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Influencer-Rechtsprechung: OLG München gegen den Rest von Deutschland?

26. Juni 2020
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Hat Cathy Hummels auf ihrem Instagram-Profil als Influencerin Werbung gemacht? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht München befasst, nachdem das Landgericht München sich letztes Jahr überraschend gegen die überwiegende Rechtsprechung in Deutschland gestemmt hatte. Siehe dazu diesen Artikel.

Wichtigste Punkte
  • Das OLG München wies die Berufung des Verbandes Sozialer Wettbewerb zurück.
  • Es wurde keine geschäftliche Handlung bei Cathy Hummels erkannt, trotz über einer halben Million Follower.
  • Frühere Urteile sahen oft auch ohne Gegenleistung eine geschäftliche Handlung vor.
  • Einige Influencer empfanden diese Urteile als ungerecht und kontraproduktiv.
  • Die unklare Definition von Werbung könnte Nutzer verwirren, da alles als Werbung gekennzeichnet wird.
  • Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen, um weitere Klarheit zu schaffen.
  • Das angestrebte Influencer-Gesetz bringt voraussichtlich wenig Rechtssicherheit.

Das OLG München wies die Berufung des Verbandes Sozialer Wettbewerb am Donnerstag zurück. Interessant ist dabei, dass das OLG in den Handlungen von Cathy Hummels bereits keine geschäftliche Handlungen erkannte, obwohl diese über eine halbe Million Follower hat und die absolute Mehrheit der Gerichte bisher urteilte, dass auch ohne konkrete Gegenleistung für einen konkreten Post in der Regel eine geschäftliche Handlung vorliegen würde. Dies wiederum empfanden viele Influencer als ungerecht und Juristen sogar als kontraproduktiv, da es vor allem dazu führen würde, dass einfach alles als Werbung gekennzeichnet werden würde, wodurch wiederum niemand wissen kann, welche Inhalte nun wirklich Werbung sind.

Der Rechtsstreit ist damit aber wohl nicht vom Tisch, denn das Oberlandesgericht lies die Revision zum Bundesgerichtshof glücklicherweise zu. Es bleibt also an Karlsruhe hängen, die wesentlichen Eckpunkte nun endlich zu entscheiden, denn das von der Bundesregierung angestrebte „Influencer-Gesetz“ würde nach aktuellen Erkenntnissen wenig Rechtssicherheit bringen. Eine Übersicht der wohl meisten Urteile zu dem Thema findet man direkt über die Suche.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundesgerichtshofInfluencerInstagramKarlsruheOberlandesgericht MünchenRechtsprechungRechtssicherheitSicherheitUrteile

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