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OLG Celle: Deckelung von Abmahnungkosten bei Filesharing

22. Mai 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Aktuell gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Celle bzgl. Abmahnungen und Klagen im Bereich Filesharing. Dabei geht es um die Übertragbarkeit der sogenannten „Faktorrechtsprechung“ auf Computerspiele, nämlich darum, wie viel Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gefordert werden kann.

Wichtigste Punkte
  • Das OLG Celle entscheidet über Abmahnungen und Klagen im Filesharing-Bereich.
  • Entscheidungsfokus liegt auf der Übertragbarkeit der „Faktorrechtsprechung“ auf Computerspiele.
  • Deckelung der Abmahnkosten gemäß § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG gilt für typische Filesharing-Abmahnungen.
  • Ausnahme nur bei Verletzungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Erstveröffentlichung oder großem Umfang.
  • Widerspruch zu anderen Gerichten, die die Deckelung bei Filesharing ablehnten.
  • Die Anzahl der Nutzer macht Filesharing komplex und unüberschaubar.
  • Die Rechtsprechung im Bereich Filesharing bleibt spannend und abwechslungsreich.

Dabei hat das OLG Celle entschieden, dass die Deckelung der Abmahnkosten nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG auf typische Filesharing-Abmahnungen anzuwenden sei und eine Ausnahme davon nur opportun wäre, wenn gemäß § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG die Verletzungshandlungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Erstveröffentlichung erfolgt oder es um Urheberrechtsverletzungen in einem großen Umfang geht. Etwas anderes ließe ich sich auch nicht aus Art. 14 der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2004/48/EG) – der Enforcement-Richtlinie – herleiten.

Dies steht in gewissen Widerspruch zur bisherigen Auffassung anderer Gericht, die die Deckelung bei Filesharing eigentlich grundsätzlich abgelehnt haben, weil in typischen Fällen das Teilen der Dateien stets an eine völlig unüberschaubare, große Anzahl Nutzer erfolgt.

Die Rechtsprechung im Filesharingbereich bleibt weiter spannend und abwechslungsreich. Wer hätte das gedacht.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBCelleComputerComputerspielComputerspieleFilesharingKlageLizenzRechtsprechungSchadensersatzUrheberrechtUrheberrechtsverletzung

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