Das Saarländische Oberlandesgericht hat im Rahmen einer Kostenentscheidung entschieden, dass Meta für die Prüfung der Rechtmäßígkeit einer Sperrung eine angemessene Zeit zusteht. Das ist natürlich kein besonders konkreter Zeitraum. Im vorliegenden Fall hat das Gericht aber festgestellt, dass Meta nicht im Verzug der Handlung, wenn seit der anwaltlichen Zustellung einer entsprechenden Aufforderung 11 Tage vergangen waren und die von dem Kollegen/der Kollegin gesetzte Frist 4 Tage abgelaufen war.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 wurde das Konto einer Nutzerin von Instagram deaktiviert. Die Nutzerin war damit nicht einverstanden und forderte die Plattformbetreiberin über ihren Anwalt dazu auf, ihr Konto wiederherzustellen. Es wurde dabei eine Frist von sieben Tagen gesetzt. Vier Tage nach Ablauf der Frist beantragte die Nutzerin schließlich beim Landgericht Saarbrücken eine einstweilige Verfügung gegen Meta. Nachdem das Konto der Nutzerin wiederhergestellt wurde, erklärten beide Parteien die Erledigung der Angelegenheit. Das Landgericht legte daraufhin der Nutzerin die Kosten des Verfahrens auf. Dagegen richtete sich ihre Beschwerde.
Das Oberlandesgericht des Saarlandes bestätigte jedoch die Entscheidung des Landgerichts. Die Nutzerin habe in entsprechend des Rechtsgedankens des § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens zu tragen, da sie den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ohne ausreichende Veranlassung verfrüht gestellt habe. Meta habe das Ansinnen der Nutzerin zu keinem Zeitpunkt bestritten oder zurückgewiesen. Instagram haben nach Gedanken des Treu und Glauben eine angemessene Prüffrist zugestanden. Diese Frist sei jedenfalls bis zur Einreichung des Antrags, 11 Tage nach der anwaltlichen Aufforderung und vier Tage nach Ablauf der darin gesetzten Frist, noch nicht verstrichen.
Diese Entscheidung dürfte gerade auch für gewerblich genutzte Accounts bei Instagram relevant sein. Auch wenn bei beispielsweise erfolgreichen Influencern durchaus die Zeit drängen könnte, so sollte einem mindestens bewusst sein, dass ein zu schnelles Handeln zusätzliche Kosten für die Inanspruchnahme gerichtlicher Handlungen anfallen könnten.