- Deutschlands Esport-Visum ermöglicht unbefristeten Aufenthalt für berufsmäßige Esportler aus Drittstaaten ab Frühjahr 2020.
- Änderungen in der Beschäftigungsverordnung wurden vom Bundesrat genehmigt, nach Zustimmung der Bundesregierung.
- Neue Regelung § 22 ermöglicht eSport als professionellen Wettkampf für ausländische Spieler.
- Mindestalter für Antragsteller ist 16 Jahre.
- Vereine müssen ein Bruttogehalt zahlen, das 50% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entspricht.
- Der zuständige deutsche Spitzenverband muss die Ausübung des eSports bestätigen.
- Die Regelung tritt voraussichtlich im März 2020 in Kraft, verbunden mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Das deutsche Esport-Visum kommt: Für berufsmäßige Esportler aus Drittstaaten gelten ab Frühjahr 2020 vereinfachte Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesrat hat heute den entsprechenden Änderungen in der Beschäftigungsverordnung zugestimmt, nachdem bereits die Bundesregierung im November die Vorlage beschlossen hat (siehe dazu diesen Post).
§ 22 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
„5. Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen
ist, wenn sie
a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt, und
c) der für den eSport zuständige deutsche Spitzenverband die berufsmäßige Ausübung von eSport bestätigt und die ausgeübte Form des eSports von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung ist,“.
Die neu gefasste Beschäftigungsverordnung tritt in Verbindung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, voraussichtlich im März 2020.