• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

15. Dezember 2023
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

15. Dezember 2023
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
eugh urteile staerken datenschutz wichtige klarstellungen bei haftung und schadensersatz 2

Die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Verfahren Natsionalna agentsia za prihotide (C-340/21) und Gemeinde Ummendorf (C-456/22) setzen neue Maßstäbe im Datenschutzrecht unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Urteile bringen wesentliche Klarstellungen in Bezug auf Haftungsfragen bei Datenschutzverletzungen und die Anerkennung immaterieller Schäden.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Haftung und Sicherheitsmaßnahmen
2. Anerkennung immaterieller Schäden
3. Implikationen und Fazit
3.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die Urteile des EuGH setzen neue Maßstäbe im Datenschutzrecht unter der DSGVO.
  • Urteil C-340/21 betont differenzierte Betrachtung von Haftung und Sicherheitsmaßnahmen bei Datenschutzverletzungen.
  • Beweislast für angemessene Sicherheitsmaßnahmen liegt beim Datenverarbeiter.
  • Urteil C-456/22 anerkennt immaterielle Schäden und schließt Bagatellgrenze aus.
  • Die Angst vor Identitätsdiebstahl wird als immaterieller Schaden anerkannt.
  • Unternehmen müssen ihre Datenschutzstrategien an neue rechtliche Rahmenbedingungen anpassen.
  • Die Urteile erfordern umfassende Expertise in Datenschutzrecht und proaktives Risikomanagement.

Haftung und Sicherheitsmaßnahmen

Im Mittelpunkt des Urteils C-340/21 steht die Frage der Haftung bei Datenschutzverletzungen, ein Thema von großer Bedeutung in der heutigen digitalen Landschaft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in diesem Urteil klar, dass eine Datenschutzverletzung allein nicht automatisch die Unangemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen eines Datenverarbeiters impliziert. Diese Feststellung ist von entscheidender Bedeutung, da sie die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung in Fällen von Datenschutzverletzungen unterstreicht.

Gerichte sind nun angehalten, eine konkrete Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen, die von Datenverarbeitern implementiert wurden. Dies bedeutet, dass nicht jede Datenschutzverletzung automatisch eine Haftung des Datenverarbeiters nach sich zieht. Vielmehr müssen die Gerichte prüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände angemessen waren. In diesem Kontext liegt die Beweislast für die Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen beim Datenverarbeiter. Dieser muss nachweisen können, dass er alle notwendigen und angemessenen Schritte unternommen hat, um die Sicherheit der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Darüber hinaus hat der EuGH klargestellt, dass ein Datenverarbeiter haftbar gemacht werden kann, wenn unbefugter Zugang zu personenbezogenen Daten durch Dritte erfolgt. Dies ist besonders relevant in Fällen von Cyberangriffen oder Datenlecks, bei denen externe Akteure in die Datensysteme eindringen. In solchen Situationen kann der Datenverarbeiter jedoch eine Haftung vermeiden, wenn er nachweisen kann, dass er in keinerlei Hinsicht für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Dies setzt voraus, dass der Datenverarbeiter angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um solche Vorfälle zu verhindern.

Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Datenverarbeitung und das Datenschutzmanagement in Unternehmen. Es betont die Wichtigkeit einer sorgfältigen und proaktiven Herangehensweise an Datenschutz und Datensicherheit, um potenziellen Haftungsrisiken vorzubeugen. Unternehmen müssen daher ihre Datenschutzstrategien kontinuierlich überprüfen und anpassen, um den sich ständig ändernden Anforderungen und Bedrohungen gerecht zu werden.

Die Tatsache, dass die Haftung von Unternehmen nun auch von den vorab implementierten Sicherheitsmaßnahmen abhängt, könnte die Arbeit von Datenschutzjuristen und Datenschutzbeauftragten massiv verändern. Diese Fachkräfte stehen nun vor der Herausforderung, nicht nur die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten, sondern auch proaktiv Risikomanagement-Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die den neuesten rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies erfordert eine tiefgreifende Kenntnis der technischen und organisatorischen Aspekte des Datenschutzes und eine ständige Anpassung an die sich entwickelnde Rechtslage.

Anerkennung immaterieller Schäden

Das Urteil C-456/22 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) markiert einen signifikanten Fortschritt im Bereich des Datenschutzrechts, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Schadensersatz für immaterielle Schäden. Mit diesem Urteil wird die Anwendung einer Bagatellgrenze für immaterielle Schäden ausgeschlossen. Dies ist eine bedeutsame Entwicklung, da es bedeutet, dass selbst geringfügige immaterielle Beeinträchtigungen, die aus Datenschutzverletzungen resultieren, anerkannt und entschädigt werden können.

Diese Entscheidung des EuGH erweitert das Verständnis von Schäden im Kontext der DSGVO. Es anerkennt, dass die Befürchtung eines Missbrauchs personenbezogener Daten, selbst wenn kein tatsächlicher Missbrauch stattgefunden hat, einen immateriellen Schaden darstellen kann. Dies spiegelt die wachsende Anerkennung der psychologischen und emotionalen Auswirkungen wider, die Datenschutzverletzungen auf Individuen haben können. Die Angst vor Identitätsdiebstahl, Betrug oder Verlust der Privatsphäre kann erhebliche Auswirkungen auf das Wohlbefinden der betroffenen Personen haben.

Darüber hinaus unterstreicht das Urteil die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten und stärkt die Rechte der Einzelpersonen im digitalen Zeitalter. Es sendet ein klares Signal an Unternehmen und Organisationen, dass sie nicht nur für materielle Schäden, sondern auch für immaterielle Beeinträchtigungen, die durch ihre Datenverarbeitungsaktivitäten verursacht werden, haftbar gemacht werden können. Dies erhöht den Druck auf Unternehmen, effektive Datenschutzmaßnahmen zu implementieren und die Privatsphäre der Nutzer ernst zu nehmen.

In der Praxis bedeutet dies, dass Datenschutzverletzungen nicht nur finanzielle Konsequenzen haben können, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen wegen immaterieller Schäden führen können. Dies erfordert eine sorgfältige Bewertung der Risiken und potenziellen Auswirkungen von Datenschutzverletzungen, sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Perspektive. Unternehmen und Organisationen müssen daher ihre Datenschutzpraktiken überdenken und sicherstellen, dass sie nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch die Rechte und das Wohlbefinden der betroffenen Personen schützen.

Implikationen und Fazit

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Verfahren C-340/21 und C-456/22 haben weitreichende Implikationen, die über die unmittelbare Frage der Haftung bei Datenschutzverletzungen hinausgehen. Sie signalisieren eine verstärkte rechtliche Verantwortung und eine erhöhte Sensibilität für Datenschutz in der EU, was sich maßgeblich auf die Praxis der Datenverarbeitung und -sicherheit sowie auf die Rechtsprechung in Datenschutzfragen auswirken wird.

Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Datenschutzstrategien grundlegend zu überdenken. Dies betrifft nicht nur die Implementierung und regelmäßige Überprüfung effektiver Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch eine umfassende Anpassung ihrer Datenschutzrichtlinien und -verfahren. Die Entscheidungen des EuGH könnten zu einer strengeren Praxis bei der Bewertung von Datenschutzverletzungen und zu einer Zunahme von Klagen wegen immaterieller Schäden führen. Dies erfordert von Unternehmen ein proaktives Risikomanagement und eine kontinuierliche Anpassung an die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Darüber hinaus beeinflussen diese Urteile nicht nur die Beratung in Datenschutzfragen, sondern haben auch weitreichende Konsequenzen für andere rechtliche Bereiche wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Vertragsrecht und Unternehmensberatung. Die Notwendigkeit, Datenschutzaspekte in AGBs und Verträgen zu integrieren, wird zunehmend wichtiger. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verträge und AGBs die neuesten Datenschutzanforderungen widerspiegeln und gleichzeitig die Rechte und Pflichten aller Parteien klar definieren.

Insgesamt erfordern diese Entwicklungen eine tiefgreifende Expertise in Datenschutzrecht und eine flexible Anpassung an die dynamische Rechtslandschaft. Für Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragte und Unternehmensberater bedeutet dies, dass sie ihre Beratungsansätze kontinuierlich aktualisieren und erweitern müssen, um ihren Mandanten umfassende und aktuelle Lösungen anzubieten. Die Urteile des EuGH unterstreichen die Bedeutung einer ganzheitlichen und vorausschauenden Rechtsberatung, die sowohl die aktuellen rechtlichen Anforderungen als auch die potenziellen Risiken und Chancen für Unternehmen berücksichtigt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAllgemeine GeschäftsbedingungenAnpassungBeratungBeweislastBewertungDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDatenschutzrechtDSGVOEntscheidungenEntwicklungEUHaftungRechtsberatungRechtsprechungRisikomanagementSchadensersatzSicherheitUrteilUrteileVerträgeVertragsrecht

Weitere spannende Blogposts

Endlich ein Ende für „Bekannt aus“ Fakewerbung bei gekauften Artikeln!

Endlich ein Ende für „Bekannt aus“ Fakewerbung bei gekauften Artikeln!
30. Oktober 2023

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 21. September 2023 (Aktenzeichen: 15 U 108/22) klargestellt, dass die...

Mehr lesenDetails

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern
13. Dezember 2022

Einführung: Warum sind Esport-Teams gegenüber Haftungsrisiken von selbstständigen Spielern anfällig? Esport-Teams sind einem hohen Risiko ausgesetzt, wenn sie mit scheinselbstständigen...

Mehr lesenDetails

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
15. Oktober 2019

Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 33 O 35/19) hat am 08.10.2019 ein für die Beurteilung von Legal-Tech-Angeboten gegenüber Endnutzern (also nicht...

Mehr lesenDetails

Hört endlich auf dem DOSB hinterherzugeiern!

Hört endlich auf dem DOSB hinterherzugeiern!
29. Januar 2019

Wie viele schon mitbekommen haben, bin ich ja meist durchaus neutral und berichte über die neusten Urteile und Entwicklungen im...

Mehr lesenDetails

Urteil des EuGH zu Verbraucherwiderruf: Verträge ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung könnten teuer werden

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
20. Mai 2023

Das EuGH-Urteil zum Verbraucherwiderruf: Was es bedeutet Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-97/22 liefert eine bedeutende Botschaft...

Mehr lesenDetails

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital
28. April 2023

Jedes Startup braucht finanzielle Unterstützung, um zu wachsen und seine Ideen umzusetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Startups zu finanzieren,...

Mehr lesenDetails

Cathy Hummels, Schleichwerbung als Influencer?

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!
11. Februar 2019

Heute sollte es eigentlich eine interessante Entscheidung am Landgericht München geben, die die Rechtsprechung rund um Influencer-Marketing und die Pflicht...

Mehr lesenDetails

Quadratische Form von Ritter-Sport weiter mit Markenschutz

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
23. Juli 2020

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Anträge auf Löschung von zwei für...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt: Keine Haftung für Handlungen Dritter

OLG Frankfurt: Keine Haftung für Handlungen Dritter
23. Juli 2019

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss entschieden, dass ein Unternehmen nicht für wettbewerbswidrige Handlungen Dritter haftet, selbst...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

Mehr lesenDetails
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung