Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Eintrag eingebracht, um als Reaktion auf das Cookie-Urteil des EuGH das Telemediengesetz zu ändern:
1. das Telemediengesetz entsprechend dem Urteil des EuGH anzupassen und vorzusehen, dass das Setzen von Cookies grundsätzlich der Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer bedarf.
2. durch Regelbeispiele klarzustellen, in welchen Fällen eine Ausnahme greift, insbesondere wann ein Cookie für die Erbringung eines Internetdienstes, den der Nutzer ausdrücklich wünscht, in der Regel technisch erforderlich ist (z.B. Session-Cookies für das Funktionieren eines Online-Shops, auch über verschiedene geöffnete Fenster verteilt); Cookies, die der Profilbildung von Nutzerinnen und Nutzern dienen, fallen nicht hierunter.
3. aus Gründen der Rechtssicherheit zu definieren, welche Informationen die Nutzerinnen und Nutzer vor einer Einwilligung mindestens erhalten müssen (z.B. durch Funktionsdauer eines Cookies oder zum Zugriff von Dritten auf einen Cookie).
4. die §§ 11 ff. TMG umgehend an die Vorgaben der DSGVO anzupassen.
5. sich bei den Verhandlungen zur Reform der Richtlinie 2002/58/EG dafür einzusetzen, dass es zu keiner Absenkung des Schutzniveaus kommt, um auch weiterhin die Souveränität der Nutzer bei der Kommunikation und dem Surfen im Internet zu gewährleisten, aber – entsprechend den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by design and default) – durch technische Vorgaben die Ausübung der Selbstbestimmung im Netz im Alltag zu erleichtern (z.B. durch die Standardeinstellungen von Internetbrowsern, eine Abfrage der Präferenzen der Nutzer bei deren Installation oder mehr Transparenz über die Verwendung von Daten gegenüber den Nutzern).