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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Instagram-Sperrung? Angemessene Wartefrist beachten!

2. Januar 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Das Saarländische Oberlandesgericht entschied, dass Meta eine angemessene Zeit zur Prüfung von Kontosperrungen zusteht.
  • Die Nutzerin forderte die Wiederherstellung ihres Instagram-Kontos nach Deaktivierung im Mai 2022.
  • Eine Frist von sieben Tagen wurde gesetzt, die Meta nicht einhielt, aber eine angemessene Prüffrist eingeräumt war.
  • Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht abgelehnt; die Kosten wurden der Nutzerin auferlegt.
  • Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung und wies die Beschwerde der Nutzerin zurück.
  • Die Entscheidung hat Bedeutung für gewerblich genutzte Instagram-Accounts, insbesondere für Influencer.
  • Ein zu schnelles Handeln kann zu zusätzlichen Kosten führen, wenn gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Das Saarländische Oberlandesgericht hat im Rahmen einer Kostenentscheidung entschieden, dass Meta für die Prüfung der Rechtmäßígkeit einer Sperrung eine angemessene Zeit zusteht. Das ist natürlich kein besonders konkreter Zeitraum. Im vorliegenden Fall hat das Gericht aber festgestellt, dass Meta nicht im Verzug der Handlung, wenn seit der anwaltlichen Zustellung einer entsprechenden Aufforderung 11 Tage vergangen waren und die von dem Kollegen/der Kollegin gesetzte Frist 4 Tage abgelaufen war.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 wurde das Konto einer Nutzerin von Instagram deaktiviert. Die Nutzerin war damit nicht einverstanden und forderte die Plattformbetreiberin über ihren Anwalt dazu auf, ihr Konto wiederherzustellen. Es wurde dabei eine Frist von sieben Tagen gesetzt. Vier Tage nach Ablauf der Frist beantragte die Nutzerin schließlich beim Landgericht Saarbrücken eine einstweilige Verfügung gegen Meta. Nachdem das Konto der Nutzerin wiederhergestellt wurde, erklärten beide Parteien die Erledigung der Angelegenheit. Das Landgericht legte daraufhin der Nutzerin die Kosten des Verfahrens auf. Dagegen richtete sich ihre Beschwerde.

Das Oberlandesgericht des Saarlandes bestätigte jedoch die Entscheidung des Landgerichts. Die Nutzerin habe in entsprechend des Rechtsgedankens des § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens zu tragen, da sie den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ohne ausreichende Veranlassung verfrüht gestellt habe. Meta habe das Ansinnen der Nutzerin zu keinem Zeitpunkt bestritten oder zurückgewiesen. Instagram haben nach Gedanken des Treu und Glauben eine angemessene Prüffrist zugestanden. Diese Frist sei jedenfalls bis zur Einreichung des Antrags, 11 Tage nach der anwaltlichen Aufforderung und vier Tage nach Ablauf der darin gesetzten Frist, noch nicht verstrichen.

Diese Entscheidung dürfte gerade auch für gewerblich genutzte Accounts bei Instagram relevant sein. Auch wenn bei beispielsweise erfolgreichen Influencern durchaus die Zeit drängen könnte, so sollte einem mindestens bewusst sein, dass ein zu schnelles Handeln zusätzliche Kosten für die Inanspruchnahme gerichtlicher Handlungen anfallen könnten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: InfluencerInstagram

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