Erst vor kurzem wurde in einschlägigen Foren heftig diskutiert, ob denn Lootboxen eigentlich in Deutschland als Glücksspiel anzusehen sind. Die Rechtsanwaltsantwort dazu ist wohl “Es kommt darauf an!“. Ein paar juristische Ausführungen zu dem Thema findet man in diesem Artikel von mir.
Google hat übrigens Ende Mai ebenfalls reagiert und neue Google Play AGB veröffentlicht:
“Apps offering mechanisms to receive randomized virtual items from a purchase (i.e. ‘loot boxes’) must clearly disclose the odds of receiving those items in advance of purchase”
Damit sind die Erfordernisse bei Google Play dieselben wie im App Store von Apple.
Aufgrund der juristischen Gegebenheiten kann ich aktuell nur jedem Spieleentwickler raten, die eigenen Mechanismen, AGB und das Gameplay juristisch prüfen zu lassen. Gerade nach diesen Änderungen dürften die ersten Abmahnungen nicht mehr weit entfernt sein.
Übrigens stellt sich bei der Betrachtung des Themas durchaus auch die Frage, ob das Monetarisierungsmodell Free2Play überhaupt zulässig ist 🙂 Zwei Artikel von mir zu dem Thema findet man im Folgenden
Verstoßen Free2Play-Spiele gegen die Preisangabenverordnung?