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Google Play verlangt Offenlegung von Lootbox-Wahrscheinlichkeiten

29. Juli 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Erst vor kurzem wurde in einschlägigen Foren heftig diskutiert, ob denn Lootboxen eigentlich in Deutschland als Glücksspiel anzusehen sind. Die Rechtsanwaltsantwort dazu ist wohl „Es kommt darauf an!„. Ein paar juristische Ausführungen zu dem Thema findet man in diesem Artikel von mir.

Wichtigste Punkte
  • Lootboxen könnten in Deutschland als Glücksspiel eingeordnet werden; die Rechtslage ist jedoch unklar.
  • Google hat neue AGB veröffentlicht, die Transparenz über Gewinnchancen bei Lootboxen fordern.
  • Ähnliche Regelungen gelten nun bei Google Play und im App Store von Apple.
  • Spieleentwickler sollten ihre Spielemechaniken und AGB rechtlich überprüfen lassen.
  • Nach den Änderungen sind rechtliche Schritte gegen Entwickler wahrscheinlich.
  • Die Zulässigkeit des Monetarisierungsmodells Free2Play wird ebenfalls in Frage gestellt.
  • Weitere Informationen sind in zwei Artikeln auf itmedialaw.com verfügbar.

Google hat übrigens Ende Mai ebenfalls reagiert und neue Google Play AGB veröffentlicht:

 

“Apps offering mechanisms to receive randomized virtual items from a purchase (i.e. ‘loot boxes’) must clearly disclose the odds of receiving those items in advance of purchase”

 

Damit sind die Erfordernisse bei Google Play dieselben wie im App Store von Apple.

Aufgrund der juristischen Gegebenheiten kann ich aktuell nur jedem Spieleentwickler raten, die eigenen Mechanismen, AGB und das Gameplay juristisch prüfen zu lassen. Gerade nach diesen Änderungen dürften die ersten Abmahnungen nicht mehr weit entfernt sein.

Übrigens stellt sich bei der Betrachtung des Themas durchaus auch die Frage, ob das Monetarisierungsmodell Free2Play überhaupt zulässig ist 🙂 Zwei Artikel von mir zu dem Thema findet man im Folgenden

 

Ist das Vertriebsmodell Free2Play wettbewerbswidrig?

Verstoßen Free2Play-Spiele gegen die Preisangabenverordnung?

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBGoogleLawLootboxModelSpieleentwicklerVerordnung

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