• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Falschaussage auf Facebook kann gerichtlich untersagt werden

11. Dezember 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
facebook 2661207 1280 384x192 1 384x192 2

Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass nicht der Eindruck erweckt werden dürfe, die Bundestagsabgeordnete Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen, habe geäußert: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“. Dieses Zitat ist falsch.

Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein falsches Zitat von Renate Künast nicht verbreitet werden darf.
  • Der Beklagte stellte auf Facebook ein Zitat mit einem Bild von Renate Künast ein, das fehlerhaft war.
  • Das Zitat implizierte, dass Frau Künast Kindesmissbrauch akzeptiere, was sie nie gesagt hat.
  • Das Gericht bestätigte einen Beschluss, der den Beklagten zur Unterlassung des Zitats verpflichtete.
  • Die Kammer stellte fest, dass das Unterschieben des Zitats das Persönlichkeitsrecht von Frau Künast verletzte.
  • Das Zitat wurde aus einem politischen Kontext herausgerissen und offenbarte die lange Zeitspanne nicht.
  • Die Entscheidung schützt das Recht auf Wahrnehmung und meinungsfreie Äußerung in der politischen Debatte.

Renate Künast war im Jahr 1986 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Im Rahmen einer Rede einer anderen Abgeordneten bei einer Debatte über Gewalt gegen Kinder in Familien tätigte Frau Künast einen Zwischenruf auf eine Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten. Er hatte die andere Abgeordnete gefragt, wie jene zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Laut Protokoll der Debatte lautete der Zwischenruf Renate Künasts: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.“

Im März 2019 veröffentlichte der Beklagte des gestern entschiedenen Verfahrens auf Facebook einen Beitrag mit einem Bild von Renate Künast. Daneben war als Text eingefügt: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“. Unter diesem Beitrag wurden viele Kommentare mit herabsetzendem Inhalt abgegeben.

Auf einen Eilantrag von Renate Künast hin erließ das Landgericht Frankfurt am Main am 15. Mai 2019 einen Beschluss. Darin wurde es dem Beklagten untersagt, durch den genannten Facebookeintrag den Eindruck zu erwecken, Frau MdB Künast habe die darin zitierte Äußerung getätigt. Gegen diesen Beschluss legte der Beklagte Widerspruch ein. Mit dem gestrigen Urteil hat die Pressekammer des Landgerichts ihren Beschluss vom 15. Mai 2019 bestätigt und damit den Widerspruch des Beklagten zurückgewiesen.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, bei dem Zitat handele es sich um eine falsche Tatsachenentscheidung. Der Durchschnittsbetrachter verstehe die neben dem Bildnis von Frau Künast abgebildete Aussage im Gesamtkontext so, als habe sie das erklärt. Dieser vom Beklagten hervorgerufene Eindruck sei aber falsch, denn Frau Künast habe tatsächlich nicht gesagt „…ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“ Das Unterschieben dieses falschen Zitats verletze Frau Künast in ihrem Persönlichkeitsrecht.

Hinzu komme, dass der Beklagte den seinerzeit vor dem Berliner Abgeordnetenhaus getätigten Zwischenruf Renate Künasts außerhalb des Kontexts wiedergebe. Bei einem durchschnittlichen Leser entstehe dadurch der Eindruck, dass es sich noch um eine aktuelle Äußerung von Frau Künast handele. Dass der Zwischenruf im Rahmen der politischen Debatte aber bereits über 30 Jahre zurückliegt, offenbarte der Beklagte nicht.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundestagFacebookFrankfurtKILandgericht Frankfurt am Main

Weitere spannende Blogposts

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

Esport und der Sportbegriff – lasst es bleiben

Spielervertrag (Esport)
21. Februar 2019

Gestern fand die Anhörung im Sportausschuss des Bundestages statt und mit wenigen Ausnahmen wollte keiner so richtig den Forderungen des...

Mehr lesenDetails

Tipps, wie man als TikTok Influencer einen guten Vertrag schließt

Tipps, wie man als TikTok Influencer einen guten Vertrag schließt
3. Januar 2023

TikTok: Ein Überblick TikTok ist die weltweit am schnellsten wachsende Plattform für Kreative. Es gibt mehrere Möglichkeiten, auf TikTok ein...

Mehr lesenDetails

Telefonnummer in Widerrufsbelehrung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
25. Januar 2019

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einer ergangenen Entscheidungen die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Die Beklagte vertreibt über das Internet u....

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt: Keine Haftung für entgangene Gewinne beim Kauf von Kryptowährungen als Gefälligkeit

Ein gelber Kreis mit dem Wort Bitcoin darauf, der seinen rechtlichen Status als „Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig“ hervorhebt.
15. Mai 2023

Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und kommt es bei Umwechslungen zwischen den Währungen...

Mehr lesenDetails

Schadenersatzanspruch für Online-Stadtplan-Urheberrechtsverletzung

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
23. April 2019

Eigentlich hätte ich schwören können, dass Thema von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen für die rechtswidrige Nutzung von Stadtplänen seit vielen Jahren...

Mehr lesenDetails

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?
30. Mai 2023

Als ich heute Morgen meinen morgendlichen Scroll durch LinkedIn machte, stolperte ich über einige interessante Diskussionen und Reflexionen über Scrum...

Mehr lesenDetails

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
17. Januar 2023

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen. Das...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken
11. Juli 2023

In der facettenreichen Welt der künstlichen Intelligenz (KI) hat sich ein breites Spektrum an Anwendungen herausgebildet, das von Gesichts- und...

Mehr lesenDetails
LogoRechteck
Intern

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025

  Mit dem Start des Alphatests von LawOMate beginnt der nächste Schritt in Richtung echter Legal Automation. Die Plattform ist...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

Mehr lesenDetails
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung