• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Kann Cloudflare zulässig eingesetzt werden?

25. März 2021
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
security 2168233 1280

Das Thema, ob US-amerikanische SaaS-Anbieter zulässigerweise eingesetzt werden können oder ob Produkte wie Jira, Zendesk, diverse CRM System und weiteres nicht gegen Datenschutzrecht verstoßen ist seit er Schrems II-Entscheidung des EuGH (siehe hier) eigentlich klar.

Wichtigste Punkte
  • Die Schrems II-Entscheidung privind US-SaaS-Anbieter ist entscheidend für den Datenschutz in Deutschland.
  • Cloudflare könnte gegen die DSGVO verstoßen, wenn persönliche Daten der Nutzer betroffen sind.
  • OLG Köln stellte fest, dass Cloudflare für Urheberrechtsverletzungen haftet bei Nutzung befristend DDoS.
  • Datenverschlüsselung ist ein wesentlicher Punkt, den Cloudflare in der Datenschutzerklärung anführt.
  • Zendesk bietet umfangreiche Verschlüsselungsstandards wie HTTPS/TLS für sicheres Arbeiten.
  • Aktuell ist es nicht möglich, bei Cloudflare den Speicherort der Daten auszuwählen.
  • Die Nutzung von Cloudflare sollte sorgfältig von Datenschutzbeauftragten geprüft werden.

Wie man nach aktuellem Stand SaaS-System als US-Anbieter in Deutschland anbieten kann, findet man in einem längeren Artikel hier.

Das Thema betrifft übrigens viele populäre Wordpress-Plugins und Services wie eben Cloudflare. Bei Cloudflare gilt insbesondere, dass das OLG Köln gerade erst entschieden hat, dass der Anbieter für Urheberrechtsverletzungen haften würde (siehe diesen Post). Denn Cloudflare, jedenfalls wenn man mehr nutzt, als nur die Dienste zur möglichen Verhinderung von DDoS-Angriffen, speichert die Inhalte selber auf ihren Server, um Caching und CDN-Dienstleistungen zu erbringen. Was bei einer normalen Webseite, die NUR Inhalte bereitstellt, wie beispielsweise ein Blog oder ähnliches, noch wenig problematisch ist (von den im Fall OLG Köln relevanten Urheberrechtsverletzungen abgesehen), ist bei dynamischen Inhalten und persönlichen Daten von Nutzern eben nicht mehr so unproblematisch. Das würde beispielsweise Foren, Communitys und Seiten betreffen, in die man sich einloggen kann. Zwar werden bei einem CDN nicht die Nutzerdaten als solche geloggt, aber eben die persönlichen Daten, die man im Rahmen der Nutzung auf diesem Portal eingibt. Jedenfalls, wenn der Anbieter die CDN-Nutzung nicht richtig konfiguriert und dynamische Nutzerinhalte ausschließt.

An allen Stellen, in denen die Cache- oder CND-Dienstleistungen von Cloudflare genutzt werden, dient das Speichern auf welchen Servern von Cloudflare auch immer, nicht nur der Übermittlung der angefragten Informationen. Das führt aber wegen den fehlenden Privacy Shield-Voraussetzungen wohl dazu, dass eine DSGVO-konforme Nutzung von Cloudflare  nicht möglich ist, jedenfalls, wenn, wie oben darlegt, persönliche Daten der Nutzer betroffen sind.  Denn ein Auftragsverarbeitungsvertrag scheidet aus. Und wie in meinem Artikel zum Anbieten von SaaS-Diensten aufgezeigt, sind nach strenger Meinung wohl auch Corporate Binding Rules oder Standardvertragsklauseln nicht möglich.

Möglich wären eventuell volle Verschlüsselung aller Daten, wie es aktuell inzwischen anscheinend Amazon mit AWS in den europäischen Rechenzentren macht, dazu konnte ich aktuell aber nichts bei Cloudflare finden. Der Link auf die Datenschutzerklärung dort funktioniert nicht. Bei genauerem Suchen findet sich dann eine englischsprachige Privacy-Erklärung, die erklärt, dass man nicht mehr auf Privacy Shield aufbaut, aber zu den Alternativen sehr wage formuliert.

So ist der einzige Punkt zur Verschlüsselung

10. DATA SECURITY, DATA INTEGRITY AND ACCESS

We take all reasonable steps to protect information we receive from you from loss, misuse or unauthorized access, disclosure, alteration and/or destruction. We have put in place appropriate physical, technical and administrative measures to safeguard and secure your information, and we make use of privacy-enhancing technologies such as encryption. If you have any questions about the security of your personal information, you can contact us at privacyquestions@cloudflare.com.

Ob dies einen behördlichen Datenschützer ausreicht, der besonders streng hinterfragt, darf bezweifelt werden. Anbieter wie Zendesk sind da aus eigener Prüfung für Mandanten bereits deutlich weiter und regel beispielsweise:

Data-in-Transit-Verschlüsselung

Die gesamte Kommunikation mit den Benutzeroberflächen und APIs von Zendesk ist durch den Industriestandard HTTPS/TLS (TLS 1.2 oder höher) über öffentliche Netzwerke verschlüsselt. Dadurch wird gewährleistet, dass der gesamte Datenverkehr zwischen Ihnen und Zendesk sicher ist. Für E-Mails verwenden wir standardmäßig opportunistisches TLS. Transport Layer Security (TLS) ist ein Protokoll zur sicheren Verschlüsselung und Zustellung von E-Mails, das Eavesdropping zwischen Mailservern verhindert, solange Peer-Services dieses Protokoll unterstützen. Ausnahmen für die Verschlüsselung sind unter anderem die Verwendung der produktintegrierten SMS-Funktionen sowie Anwendungen, Integrationen oder Dienste von Drittanbietern, die Abonnenten nach eigenem Ermessen nutzen.

 

Data-at-Rest-Verschlüsselung

Servicedaten werden bei AWS durch Data-at-Rest-Verschlüsselung verschlüsselt (AES-256).

 

Hinzu kommt das Problem, dass nach meinem aktuellen Kenntnisstand bei Cloudflare, anders als bei beispielsweise AWS etc. gerade nicht ausgewählt werden kann, wo die Daten gespeichert werden. Während ein Webseitenbetreiber  diese Informationen zwar liefern müsste, wird er umgedreht dazu von Cloudflare wohl keine Antwort erhalten.

Fazit: Die Verwendung von Cloudflare sollte durch den eigenen Datenschutzbeauftragten wohl durchdacht werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonBlogDatenschutzDatenschutzrechtDienstleistungE-MailGesellschaftsrechtInformationMailPortalSaasServerSicherheitStandardvertragsklauselnUrheberrechtUrheberrechtsverletzung

Weitere spannende Blogposts

Rechtliche Schritte bei gesperrten Instagram-Accounts: Deine Optionen und Präzedenzfälle

Instagram-Sperrung? Angemessene Wartefrist beachten!
20. Juli 2023

Wenn dein Instagram-Account gesperrt wird, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um deine Rechte zu wahren...

Mehr lesenDetails

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
2. April 2019

Immer wieder sieht man Seiten oder Unternehmen, die bestimmte Goodies, wie ein Download von irgendwas, davon abhängig machen, dass sich...

Mehr lesenDetails

Legal Tech: Vertragsgenerator zulässig

Legal Tech: Vertragsgenerator zulässig
22. Juni 2020

Ein elektronischer Generator von Rechtsdokumenten verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil...

Mehr lesenDetails

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!
31. Mai 2023

In einer spannenden, aber sicherlich richtungweisenden Entwicklung hat der GAME Bundesverband, die führende Vereinigung der deutschen Computerspielindustrie, eine Verwertungsgesellschaft für...

Mehr lesenDetails

Kostenpflichtige Nummer in Widerrufserklärung unzulässig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
28. Mai 2019

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs....

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet im Januar zu Yelp-Bewertungen

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
20. November 2019

Sachverhalt Die Klägerin nimmt Yelp wegen ihrer Bewertungsdarstellungen auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz in Anspruch. Wie vielen bekannt sein dürfte,...

Mehr lesenDetails

Rundfunkstaatsvertrag: Wohl kein Gamerprivileg für Streamer!

youtube 3503481 960 720
28. Januar 2019

Im Nachgang zu dieser Meldung hat mich die Information erreicht, dass es das Privileg für Gamingstreamer (also vor allem für...

Mehr lesenDetails

BGH zu verbundenen Werken und Anwendbarkeit der SAS Institute Entscheidung

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
10. Oktober 2016

In einem von mir vertretenen Verfahren hat der I. Zivilsenat des BGH sich vergangenen Donnerstag zu dem riesigen Problemfeld der...

Mehr lesenDetails

ChatGPT-4 und mein Chat-Tool

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
17. März 2023

In letzter Zeit habe ich mich mit der Verbesserung der KI-Chatseite hier auf der Seite beschäftigt und dabei Designupdates und...

Mehr lesenDetails
e0d0f1d5 6306 4130 ab6c 835ecff9f8a4 1
Sonstiges

19. November 2025

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt Kaum ein Begriff hat sich in den vergangenen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Mehr lesenDetails
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung