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Das deutsche Esport-Visum kommt: Für berufsmäßige Esportler aus Drittstaaten gelten ab Frühjahr 2020 vereinfachte Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesrat hat heute den entsprechenden Änderungen in der Beschäftigungsverordnung zugestimmt, nachdem bereits die Bundesregierung im November die Vorlage beschlossen hat (siehe dazu diesen Post).
§ 22 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: „5. Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen ist, wenn sie
a) das 16. Lebensjahr vollendet haben, b) der Verein oder die Einrichtung ein Bruttogehalt zahlt, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt, und c) der für den eSport zuständige deutsche Spitzenverband die berufsmäßige Ausübung von eSport bestätigt und die ausgeübte Form des eSports von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung ist,“.
Die neu gefasste Beschäftigungsverordnung tritt in Verbindung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, voraussichtlich im März 2020.
Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.