• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

14. Juni 2023
in Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
a book gaf8d2343d 1280

Unternehmenskäufe gehören zum Tagesgeschäft in der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Zwei Gestaltungsformen dominieren die Praxis: Asset Deal und Share Deal. Beide sind etabliert, unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrer rechtlichen Struktur, Risikoverteilung und steuerlichen Wirkung.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Grundlagen: Asset Deal vs. Share Deal
1.1. Share Deal
1.2. Asset Deal
2. Die notarielle Beurkundung beim Asset Deal – § 311b Abs. 3 BGB im Fokus
2.1. Was regelt § 311b Abs. 3 BGB?
2.2. Wann ist ein Asset Deal vom Beurkundungserfordernis betroffen?
2.3. Beispiele aus der Praxis
3. Rechtsfolgen bei Formverstoß
4. Strategische Hinweise für die Vertragsgestaltung
5. Fazit: Die notarielle Beurkundung im Asset Deal – oft übersehen, rechtlich aber hochrelevant
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Der Asset Deal ermöglicht den selektiven Erwerb von Vermögenswerten, vermeidet jedoch bestimmte Verbindlichkeiten.
  • Im Share Deal werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernommen.
  • Die notarielle Beurkundung spielt eine entscheidende Rolle im Kontext von Asset Deals und Share Deals.
  • Nach § 311b Abs. 3 BGB ist eine notarielle Beurkundung notwendig, wenn das gesamte Vermögen verkauft wird.
  • „Catch-all-Klauseln“ können kompliziert sein und die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung beeinflussen.
  • Eine fehlende notarielle Beurkundung kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Nichtigkeit des Vertrags.
  • Der Artikel hebt die Bedeutung der juristischen Details bei Asset Deals zur Vermeidung von Fallstricken hervor.

Während der Share Deal auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen zielt, betrifft der Asset Deal die selektive Übertragung einzelner Vermögenswerte. Für Käufer und Verkäufer ist die Wahl der Struktur kein bloßer Formalismus, sondern strategisch bedeutsam – sowohl im Hinblick auf die Transaktionssicherheit als auch auf Haftung, Finanzierung und steuerliche Optimierung.

Dieser Beitrag beleuchtet die Unterschiede der beiden Modelle, mit einem besonderen Fokus auf eine häufig übersehene, aber praxisrelevante Vorschrift: § 311b Abs. 3 BGB, der in bestimmten Konstellationen auch beim Asset Deal eine notarielle Beurkundung verlangt.

Grundlagen: Asset Deal vs. Share Deal

Share Deal

Beim Share Deal werden Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft übertragen – in der Regel GmbH-Anteile (§ 15 Abs. 1, 3 GmbHG) oder Aktien (§ 67 AktG). Der Erwerber tritt in die Rechtsstellung des Gesellschafters ein und übernimmt damit das Unternehmen in seiner Gesamtheit – einschließlich aller Aktiva und Passiva, Verträge, Mitarbeiter und potenzieller Altlasten.

Vorteile:

  • Einfache Übertragbarkeit durch einen einzigen Rechtsakt
  • Erhalt bestehender Vertragsbeziehungen und Lizenzen
  • Schnelle Umsetzung (bei klaren Eigentumsverhältnissen)

Risiken:

  • Übernahme aller Verbindlichkeiten
  • Mögliche steuerliche Belastungen beim Veräußerer
  • Notarielle Form zwingend erforderlich (§ 15 Abs. 3 GmbHG)

Asset Deal

Der Asset Deal führt zur Einzelrechtsnachfolge. Gegenstand sind einzelne Wirtschaftsgüter oder ganze Geschäftsbetriebe, z. B. Maschinen, Kundenverträge, Lagerbestände oder immaterielle Rechte. Die operative Hülle (z. B. die GmbH als juristische Person) bleibt bestehen, sie wird lediglich „ausgeschlachtet“.

Vorteile:

  • Selektive Übernahme: gezielte Ausklammerung von Risiken und Verbindlichkeiten
  • Bessere steuerliche Strukturierungsmöglichkeiten
  • Kein unmittelbarer Anteilserwerb

Risiken:

  • Einzelübertragung jedes Vermögensgegenstands erforderlich (ggf. Zustimmung Dritter)
  • Komplexität der Transaktionsstruktur
  • Eventuell Zustimmung des Betriebsrats bei Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Wichtig: Während der Share Deal stets der notariellen Beurkundung bedarf, ist dies beim Asset Deal nur ausnahmsweise der Fall – aber genau diese Ausnahme hat es in sich.

Die notarielle Beurkundung beim Asset Deal – § 311b Abs. 3 BGB im Fokus

Was regelt § 311b Abs. 3 BGB?

„Verpflichtet sich ein Unternehmer zur Veräußerung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens, so bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung.“

Der Zweck der Norm liegt im Schutz des Veräußerers: Die vollständige Veräußerung seines Vermögens soll nicht leichtfertig und ohne rechtliche Kontrolle erfolgen. Die notarielle Beurkundung dient hier nicht nur der Form, sondern auch der rechtlichen Aufklärung und Absicherung.

Wann ist ein Asset Deal vom Beurkundungserfordernis betroffen?

Die Beurkundungspflicht greift nicht bereits dann, wenn der wirtschaftliche Effekt dem einer Unternehmensveräußerung gleichkommt. Entscheidend ist, ob sich der Veräußerer ausdrücklich zur Übertragung seines gesamten Vermögens verpflichtet.

Indizien für die Beurkundungspflicht:

  • Catch-all-Klauseln wie: „Der Verkäufer überträgt alle im Eigentum stehenden Vermögenswerte, gleich ob aufgeführt oder nicht.“
  • Veräußerung ohne explizite Einschränkung auf einzelne Aktiva
  • Fehlen einer Vermögensreserve oder Fortführungsabsicht

Nicht beurkundungspflichtig ist hingegen:

  • Die Übertragung ausdrücklich bezeichneter Einzelpositionen (selbst wenn sie faktisch das gesamte Vermögen ausmachen)
  • Die Veräußerung eines klar abgegrenzten Geschäftsbereichs
  • Die Veräußerung eines bestimmten Bruchteils oder Prozentanteils, sofern nicht auf das gesamte Vermögen abgestellt wird

Beispiele aus der Praxis

  • ✅ Nicht beurkundungspflichtig: Ein Unternehmen verkauft alle Maschinen, Patente und Markenrechte – allerdings nur, soweit diese im Anhang 1 gelistet sind. Keine „Catch-all“-Klausel.
  • ❌ Beurkundungspflichtig: „Veräußert werden alle dem Verkäufer gehörenden Aktiva und Forderungen.“ Keine Einschränkung, umfassender Vermögensübergang – § 311b Abs. 3 BGB greift.

Rechtsfolgen bei Formverstoß

Wird ein nach § 311b Abs. 3 BGB beurkundungspflichtiger Vertrag ohne Beurkundung abgeschlossen, ist er nichtig (§ 125 BGB).

Das kann in der Praxis zu erheblichen Rückabwicklungs- und Haftungsrisiken führen:

  • Kein wirksamer Eigentumsübergang
  • Rückforderung der bereits übertragenen Vermögensgegenstände
  • Rückabwicklung von Kaufpreiszahlungen
  • Haftung des Beraters bei fehlender Aufklärung

Strategische Hinweise für die Vertragsgestaltung

  • Keine Pauschalklauseln: Vermeidung unbestimmter Formulierungen („alle Aktiva“)
  • Exakte Auflistung der zu übertragenden Assets im Anhang
  • Definition eines Restvermögens oder Fortführungszwecks zur Abgrenzung
  • Vertraglich klarstellen, dass keine vollständige Entäußerung beabsichtigt ist
  • Erstellung einer Vermögensübersicht zur Dokumentation des verbleibenden Vermögens

Fazit: Die notarielle Beurkundung im Asset Deal – oft übersehen, rechtlich aber hochrelevant

Die Vertragsgestaltung bei Unternehmenskäufen verlangt Sorgfalt – nicht nur inhaltlich, sondern auch formal. § 311b Abs. 3 BGB ist eine wenig beachtete, aber potentiell folgenschwere Norm: Ein vermeintlich einfacher Asset Deal kann bei unklarer Vertragsformulierung schnell zur Formnichtigkeit führen.

Wer rechtssicher handeln will, sollte:

  • Vertragsgegenstände exakt bezeichnen
  • keine Generalklauseln verwenden
  • stets prüfen (lassen), ob eine Beurkundungspflicht besteht

Der Mehraufwand lohnt sich – denn die nachträgliche Heilung eines unwirksamen Vertrags ist in vielen Fällen nicht möglich.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: RechtsanwaltRechtssicherheit

Weitere spannende Blogposts

Die Zukunft im Blick: KI und Blockchain als Wegbereiter für 2024

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft
22. Dezember 2023

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu, und es war ein Jahr voller spannender Entwicklungen und Herausforderungen, insbesondere in...

Mehr lesenDetails

Kryptowinter 2023: Ein Wendepunkt für Blockchain-Technologie in 2024?

Kryptowinter 2023: Ein Wendepunkt für Blockchain-Technologie in 2024?
22. Dezember 2023

Die Verschiebung des Fokus: Von Coins zu echter Technologie Aufgrund meines kürzlich veröffentlichten Artikels zu Suno.ai und meiner Beteiligung an...

Mehr lesenDetails

Generative KI in der Vertragspraxis: Transparenz und Rechtliche Aspekte mit Fokus auf Verwertungsrechtsklauseln

Generative KI in der Vertragspraxis: Transparenz und Rechtliche Aspekte mit Fokus auf Verwertungsrechtsklauseln
17. Januar 2024

Einleitung in die Welt der generativen KI Die rasante Entwicklung generativer KI-Technologien hat weitreichende Implikationen für die Erstellung von Inhalten...

Mehr lesenDetails

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups
9. Oktober 2024

Als erfahrener Rechtsanwalt für IT-Recht, Gesellschaftsrecht und Medienrecht beobachte ich seit geraumer Zeit eine interessante Entwicklung im Bereich der Startupfinanzierungen....

Mehr lesenDetails

Esports Europe: Ein Kommentar

Rückrufoption und weitere Chatmöglichkeiten
24. Februar 2020

Gerade erst wurde ein europäischer Dachverband im Esport gegründet. Dies soll mein Kommentar zu der Gründung und den Umständen sein....

Mehr lesenDetails

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im April

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im April
30. März 2019

Mit 10 Monaten Verspätung wird im April endlich auch in Deutschland die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher...

Mehr lesenDetails

Der Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA ist da…

Der Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA ist da…
10. Juli 2023

Alles neu, macht der Juli? Es dürfte viele geben, die die Neuigkeiten des Tages bereits vernommen haben. Richtig, es geht...

Mehr lesenDetails

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung
6. Mai 2024

Das Landgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 22.02.2024 (Az. 4 O 273/23) entschieden, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zu einer Verlängerung der...

Mehr lesenDetails

Sind Esport-Spielerverträge AGB?

Sind Esport-Spielerverträge AGB?
27. Februar 2019

Nur wenige Menschen wissen Die überwiegende Mehrheit der Menschen, sagen wir mal die "nicht juristisch gebildeten" Menschen, wird die Abkürzung...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

Podcastfolge

Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

In this exciting episode of the itmedialaw podcast, we take a deep dive into the legal developments that will shape...

Mehr lesenDetails
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024
8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung