliche Ansprüche gegen die Handelsplätze zumindest denkbar sein. Wer Verluste oder Schäden erlitten hat, sollte prüfen, ob er diese geltend macht.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeratungBlogInformationRechtsfrageRechtsfragenSchadensersatzUrteileVerordnungWertpapierZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Verkauf von Gutscheinen über das Internet ist umsatzsteuerpflichtig

Esport Verein zur Förderung der Jugend?
20. Oktober 2020

Das FinanzgerichtMünster hat entschieden, dass der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet eine steuerbare Leistung an den Kunden...

Mehr lesenDetails

Einigung über neuen Glücksspielstaatsvertrag

Einigung über neuen Glücksspielstaatsvertrag
22. Januar 2020

Im nächsten Jahr wird es wohl einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geben und Casino-Apps sodann wohl bundesweit zulässig sein. Auch Online- und...

Mehr lesenDetails

Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge

Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge
24. Januar 2020

Das Bundesministerium für Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, dass die Rechtslage von Verbrauchern gegenüber Unternehmen weiter verbessern...

Mehr lesenDetails

EuGH: Ist YouTube urheberrechtlicher Anbieter?

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
28. Oktober 2019

Am Freitag habe ich zur neuen Streamingplattform Mixer von Microsoft ein paar Worte verloren (siehe diesen Beitrag). Eigentlich wollte ich...

Mehr lesenDetails

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?
21. Januar 2019

Aufgrund einer Twitter-Diskussion möchte ich in den nächsten Tagen ein paar Artikel zum Thema Aufbau und Management von Esport-Teams veröffentlichen. ...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler: Alkoholverkauf auch Online erst ab 18/16!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. März 2019

Das Landgericht Bochum hat Ende Januar diesen Jahres entschieden, dass die Altersbeschränkung für alkoholische Getränke auch beim Onlineverkauf gilt. Dies...

Mehr lesenDetails

Datenschutz ist Compliance – Bußgeldkatalog kommt?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
19. September 2019

Aktuell sehen viele, gerade auch Startups, wenn diese "Datenschutz" hören, nur den Umstand "Oh, ich muss noch auf den Generator...

Mehr lesenDetails

OLG Düsseldorf: Im B2C-Bereich keine Einbeziehung von AGB bei Offline-Bestellung und bloßem Verweis auf Website

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
2. August 2024

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 25.04.2024 entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens bei Offline-Bestellungen durch...

Mehr lesenDetails

Tipps, wie man als TikTok Influencer einen guten Vertrag schließt

Tipps, wie man als TikTok Influencer einen guten Vertrag schließt
3. Januar 2023

TikTok: Ein Überblick TikTok ist die weltweit am schnellsten wachsende Plattform für Kreative. Es gibt mehrere Möglichkeiten, auf TikTok ein...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

Mehr lesenDetails
75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung