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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esport Visum kommt im nächsten Jahr

20. Dezember 2019
in Esport Business
Lesezeit: 1 min lesen
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Das deutsche Esport-Visum kommt: Für berufsmäßige Esportler aus Drittstaaten gelten ab Frühjahr 2020 vereinfachte Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesrat hat heute den entsprechenden Änderungen in der Beschäftigungsverordnung zugestimmt, nachdem bereits die Bundesregierung im November die Vorlage beschlossen hat (siehe dazu diesen Post).

Wichtigste Punkte
  • Deutschlands Esport-Visum ermöglicht unbefristeten Aufenthalt für berufsmäßige Esportler aus Drittstaaten ab Frühjahr 2020.
  • Änderungen in der Beschäftigungsverordnung wurden vom Bundesrat genehmigt, nach Zustimmung der Bundesregierung.
  • Neue Regelung § 22 ermöglicht eSport als professionellen Wettkampf für ausländische Spieler.
  • Mindestalter für Antragsteller ist 16 Jahre.
  • Vereine müssen ein Bruttogehalt zahlen, das 50% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entspricht.
  • Der zuständige deutsche Spitzenverband muss die Ausübung des eSports bestätigen.
  • Die Regelung tritt voraussichtlich im März 2020 in Kraft, verbunden mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

§ 22 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
„5. Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen
ist, wenn sie

a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt, und
c) der für den eSport zuständige deutsche Spitzenverband die berufsmäßige Ausübung von eSport bestätigt und die ausgeübte Form des eSports von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung ist,“.

Die neu gefasste Beschäftigungsverordnung tritt in Verbindung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, voraussichtlich im März 2020.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EsportEsportsVerordnung

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