• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen

30. Oktober 2023
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen

30. Oktober 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
olg frankfurt am main vs olg celle fernusg in b2b vertraegen

In der Coaching-Branche herrschte bislang eine spürbare Unsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) auf B2B-Verträge. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer konnten die Argumentation des OLG Hamm, das FernUSG sei auch auf solche Verträge anwendbar, nicht nachvollziehen. Nun bringt ein frisches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main endlich Klarheit in die Debatte. Das Gericht entschied, dass das FernUSG nicht auf Verträge zwischen zwei Unternehmern anwendbar ist, und widerspricht damit der bisherigen Rechtsauffassung des OLG Celle. Dieses Urteil bietet nun einen wichtigen Ansatzpunkt, um Ansprüche durchzusetzen und die bestehende Unsicherheit zu mindern.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall
2. Die Entscheidung
3. Was bedeutet das für die Praxis?
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das FernUSG nicht auf B2B-Verträge anwendbar ist.
  • Das Urteil widerspricht der früheren Auffassung des OLG Celle, was zur Rechtssicherheit in der Branche beiträgt.
  • Im Fall ging es um einen Coachingvertrag und eine Rückforderung von 10.000 Euro.
  • Das FernUSG dient primär dem Schutz von Verbrauchern und nicht B2B-Verträgen.
  • Die Entscheidung könnte Voraussetzungen für die Vertragsgestaltung verschärfen.
  • Coaching-Anbieter können nun Ansprüche besser durchsetzen, ohne die Unsicherheit des FernUSG.
  • Die Rechtsprechung könnte sich in diesem Bereich weiter entwickeln, bleibt jedoch abzuwarten.

Der Fall

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 15.9.2023 (Az. 2-21 O 323/21) eine wichtige Entscheidung getroffen, die das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) betrifft. Im Mittelpunkt des Falls stand eine Coaching- und Beratungsgesellschaft, die von einem Kunden auf Rückzahlung einer vereinbarten Vergütung in Höhe von 10.000 Euro aus einem Coachingvertrag in Anspruch genommen wurde. Der Kunde berief sich auf die Nichtigkeit des Vertrags gemäß FernUSG und zitierte dabei ein Urteil des OLG Celle vom 1.3.2023 (Az. 3 U 85/22). Das OLG Celle hatte in einer viel diskutierten Entscheidung festgestellt, dass das FernUSG auch auf B2B-Verträge anwendbar sei, was für erhebliche Unsicherheit in der Branche sorgte. Das Landgericht Frankfurt am Main widerspricht dieser Auffassung nun und bringt damit ein Stück Rechtssicherheit zurück in den Markt.“

Für weitere Einblicke in die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen können Sie hier einen von mir verfassten Artikel lesen.

Die Entscheidung

Das Landgericht Frankfurt am Main ging in seiner Urteilsbegründung ausführlich auf die Nichtanwendbarkeit des FernUSG im vorliegenden Fall ein. Es betonte, dass das Gesetz in erster Linie dem Schutz von Verbrauchern dient. Das Gericht verwies auf den eindeutigen Wortlaut der Gesetzesbegründung zum FernUSG, nach dem das Gesetz nur auf Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern anwendbar ist. Diese klare Positionierung des Landgerichts Frankfurt steht in deutlichem Widerspruch zur Entscheidung des OLG Hamm. Das OLG Hamm hatte in einem ähnlichen Fall das FernUSG als anwendbar auf B2B-Verträge angesehen, was für erhebliche Verwirrung und Unsicherheit in der Geschäftswelt gesorgt hatte. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt könnte daher als ein wichtiger Schritt zur Klärung dieser rechtlichen Grauzone angesehen werden. Interessanterweise hatte bereits das Kammergericht Berlin im Juni 2023 einen ähnlichen Hinweisbeschluss gegeben, der ebenfalls die Anwendbarkeit des FernUSG auf B2B-Verträge verneinte. Dieser Beschluss stärkt die Position des Landgerichts Frankfurt und könnte ein Indikator für eine sich abzeichnende Rechtsprechungstendenz sein.

Was bedeutet das für die Praxis?

Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Praxis haben. Insbesondere könnte sie dazu führen, dass Unternehmer in ähnlichen Fällen nicht mehr auf das FernUSG als Rechtsgrundlage für die Anfechtung eines Vertrags zurückgreifen können. Das könnte die Rechtssicherheit in B2B-Verträgen erhöhen, aber auch zu einer Verschärfung der Anforderungen an die Vertragsgestaltung führen. Für Coaching-Anbieter, die B2B-Kunden bedienen, ist dies eine besonders gute Nachricht. Sie können nun wohl endlich ihre Ansprüche durchsetzen, ohne das Risiko einzugehen, dass das FernUSG als Stolperstein fungiert. Zwar hat vielleicht irgendwann der Bundesgerichtshof (BGH) noch ein Wörtchen mitzureden, aber der Trend in der Rechtsprechung deutet klar darauf hin, dass das FernUSG keine Anwendung in B2B-Verträgen finden sollte. Dies legt nahe, dass das OLG Celle mit seiner gegenteiligen Auffassung schlichtweg falsch lag. Es könnte sogar sein, dass die Rechtsberater des Coachingunternehmens im Fall vor dem OLG Celle gravierende Fehler gemacht haben könnten, die zu dem irreführenden Urteil führten.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Frankfurt könnte einen Wendepunkt in der Anwendbarkeit des FernUSG auf B2B-Verträge darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist bisher nicht rechtskräftig, und es bleibt abzuwarten, ob es in der nächsten Instanz Bestand haben wird.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Entscheidung Coaching-Anbieter nicht von der Pflicht entbindet, korrekte Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) zu erstellen. Es könnten weiterhin Ansatzpunkte für Anfechtungen oder Rückforderungen geben, beispielsweise wenn die Coachings massiv überteuert sind oder vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden. Das FernUSG scheint jedoch zunehmend aus dem Spiel zu sein. In diesem Kontext wird rechtliche Beratung wieder lohnenswerter, da die Unsicherheit, die bisher durch die divergierenden Gerichtsentscheidungen bestand, hoffentlich abnehmen wird

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: Allgemeine GeschäftsbedingungenBeratungBGHBundesgerichtshofCelleFrankfurtKammergerichtLandgericht Frankfurt am MainolgOLG FrankfurtRechtsprechungRechtssicherheitRisikoUrteilUrteileVerträgeVertragsgestaltung

Weitere spannende Blogposts

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
12. März 2019

Warum eine Rechtsform als Influencer? Zwar ist es im letzten Monat rund um das Thema Influencer-Marketing etwas ruhiger geworden. Das...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig bestätigt Influencer-Rechtsprechung

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
3. Juni 2020

Das OLG Braunschweig bestätigte gerade die zahlreichen Urteile rund um Influencer und Werbung, die man vor allem im letzten Jahr...

Mehr lesenDetails

Kündigungsbutton muss ohne Login möglich sein

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
23. September 2024

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in seinem Endurteil vom 30.07.2024 (Az. 3 U 2214/23) wichtige Klarstellungen zur Gestaltung des Kündigungsbuttons gemäß...

Mehr lesenDetails

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im April

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im April
30. März 2019

Mit 10 Monaten Verspätung wird im April endlich auch in Deutschland die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof entscheidet zur Einwilligung von Cookie-Speicherung

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
28. Januar 2020

Der unter anderem für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, welche...

Mehr lesenDetails

Beratung zu Corona bzgl. Rechtsfragen und staatliche Hilfe – regelmäßige Updates

Beratung zu Corona bzgl. Rechtsfragen und staatliche Hilfe – regelmäßige Updates
19. März 2020

Die Corona Krise, oder auch Covid-19, trifft uns alle. Und auch viele Mandanten aus dem IT-Bereich informieren mich diese Woche...

Mehr lesenDetails

Mixer und Impressum sowie weitere Fragen

Mixer und Impressum sowie weitere Fragen
25. Oktober 2019

Aktuell hat Microsoft mit ihrer Streamingplattform Mixer einen regelrechten Kampf der Streaminggiganten begonnen, indem der Softwaregigant erst Ninja von Twitch...

Mehr lesenDetails

Influencer Abmahnungs-Welle rollt?

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
8. November 2018

Aktuell rollt eine Abmahnungswelle gegen zahlreiche Influencer. Zuletzt hatte ich hier davon berichtet. Nun werde ich durch weitere Anfragen darin...

Mehr lesenDetails

Mitgliedschaft in einem Onlineforum darf nicht „einfach so“ gekündigt werden

Mitgliedschaft in einem Onlineforum darf nicht „einfach so“ gekündigt werden
7. April 2020

Die aktuelle Corona-Krise führt dazu, dass auch die Neuigkeiten über Urteile und sonstige Entwicklungen im IT-Recht rarer werden. Hin und...

Mehr lesenDetails
LogoRechteck
Intern

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025

  Mit dem Start des Alphatests von LawOMate beginnt der nächste Schritt in Richtung echter Legal Automation. Die Plattform ist...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung