• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Sonstiges

Künstliche Intelligenz im Unternehmen

Rechtliche Aspekte und Risikomanagement

9. Oktober 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
1 0
A A
0
Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Rechtliche Aspekte und Risikomanagement
Wichtigste Punkte
  • Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet Chancen für Effizienzsteigerungen und Innovation.
  • Das KI-Gesetz der EU tritt am 1. August 2024 in Kraft und schafft einen Rechtsrahmen.
  • Datenschutzrecht: Die DSGVO ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme zu beachten.
  • Haftungsfragen: Unternehmen müssen klare Verantwortlichkeiten und Versicherungslösungen für KI-Systeme definieren.
  • Urheberrecht: KI-generierte Werke werfen Fragen der Schutzfähigkeit und Urheberschaft auf.
  • Diskriminierungsrisiken durch verzerrte Datensätze sind zu vermeiden; regelmäßige Audits sind notwendig.
  • Ein effektives Risikomanagement für KI-Einsatz umfasst Governance, Schulungen und Notfallpläne.

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse bietet enorme Chancen für Effizienzsteigerungen und Innovationen. Gleichzeitig stellt der Einsatz von KI Unternehmen vor neue rechtliche Herausforderungen und Risiken. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten juristischen Aspekte und gibt Hinweise zum effektiven Risikomanagement beim Einsatz von KI im Unternehmenskontext.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtlicher Rahmen für KI in Deutschland und der EU
2. Datenschutzrechtliche Herausforderungen
3. Haftungsfragen beim Einsatz von KI
4. Urheberrechtliche Aspekte von KI
5. Diskriminierungsrisiken und Ethik
6. Risikomanagement und Compliance
7. Praxistipps für Unternehmen

Rechtlicher Rahmen für KI in Deutschland und der EU

Am 1. August 2024 ist in der EU das KI-Gesetz (Artificial Intelligence Act) in Kraft getreten, das einen umfassenden Rechtsrahmen für KI schafft. Dieses Gesetz wird ab dem 1. August 2026 vollständig anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen für bestimmte Bestimmungen. Neben diesem spezifischen KI-Gesetz sind auch verschiedene bestehende Rechtsgebiete für den Einsatz von KI relevant:

  1. Datenschutzrecht: Die DSGVO ist insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme zu beachten.
  2. IT-Sicherheitsrecht: Das IT-Sicherheitsgesetz und die NIS-Richtlinie stellen Anforderungen an die Sicherheit von IT-Systemen, einschließlich KI.
  3. Haftungsrecht: Die Produkthaftungsrichtlinie und nationale Haftungsregeln sind bei KI-gestützten Produkten und Dienstleistungen relevant.
  4. Urheberrecht: Fragen des Urheberrechts stellen sich insbesondere bei KI-generierten Werken.

Das EU-KI-Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der KI-Anwendungen in verschiedene Risikokategorien einteilt und entsprechende Anforderungen festlegt. Dies ergänzt die bestehenden Rechtsvorschriften und schafft einen spezifischen Rahmen für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen

Der Einsatz von KI wirft spezifische datenschutzrechtliche Fragen auf:

1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme muss auf einer der in Art. 6 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen basieren.

2. Zweckbindung und Datenminimierung: KI-Systeme neigen dazu, große Datenmengen zu verarbeiten. Dies kann mit den Prinzipien der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) und Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) in Konflikt geraten.

3. Transparenz und Informationspflichten: Die Komplexität von KI-Systemen kann die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erschweren.

4. Automatisierte Entscheidungen: Bei KI-gestützten automatisierten Entscheidungen sind die Vorgaben des Art. 22 DSGVO zu beachten, der betroffenen Personen das Recht einräumt, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, empfiehlt sich die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO für KI-Projekte sowie die Implementierung von Privacy-by-Design-Konzepten.

Haftungsfragen beim Einsatz von KI

Der Einsatz von KI wirft neue Haftungsfragen auf, insbesondere wenn KI-Systeme autonom Entscheidungen treffen:

1. Produkthaftung: Bei KI-gestützten Produkten stellt sich die Frage, inwieweit der Hersteller für Schäden haftet, die durch autonome Entscheidungen der KI verursacht werden.

2. Verschuldenshaftung: Die Bestimmung eines Verschuldens kann bei KI-Systemen, die selbstlernend sind und deren Entscheidungsprozesse nicht immer nachvollziehbar sind, schwierig sein.

3. Beweislastverteilung: Die Komplexität von KI-Systemen kann es für Geschädigte erschweren, einen Kausalzusammenhang zwischen dem Einsatz der KI und einem eingetretenen Schaden nachzuweisen.

Unternehmen sollten klare Verantwortlichkeiten für KI-Systeme definieren und gegebenenfalls spezifische Versicherungslösungen in Betracht ziehen.

Urheberrechtliche Aspekte von KI

KI-Systeme können kreative Werke wie Texte, Bilder oder Musik generieren. Dies wirft urheberrechtliche Fragen auf:

1. Schutzfähigkeit: Sind KI-generierte Werke urheberrechtlich schutzfähig? Nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland ist ein menschlicher Schöpfungsakt für den Urheberrechtsschutz erforderlich.

2. Urheberschaft: Wem stehen die Rechte an KI-generierten Werken zu? Dem Entwickler der KI, dem Nutzer oder der KI selbst?

3. Trainingsmaterial: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Systemen kann urheberrechtliche Probleme aufwerfen.

Unternehmen sollten bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten vorsichtig sein und gegebenenfalls vertragliche Regelungen zur Rechteeinräumung treffen.

Diskriminierungsrisiken und Ethik

KI-Systeme können unbeabsichtigt diskriminierende Entscheidungen treffen, wenn sie mit verzerrten Datensätzen trainiert wurden. Dies kann zu Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen, insbesondere im Bereich der Personalauswahl oder der Kreditvergabe.

Unternehmen sollten:
1. KI-Systeme auf mögliche Verzerrungen (Bias) überprüfen
2. Diverse und repräsentative Trainingsdaten verwenden
3. Regelmäßige Audits der KI-Entscheidungen durchführen
4. Ethische Richtlinien für den Einsatz von KI entwickeln

Risikomanagement und Compliance

Ein effektives Risikomanagement für den KI-Einsatz umfasst:

1. KI-Governance: Etablierung klarer Strukturen und Verantwortlichkeiten für KI-Projekte
2. Risikobewertung: Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen für KI-Anwendungen
3. Dokumentation: Umfassende Dokumentation von KI-Systemen, einschließlich Trainingsdaten und Entscheidungslogiken
4. Schulungen: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zum rechtssicheren Umgang mit KI
5. Monitoring: Kontinuierliche Überwachung und Evaluation von KI-Systemen
6. Notfallpläne: Entwicklung von Notfallplänen für den Fall von Fehlfunktionen oder unerwarteten Ergebnissen der KI

Praxistipps für Unternehmen

Basierend auf der Erfahrung als IT-Rechtsexperte lassen sich folgende Praxistipps für Unternehmen ableiten:

1. Rechtliche Due Diligence: Führen Sie vor der Implementierung von KI-Systemen eine umfassende rechtliche Prüfung durch.

2. Datenschutz by Design: Integrieren Sie Datenschutzanforderungen von Beginn an in die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen.

3. Transparenz und Erklärbarkeit: Streben Sie nach möglichst transparenten und erklärbaren KI-Systemen, um rechtliche und ethische Anforderungen zu erfüllen.

4. Vertragsgestaltung: Achten Sie bei der Beschaffung von KI-Systemen oder -Dienstleistungen auf eine klare vertragliche Regelung von Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen.

5. Ethik-Richtlinien: Entwickeln Sie unternehmensinterne Ethik-Richtlinien für den Einsatz von KI.

6. Interdisziplinäre Teams: Setzen Sie bei KI-Projekten auf interdisziplinäre Teams, die technische, rechtliche und ethische Expertise vereinen.

Der Einsatz von KI im Unternehmenskontext bietet enorme Chancen, erfordert jedoch ein sorgfältiges Management der damit verbundenen rechtlichen und ethischen Risiken. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und die Implementierung eines robusten Risikomanagements sind entscheidend, um die Potenziale von KI voll auszuschöpfen und gleichzeitig Compliance sicherzustellen.

Angesichts der Komplexität und der sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen und technologischen Landschaft ist es für Unternehmen ratsam, bei der Implementierung von KI-Systemen spezialisierte rechtliche und technische Expertise hinzuzuziehen.

 

Tags: ComplianceDatenschutzDatenschutzrechtDeutschlandDSGVOEntscheidungenEntwicklerEntwicklungEUKIKünstliche IntelligenzManagementMitarbeiterRechtRechtliche HerausforderungenRisikomanagementSicherheitTransparenzUrheberrechtVertragsgestaltung

Beliebte Beträge

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!
22. Juli 2019

Das Thema WLAN beschäftigt Menschen auch im Urlaub und somit auch Gerichte, wenn sich über Minderungen des Reisepreises gestritten wird....

Mehr lesenDetails

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?
13. Juni 2024

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit...

Mehr lesenDetails

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen
30. Januar 2024

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in...

Mehr lesenDetails

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU
22. Juni 2023

Ein "Letter of Intent" (LOI) oder ein "Memorandum of Understanding" (MOU)? Diese Begriffe haben wir alle schon einmal gehört, aber...

Mehr lesenDetails

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
29. Dezember 2022

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema....

Mehr lesenDetails

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!
5. Januar 2023

Regel Nr. 1: Zweifel sollten immer zu Lasten des Verwenders gehen Die erste der fünf Auslegungsregeln, die jeder kennen sollte,...

Mehr lesenDetails

Wann kommt endlich der BGH in Sachen FernUSG und Coaching-Verträge zum Zug?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
6. September 2024

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (OLG Stuttgart, Urteil v. 01.08.2024 - 4 U 101/24) einen Coaching-Vertrag wegen...

Mehr lesenDetails

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!
28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Rechtsberatung für Spieleentwickler
Rechtsberatung für Spieleentwickler
Kommerzielle Nutzung von Discord: Rechtliche Fallstricke und Lösungen
Kommerzielle Nutzung von Discord: Rechtliche Fallstricke und Lösungen
Vorsicht davor, nur binäre Anmeldemöglichkeiten anzubieten!
Vorsicht davor, nur binäre Anmeldemöglichkeiten anzubieten!
Vermarktungsvertrag Influencer / Streamer

Vermarktungsvertrag Influencer / Streamer

26. Juni 2023

In der heutigen digitalen Ära sind Influencer und Streamer zu wichtigen Akteuren in der Marketinglandschaft geworden. Vermarktungsverträge sind entscheidend, um...

Mehr lesenDetails
Wettbewerbsrecht

Abmahnung

24. Juni 2023
Nachrangiges Darlehen

Nachrangiges Darlehen

25. Juni 2023
Wandeldarlehen in der Startup-Finanzierung: Rechtliche Betrachtungen und aktuelle Entwicklungen

Crowdfinanzierung

25. Juni 2023
Cloud-Service-Vertrag

Cloud-Service-Vertrag

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung