• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Kann Cloudflare zulässig eingesetzt werden?

25. März 2021
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
security 2168233 1280

Das Thema, ob US-amerikanische SaaS-Anbieter zulässigerweise eingesetzt werden können oder ob Produkte wie Jira, Zendesk, diverse CRM System und weiteres nicht gegen Datenschutzrecht verstoßen ist seit er Schrems II-Entscheidung des EuGH (siehe hier) eigentlich klar.

Wichtigste Punkte
  • Die Schrems II-Entscheidung privind US-SaaS-Anbieter ist entscheidend für den Datenschutz in Deutschland.
  • Cloudflare könnte gegen die DSGVO verstoßen, wenn persönliche Daten der Nutzer betroffen sind.
  • OLG Köln stellte fest, dass Cloudflare für Urheberrechtsverletzungen haftet bei Nutzung befristend DDoS.
  • Datenverschlüsselung ist ein wesentlicher Punkt, den Cloudflare in der Datenschutzerklärung anführt.
  • Zendesk bietet umfangreiche Verschlüsselungsstandards wie HTTPS/TLS für sicheres Arbeiten.
  • Aktuell ist es nicht möglich, bei Cloudflare den Speicherort der Daten auszuwählen.
  • Die Nutzung von Cloudflare sollte sorgfältig von Datenschutzbeauftragten geprüft werden.

Wie man nach aktuellem Stand SaaS-System als US-Anbieter in Deutschland anbieten kann, findet man in einem längeren Artikel hier.

Das Thema betrifft übrigens viele populäre Wordpress-Plugins und Services wie eben Cloudflare. Bei Cloudflare gilt insbesondere, dass das OLG Köln gerade erst entschieden hat, dass der Anbieter für Urheberrechtsverletzungen haften würde (siehe diesen Post). Denn Cloudflare, jedenfalls wenn man mehr nutzt, als nur die Dienste zur möglichen Verhinderung von DDoS-Angriffen, speichert die Inhalte selber auf ihren Server, um Caching und CDN-Dienstleistungen zu erbringen. Was bei einer normalen Webseite, die NUR Inhalte bereitstellt, wie beispielsweise ein Blog oder ähnliches, noch wenig problematisch ist (von den im Fall OLG Köln relevanten Urheberrechtsverletzungen abgesehen), ist bei dynamischen Inhalten und persönlichen Daten von Nutzern eben nicht mehr so unproblematisch. Das würde beispielsweise Foren, Communitys und Seiten betreffen, in die man sich einloggen kann. Zwar werden bei einem CDN nicht die Nutzerdaten als solche geloggt, aber eben die persönlichen Daten, die man im Rahmen der Nutzung auf diesem Portal eingibt. Jedenfalls, wenn der Anbieter die CDN-Nutzung nicht richtig konfiguriert und dynamische Nutzerinhalte ausschließt.

An allen Stellen, in denen die Cache- oder CND-Dienstleistungen von Cloudflare genutzt werden, dient das Speichern auf welchen Servern von Cloudflare auch immer, nicht nur der Übermittlung der angefragten Informationen. Das führt aber wegen den fehlenden Privacy Shield-Voraussetzungen wohl dazu, dass eine DSGVO-konforme Nutzung von Cloudflare  nicht möglich ist, jedenfalls, wenn, wie oben darlegt, persönliche Daten der Nutzer betroffen sind.  Denn ein Auftragsverarbeitungsvertrag scheidet aus. Und wie in meinem Artikel zum Anbieten von SaaS-Diensten aufgezeigt, sind nach strenger Meinung wohl auch Corporate Binding Rules oder Standardvertragsklauseln nicht möglich.

Möglich wären eventuell volle Verschlüsselung aller Daten, wie es aktuell inzwischen anscheinend Amazon mit AWS in den europäischen Rechenzentren macht, dazu konnte ich aktuell aber nichts bei Cloudflare finden. Der Link auf die Datenschutzerklärung dort funktioniert nicht. Bei genauerem Suchen findet sich dann eine englischsprachige Privacy-Erklärung, die erklärt, dass man nicht mehr auf Privacy Shield aufbaut, aber zu den Alternativen sehr wage formuliert.

So ist der einzige Punkt zur Verschlüsselung

10. DATA SECURITY, DATA INTEGRITY AND ACCESS

We take all reasonable steps to protect information we receive from you from loss, misuse or unauthorized access, disclosure, alteration and/or destruction. We have put in place appropriate physical, technical and administrative measures to safeguard and secure your information, and we make use of privacy-enhancing technologies such as encryption. If you have any questions about the security of your personal information, you can contact us at privacyquestions@cloudflare.com.

Ob dies einen behördlichen Datenschützer ausreicht, der besonders streng hinterfragt, darf bezweifelt werden. Anbieter wie Zendesk sind da aus eigener Prüfung für Mandanten bereits deutlich weiter und regel beispielsweise:

Data-in-Transit-Verschlüsselung

Die gesamte Kommunikation mit den Benutzeroberflächen und APIs von Zendesk ist durch den Industriestandard HTTPS/TLS (TLS 1.2 oder höher) über öffentliche Netzwerke verschlüsselt. Dadurch wird gewährleistet, dass der gesamte Datenverkehr zwischen Ihnen und Zendesk sicher ist. Für E-Mails verwenden wir standardmäßig opportunistisches TLS. Transport Layer Security (TLS) ist ein Protokoll zur sicheren Verschlüsselung und Zustellung von E-Mails, das Eavesdropping zwischen Mailservern verhindert, solange Peer-Services dieses Protokoll unterstützen. Ausnahmen für die Verschlüsselung sind unter anderem die Verwendung der produktintegrierten SMS-Funktionen sowie Anwendungen, Integrationen oder Dienste von Drittanbietern, die Abonnenten nach eigenem Ermessen nutzen.

 

Data-at-Rest-Verschlüsselung

Servicedaten werden bei AWS durch Data-at-Rest-Verschlüsselung verschlüsselt (AES-256).

 

Hinzu kommt das Problem, dass nach meinem aktuellen Kenntnisstand bei Cloudflare, anders als bei beispielsweise AWS etc. gerade nicht ausgewählt werden kann, wo die Daten gespeichert werden. Während ein Webseitenbetreiber  diese Informationen zwar liefern müsste, wird er umgedreht dazu von Cloudflare wohl keine Antwort erhalten.

Fazit: Die Verwendung von Cloudflare sollte durch den eigenen Datenschutzbeauftragten wohl durchdacht werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonBlogDatenschutzDatenschutzrechtDienstleistungE-MailGesellschaftsrechtInformationMailPortalSaasServerSicherheitStandardvertragsklauselnUrheberrechtUrheberrechtsverletzung

Weitere spannende Blogposts

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme
8. September 2023

Einleitung Bots sind in der heutigen Zeit genauso allgegenwärtig wie Smartphones und soziale Medien. Sie nehmen verschiedene Rollen ein und...

Mehr lesenDetails

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
18. August 2021

Einleitung In Deutschland versuchen sich Startups immer noch auf die klassische Weise zu finanzieren: Business Angel, Kapital von Friends &...

Mehr lesenDetails

DSGVO-Compliance für Selbstständige

DSGVO-Compliance für Selbstständige: Was Sie unbedingt beachten müssen
8. Oktober 2024

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 erhebliche Anforderungen an Unternehmen jeder Größe, einschließlich Selbstständiger und Freiberufler....

Mehr lesenDetails

Urheberrechtsrichtlinie: Codewiderruf durch Entwickler möglich?

28. November 2018

Softwareentwickler sollten sich über eine weitere negative Folge der EU-Urheberrechtsreform Gedanken machen. Neben dem Auskunftsrecht wird nämlich ein Rückholanspruch diskutiert,...

Mehr lesenDetails

Verträge für Startups

Verträge für Startups
1. Oktober 2024

Als erfahrener Anwalt für Startups habe ich immer wieder gesehen, wie entscheidend professionelle Verträge für den langfristigen Erfolg junger Unternehmen...

Mehr lesenDetails

EuGH: Die bloße Lagerung von Waren stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
8. April 2020

Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen ihres Online-Marktplatzes (Amazon-Marketplace) stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein...

Mehr lesenDetails

Piktogramme können urheberrechtlich geschützt sein

Urheberrecht
24. Juni 2019

In einem aktuellen Urteil stellte der Landgericht Frankenthal fest, dass auch Piktogramme urheberrechtlich geschützt sein können und daher nicht einfach...

Mehr lesenDetails

Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut…..Die Anwaltsmeinung

Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut…..Die Anwaltsmeinung
14. Januar 2019

Aktuell geht wieder einmal ein Kettenbrief durch Facebook und unwissende Menschen springen wie Herdentiere auf den Zug auf. Der Brief...

Mehr lesenDetails

Geoblocking Verordnung: Apps und dergleichen?

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle
5. Dezember 2018

Gilt die Geoblocking-Verordnung, über die ich hier berichtet habe, eigentlich auch für Apps und/oder Computerspiele? Und wenn ja unter welchen...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

Mehr lesenDetails
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024
8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung