• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?

18. Dezember 2023
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?

18. Dezember 2023
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
oesterreichisches gerichtsurteil gegen counter strike lootboxen ein praezedenzfall fuer deutschland

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?
2. Über die Grenze zu uns?
2.1. Author: Marian Härtel

Ein kürzlich in Österreich gefälltes Gerichtsurteil hat in der Videospielbranche für Aufsehen gesorgt und könnte als wegweisend für ähnliche Fälle in anderen Ländern angesehen werden. Ein Gericht in der Steiermark hat entschieden, dass die Lootboxen im Videospiel „Counter-Strike“ als illegales Glücksspiel einzustufen sind. Der Betreiber des Spiels, bekannt für seine weltweite Popularität, wurde zur Rückerstattung eines Betrages verurteilt, den ein Kunde für diese Lootboxen ausgegeben hatte. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf der Argumentation, dass die Inhalte der Lootboxen zufällig sind und die darin enthaltenen Gegenstände, sogenannte „Skins“, auf einem Zweitmarkt gehandelt werden können. Diese Handelbarkeit ermöglicht eine potenzielle Gewinnerzielung, was ein charakteristisches Merkmal von Glücksspielen darstellt.

Wichtigste Punkte
  • Das österreichische Gericht klassifiziert Counter-Strike-Lootboxen als illegales Glücksspiel, was für die Videospielbranche bedeutend ist.
  • Entscheidung betrifft die Zufälligkeit der Lootboxen und den Handel mit virtuellen Gegenständen, den sogenannten Skins.
  • Urteil könnte als Präzedenzfall für ähnliche rechtliche Fragen in Deutschland dienen, insbesondere bezüglich des GlüStV.
  • In Deutschland ist die rechtliche Einordnung von Lootboxen noch unklar und wird derzeit stark diskutiert.
  • Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer klareren Regulierung für In-Game-Käufe und Verbraucherschutz.
  • Ähnliche rechtliche Entwicklungen in Deutschland zeigen, dass die Gerichte zunehmend Online-Glücksspiel hinterfragen.
  • Klärung der Rechtslage könnte wichtige Auswirkungen auf zukünftige Gesetzgebung und Spieleentwickler haben.

Das Urteil ist insofern bemerkenswert, als es die oft diskutierte Grauzone zwischen digitalen In-Game-Käufen und traditionellem Glücksspiel beleuchtet. Es stellt die Frage, inwieweit virtuelle Gegenstände, die in Spielen über Zufallsmechanismen erworben werden, unter bestehende Glücksspielgesetze fallen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber weitreichende Folgen für die Videospielindustrie haben, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung und den Verkauf von In-Game-Elementen. Es markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Verbraucherschutz, da es die Aufmerksamkeit auf die potenziellen Risiken lenkt, die mit solchen Spielmechaniken verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf Minderjährige und anfällige Spieler.

Die Entscheidung könnte auch als Präzedenzfall für andere Rechtsräume dienen, in denen ähnliche rechtliche Fragen bezüglich Lootboxen und Glücksspielregulierung diskutiert werden. Sie wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer klareren Gesetzgebung und Regulierung in diesem Bereich, um sowohl die Interessen der Verbraucher als auch die der Spieleentwickler und -betreiber auszubalancieren.

Über die Grenze zu uns?

In Deutschland wirft dieses österreichische Urteil die Frage auf, ob Lootboxen auch hierzulande unter den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) fallen könnten. Der GlüStV, der zuletzt 2021 aktualisiert wurde, reguliert Online-Glücksspiele und stellt bestimmte Anforderungen an legale Glücksspielangebote, einschließlich einer notwendigen Lizenz. Eine Einstufung von Lootboxen als Glücksspiel in Deutschland würde bedeuten, dass Spielehersteller, die solche Elemente in ihren Spielen anbieten, ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen, rechtliche Probleme bekommen könnten.

Bislang ist die rechtliche Einordnung von Lootboxen in Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Während in anderen Ländern, wie Österreich und Belgien, bereits Urteile gefällt wurden, die Lootboxen als Glücksspiel klassifizieren, steht eine solche Entscheidung in Deutschland noch aus. Die Diskussion um Lootboxen und deren mögliche Einordnung unter den GlüStV bleibt somit ein aktuelles und viel diskutiertes Thema. Die Entwicklungen in anderen Ländern könnten jedoch Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung haben, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Verbraucher und die Regulierung von glücksspielähnlichen Elementen in Videospielen.

Interessanterweise spiegelt sich diese Entwicklung in der jüngsten Welle von erfolgreichen Klagen gegen Online-Casinos in Deutschland wider. Diese Fälle zeigen, dass die deutsche Rechtsprechung zunehmend bereit ist, sich mit den komplexen Fragen der Online-Glücksspielregulierung auseinanderzusetzen. Angesichts dieser Tendenz könnte es für Betroffene und Verbraucherschützer lohnenswert sein, die Rechtslage bezüglich Lootboxen genauer zu betrachten. Klagen in diesem Bereich könnten nicht nur zu einem verstärkten Verbraucherschutz führen, sondern auch die Notwendigkeit einer klareren gesetzlichen Regelung für solche digitalen Angebote unterstreichen. In Anbetracht der aktuellen Rechtsentwicklungen und des wachsenden Bewusstseins für die Problematik von Lootboxen könnte sich eine rechtliche Auseinandersetzung in Deutschland als zunehmend relevant erweisen.

Die Rechtslage im Detail: Lootboxen unter dem Glücksspielstaatsvertrag

Die rechtliche Einordnung von Lootboxen in Deutschland bewegt sich im Grenzbereich zwischen illegalem Glücksspiel gemäß § 284 StGB und erlaubten Kauftransaktionen innerhalb eines Spiels. Illegales Glücksspiel bezeichnet jede öffentliche Veranstaltung von Glücksspiel, die nicht von den zuständigen Behörden genehmigt wurde. Der Glücksspielbegriff wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) einheitlich zu § 3 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ausgelegt. Demnach liegt ein Glücksspiel vor, wenn eine Gewinnchance, die von einem zufälligen Ereignis abhängt, gegen ein Entgelt angeboten wird. Bei Lootboxen wird die Chance auf den Erhalt von spielinternen Gegenständen erworben, deren Bestimmung durch das Zufallsprinzip erfolgt. Da das Anbieten der Boxen in den Spielen öffentlich ist, hängt die Frage, ob es sich um illegales Glücksspiel nach § 284 StGB handelt, davon ab, ob die Gegenstände in den Spielen einen „Gewinn“ im Rechtssinne darstellen.

Ein „Gewinn“ im Sinne des Glücksspielrechts wäre gegeben, wenn die Gegenstände einen nicht unerheblichen Vermögenswert darstellen. Dies kann in zwei Fällen angenommen werden: Erstens, wenn die Gegenstände innerhalb des Spiels auch einzeln gegen ein Entgelt gekauft werden können, und zweitens, wenn die Gegenstände auf Plattformen mit dem Einverständnis des Herstellers unter den Spielern gehandelt werden können. Solche „Marketplaces“ werden von großen Spiele-Plattformen wie Steam oder Origin betrieben, wobei die Spielehersteller selbst entscheiden können, ob sie ihre Gegenstände für den Handel freischalten. Sind diese beiden Möglichkeiten nicht gegeben, wird es sich nicht um einen Vermögenswert handeln, sondern lediglich um einen Gegenstand mit einem subjektiv-ideellen Wert. Ein etwaiger Verkauf der Gegenstände auf anderen Plattformen, für die der Hersteller nicht verantwortlich ist, kann diesem nicht zugerechnet werden.

Der Spielehersteller hat somit die Möglichkeit, beide Alternativen, die potenziell zu einem illegalen Glücksspiel führen könnten, zu verhindern. Ob dies jedoch seinen wirtschaftlichen Interessen entspricht, ist eine andere Frage. Diese rechtliche Grauzone zeigt, dass die Einordnung von Lootboxen als Glücksspiel oder erlaubte Kauftransaktion in Deutschland von mehreren Faktoren abhängt und eine klare rechtliche Regelung erfordert, um sowohl den Verbraucherschutz als auch die Interessen der Spieleindustrie zu wahren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BGHDeutschlandEntwicklungGesetzgebungLizenzRechtsprechungRegulierungSpieleentwicklerUrteilUrteileVerbraucherVerbraucherschutz

Weitere spannende Blogposts

Dark Patterns im Gamedesign – juristisch zulässig?

Dark Patterns im Gamedesign – juristisch zulässig?
17. Mai 2024

Einleitung In meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich zahlreiche Publishingverträge erstellt und berate unter anderem Mobilegamesentwickler. Die Entwicklung von...

Mehr lesenDetails

Streaming für 5 Tage, Abofalle!

Streaming für 5 Tage, Abofalle!
4. März 2019

Zahlreiche Verbraucher beschweren sich immer wieder bei den Verbraucherzentralen. Und auch ich bekomme hin und wieder entsprechende Anfragen. Auf der...

Mehr lesenDetails

Influencer: LG München entscheidet gegen Kammergericht und andere Landgerichte

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
29. April 2019

Die 4. Handelskammer des Landgerichts München I hat heute die Klage des Verbands Sozialer Medien e.V. gegen Cathy Hummels abgewiesen....

Mehr lesenDetails

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. Dezember 2018

Das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-03 O 372/17) hat im Falle eines Gaming-Stuhls entschieden, dass das Zusenden von Gutscheinen (per E-Mail)...

Mehr lesenDetails

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
10. Januar 2019

Das Landgericht Koblenz hat ein Urteil zu der Vermittlung von Lotto und ähnlichen Diensten in Deutschland gefällt. Wenn für eine...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zur Pflicht für Onlinehändler wegen Herstellergarantien

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
11. November 2022

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Internethändler Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn die...

Mehr lesenDetails

Grundpreisangaben beim Online-Verkauf: Worauf Händler achten müssen

Händler muss nicht auf Sicherheitslücken bei Smartphones hinweisen
4. August 2023

Das Oberlandesgericht Schleswig hat kürzlich ein wegweisendes Urteil zu Grundpreisangaben beim Online-Verkauf gefällt (Az. 6 U 36/22). Das Urteil zeigt,...

Mehr lesenDetails

BGH zu Fristen und Kosten und Abschlussschreiben bei einstweiligen Verfügungen.

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
26. Mai 2023

Einleitung Die Landschaft des deutschen Rechts ist konstant in Bewegung, geprägt durch fortlaufende Anpassungen und Präzisierungen. Eine zentrale Rolle in...

Mehr lesenDetails

Esport- Teams: Was sollte man beachten?

Esport- Teams: Was sollte man beachten?
3. September 2020

Auch wenn es immer so eine Sache ist, etwas ein neues Rechtsgebiet zu nennen, aber spätestens mit der zweiten Esport-Recht...

Mehr lesenDetails
marianregel
Intern

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Auf itmedialaw.com geht es regelmäßig um die rechtliche und praktische Realität digitaler Kommunikation: Reichweite, Plattformlogik, Streit um Aussagen, Screenshots, Kontexte...

Mehr lesenDetails
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Mehr lesenDetails
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung