• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

15. Dezember 2023
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

15. Dezember 2023
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Verfahren Natsionalna agentsia za prihotide (C-340/21) und Gemeinde Ummendorf (C-456/22) setzen neue Maßstäbe im Datenschutzrecht unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Urteile bringen wesentliche Klarstellungen in Bezug auf Haftungsfragen bei Datenschutzverletzungen und die Anerkennung immaterieller Schäden.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Haftung und Sicherheitsmaßnahmen
2. Anerkennung immaterieller Schäden
3. Implikationen und Fazit
3.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die Urteile des EuGH setzen neue Maßstäbe im Datenschutzrecht unter der DSGVO.
  • Urteil C-340/21 betont differenzierte Betrachtung von Haftung und Sicherheitsmaßnahmen bei Datenschutzverletzungen.
  • Beweislast für angemessene Sicherheitsmaßnahmen liegt beim Datenverarbeiter.
  • Urteil C-456/22 anerkennt immaterielle Schäden und schließt Bagatellgrenze aus.
  • Die Angst vor Identitätsdiebstahl wird als immaterieller Schaden anerkannt.
  • Unternehmen müssen ihre Datenschutzstrategien an neue rechtliche Rahmenbedingungen anpassen.
  • Die Urteile erfordern umfassende Expertise in Datenschutzrecht und proaktives Risikomanagement.

Haftung und Sicherheitsmaßnahmen

Im Mittelpunkt des Urteils C-340/21 steht die Frage der Haftung bei Datenschutzverletzungen, ein Thema von großer Bedeutung in der heutigen digitalen Landschaft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in diesem Urteil klar, dass eine Datenschutzverletzung allein nicht automatisch die Unangemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen eines Datenverarbeiters impliziert. Diese Feststellung ist von entscheidender Bedeutung, da sie die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung in Fällen von Datenschutzverletzungen unterstreicht.

Gerichte sind nun angehalten, eine konkrete Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen, die von Datenverarbeitern implementiert wurden. Dies bedeutet, dass nicht jede Datenschutzverletzung automatisch eine Haftung des Datenverarbeiters nach sich zieht. Vielmehr müssen die Gerichte prüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände angemessen waren. In diesem Kontext liegt die Beweislast für die Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen beim Datenverarbeiter. Dieser muss nachweisen können, dass er alle notwendigen und angemessenen Schritte unternommen hat, um die Sicherheit der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Darüber hinaus hat der EuGH klargestellt, dass ein Datenverarbeiter haftbar gemacht werden kann, wenn unbefugter Zugang zu personenbezogenen Daten durch Dritte erfolgt. Dies ist besonders relevant in Fällen von Cyberangriffen oder Datenlecks, bei denen externe Akteure in die Datensysteme eindringen. In solchen Situationen kann der Datenverarbeiter jedoch eine Haftung vermeiden, wenn er nachweisen kann, dass er in keinerlei Hinsicht für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Dies setzt voraus, dass der Datenverarbeiter angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um solche Vorfälle zu verhindern.

Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Datenverarbeitung und das Datenschutzmanagement in Unternehmen. Es betont die Wichtigkeit einer sorgfältigen und proaktiven Herangehensweise an Datenschutz und Datensicherheit, um potenziellen Haftungsrisiken vorzubeugen. Unternehmen müssen daher ihre Datenschutzstrategien kontinuierlich überprüfen und anpassen, um den sich ständig ändernden Anforderungen und Bedrohungen gerecht zu werden.

Die Tatsache, dass die Haftung von Unternehmen nun auch von den vorab implementierten Sicherheitsmaßnahmen abhängt, könnte die Arbeit von Datenschutzjuristen und Datenschutzbeauftragten massiv verändern. Diese Fachkräfte stehen nun vor der Herausforderung, nicht nur die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten, sondern auch proaktiv Risikomanagement-Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die den neuesten rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies erfordert eine tiefgreifende Kenntnis der technischen und organisatorischen Aspekte des Datenschutzes und eine ständige Anpassung an die sich entwickelnde Rechtslage.

Anerkennung immaterieller Schäden

Das Urteil C-456/22 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) markiert einen signifikanten Fortschritt im Bereich des Datenschutzrechts, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Schadensersatz für immaterielle Schäden. Mit diesem Urteil wird die Anwendung einer Bagatellgrenze für immaterielle Schäden ausgeschlossen. Dies ist eine bedeutsame Entwicklung, da es bedeutet, dass selbst geringfügige immaterielle Beeinträchtigungen, die aus Datenschutzverletzungen resultieren, anerkannt und entschädigt werden können.

Diese Entscheidung des EuGH erweitert das Verständnis von Schäden im Kontext der DSGVO. Es anerkennt, dass die Befürchtung eines Missbrauchs personenbezogener Daten, selbst wenn kein tatsächlicher Missbrauch stattgefunden hat, einen immateriellen Schaden darstellen kann. Dies spiegelt die wachsende Anerkennung der psychologischen und emotionalen Auswirkungen wider, die Datenschutzverletzungen auf Individuen haben können. Die Angst vor Identitätsdiebstahl, Betrug oder Verlust der Privatsphäre kann erhebliche Auswirkungen auf das Wohlbefinden der betroffenen Personen haben.

Darüber hinaus unterstreicht das Urteil die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten und stärkt die Rechte der Einzelpersonen im digitalen Zeitalter. Es sendet ein klares Signal an Unternehmen und Organisationen, dass sie nicht nur für materielle Schäden, sondern auch für immaterielle Beeinträchtigungen, die durch ihre Datenverarbeitungsaktivitäten verursacht werden, haftbar gemacht werden können. Dies erhöht den Druck auf Unternehmen, effektive Datenschutzmaßnahmen zu implementieren und die Privatsphäre der Nutzer ernst zu nehmen.

In der Praxis bedeutet dies, dass Datenschutzverletzungen nicht nur finanzielle Konsequenzen haben können, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen wegen immaterieller Schäden führen können. Dies erfordert eine sorgfältige Bewertung der Risiken und potenziellen Auswirkungen von Datenschutzverletzungen, sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Perspektive. Unternehmen und Organisationen müssen daher ihre Datenschutzpraktiken überdenken und sicherstellen, dass sie nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch die Rechte und das Wohlbefinden der betroffenen Personen schützen.

Implikationen und Fazit

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Verfahren C-340/21 und C-456/22 haben weitreichende Implikationen, die über die unmittelbare Frage der Haftung bei Datenschutzverletzungen hinausgehen. Sie signalisieren eine verstärkte rechtliche Verantwortung und eine erhöhte Sensibilität für Datenschutz in der EU, was sich maßgeblich auf die Praxis der Datenverarbeitung und -sicherheit sowie auf die Rechtsprechung in Datenschutzfragen auswirken wird.

Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Datenschutzstrategien grundlegend zu überdenken. Dies betrifft nicht nur die Implementierung und regelmäßige Überprüfung effektiver Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch eine umfassende Anpassung ihrer Datenschutzrichtlinien und -verfahren. Die Entscheidungen des EuGH könnten zu einer strengeren Praxis bei der Bewertung von Datenschutzverletzungen und zu einer Zunahme von Klagen wegen immaterieller Schäden führen. Dies erfordert von Unternehmen ein proaktives Risikomanagement und eine kontinuierliche Anpassung an die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Darüber hinaus beeinflussen diese Urteile nicht nur die Beratung in Datenschutzfragen, sondern haben auch weitreichende Konsequenzen für andere rechtliche Bereiche wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Vertragsrecht und Unternehmensberatung. Die Notwendigkeit, Datenschutzaspekte in AGBs und Verträgen zu integrieren, wird zunehmend wichtiger. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verträge und AGBs die neuesten Datenschutzanforderungen widerspiegeln und gleichzeitig die Rechte und Pflichten aller Parteien klar definieren.

Insgesamt erfordern diese Entwicklungen eine tiefgreifende Expertise in Datenschutzrecht und eine flexible Anpassung an die dynamische Rechtslandschaft. Für Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragte und Unternehmensberater bedeutet dies, dass sie ihre Beratungsansätze kontinuierlich aktualisieren und erweitern müssen, um ihren Mandanten umfassende und aktuelle Lösungen anzubieten. Die Urteile des EuGH unterstreichen die Bedeutung einer ganzheitlichen und vorausschauenden Rechtsberatung, die sowohl die aktuellen rechtlichen Anforderungen als auch die potenziellen Risiken und Chancen für Unternehmen berücksichtigt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAllgemeine GeschäftsbedingungenAnpassungBeratungBeweislastBewertungDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDatenschutzrechtDSGVOEntscheidungenEntwicklungEUHaftungRechtsberatungRechtsprechungRisikomanagementSchadensersatzSicherheitUrteilUrteileVerträgeVertragsrecht

Weitere spannende Blogposts

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen
4. Juni 2023

Einleitung Vor kurzem wurde ich von einem befreundeten Steuerberater auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei einer Tasse Kaffee erzählte...

Mehr lesenDetails

BGH legt Frage zu Datenschutz und Wettbewerbsrecht dem EuGH vor

Datenschutz: „Targeted Advertising“ durch „berechtigtes Interesse“ am Ende? EDPB vs. Meta
12. Januar 2023

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die in diesem Blogpost thematisierten...

Mehr lesenDetails

Neuer Entwurf der ePrivacy Verordnung der EU verfügbar

Neuer Entwurf der ePrivacy Verordnung der EU verfügbar
31. Oktober 2019

Die ePrivacy-Verordnung der EU sollte eigentlich zusammen mit der DSGVO im letzten Jahr verabschieden werden, aber unendliche Debatten verzögern diese...

Mehr lesenDetails

Achtung vor Fake-Versäumnisurteilen per E-Mail

Achtung vor Fake-Versäumnisurteilen per E-Mail
28. Mai 2019

Aktuell scheinen per E-Mail Fälschungen von Versäumnisurteilen verschickt zu werden, die den Anruf bei einer Nummer, angeblich eine Kanzlei in...

Mehr lesenDetails

BGH wird über Erstattung von Wetteinsetzen entscheiden

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
17. Januar 2024

Es wird wohl Zeit. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im...

Mehr lesenDetails

Spieleentwicklung: Risiken durch Code- und Assetproduktion mittels KI

Spieleentwicklung: Risiken durch Code- und Assetproduktion mittels KI
18. Januar 2023

In den letzten Wochen habe ich bereits einige Artikel zum Thema KI und Recht veröffentlicht. Auch wenn ich davon überzeugt...

Mehr lesenDetails

Investments in Esport Teams

Investments in Esport Teams
9. Dezember 2019

Aktuell berate ich eine Reihe von Esport Teams dabei Kapital einzusammeln und so den nächsten Schritt hin zur Professionalisierung zu...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Kartellrechtliche Bewertung automatisierter Google Ads-Sperrungen

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht
18. Januar 2024

Rechtliche Einordnung der Google Ads-Sperrung im Lichte des Kartellrechts Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 15 U 18/23 Kart) hat in...

Mehr lesenDetails

Zustimmung zur Datenschutzerklärung in E-Commerce und SaaS: Ein Verstoß gegen die DSGVO?

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
1. Juni 2023

Einführung In meiner Arbeit in der Welt des E-Commerce und der SaaS-Anbieter ist es eine gängige Praxis, dass Nutzer zur...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?
Recht und Computerspiele

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Spielgold ein Urteil gefällt, das weit über den Einzelfall...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung