• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?

OLG München oder „Glücksspiel kostet wieder Geld!“

3. Juni 2019
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

OLG München oder „Glücksspiel kostet wieder Geld!“

3. Juni 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
http://alphastockimages.com

http://alphastockimages.com

Das Thema Glücksspiel, Glücksspielstaatsvertrag und Zahlungen an die Anbieter ist nicht nur Abgrenzung von echtem Glücksspiel zu Skillgaming sehr relevant, sondern hat auch seine eigenen Facetten. So gab es Anfang diesen Jahres in sehr spannendes Urteil das Landgericht Koblenz (siehe diesen Beitrag), das insoweit eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gefolgt ist. Demnach ist Glücksspiel in der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht vom Glücksspielstaatsvertrag gedeckt, unzulässig und kann auch nicht durch die Dienstleistungsfreiheit legalisiert werden. Dies hat durchaus auch meine Mandanten, wenn auch eher im Bereich Skillgaming angesiedelt, in Zugzwang gebracht, denn als Resultat konnten Nutzer Zahlungen an die Anbieter direkt vom Zahlungsanbieter zurückfordern, was dazu führte, dass diverse Spieleanbieter von Unternehmen wie PayPal und anderen Bezahlanbietern, genau geprüft wurden, sowie teilweise neue Verträge abschließen mussten. Zahlreiche weitere Gerichte stimmten dieser Entwicklung hinzu so entwickelten sich sogar Legal-Tech-Unternehmen, die ohne Risiko Einzahlungen zurückholten, indem diese mit unerlaubtem Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV) eine Argumentationsmöglichkeit entdeckten, Glücksspielteilnehmern Hoffnung zu machen, ihre Spielverluste von den beteiligten Banken ersetzt zu bekommen.

Wichtigste Punkte
  • Glücksspiel in Deutschland ist unzulässig, wenn nicht vom Glücksspielstaatsvertrag gedeckt.
  • Ein Urteil des Landgerichts Koblenz folgte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.
  • Nutzer können Zahlungen an Anbieter direkt von Zahlungsanbietern zurückfordern.
  • Das Oberlandesgericht verhinderte Erstattungsansprüche für illegales Glücksspiel.
  • Zahlungsdienstleister sind nicht verpflichtet, die Legalität von Zahlungen zu überprüfen.
  • Ein hoher Prüfungsaufwand für Zahlungen wurde von den Richtern erkannt.
  • Die aktuelle Situation in Deutschland ist komplex und von Interessen einzelner Bundesländer geprägt.

Ob die Anbieter der Zahlungsmöglichkeiten dabei allerdings die wirklichen Schuldigen sind, lässt sich vortrefflich streiten. Dies gilt insbesondere, da Spieler Gewinne bei den Glücksspielanbietern natürlich gerne sich haben auszahlen lassen. Das Oberlandesgericht hat der Entwicklung nun jedoch einen Riegel vorgeschoben. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landgericht München vom 28. Februar 2018 (Az. 27 O 11716/17) weswegen, zumindest den Zuständigkeitsbereich des OLG München, nun klar ist, dass man seine Verpflichtung zum Ausgleich des Saldos aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber seiner Bank nicht einfach deshalb ignorieren kann, weil man an einem illegalen Online-Glücksspiel teilgenommen hat. Trotz § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV sei es nicht Aufgabe des Kreditunternehmens, die Legalität von Zahlungen zu überprüfen. Dies hat nicht zuletzt nämlich auch eine datenschutzrechtliche Komponente. Neben dem Datenschutz würde übrigens auch die Intention des Glücksspielstaatsvertrages gegen eine Annahme einer Erstattungspflicht sprechen. Könnten potenzielle Glücksspielsüchtige nämlich Gewinne herausverlangen, für Zahlungen aber nicht einstehen müsse, könnte dies den Drang, an Glücksspiel teilzunehmen, eher noch verstärken. Wie ich finde ein sehr gutes Argument.

Auch erkannte das Landgericht, nunmehr bestätigen durch das Oberlandesgericht, den immensen Prüfungsaufwand.

Die amtlichen Begründung zum GlüÄndStV laute an der relevanten Stelle:

die Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 der Klarstellung und Konkretisierung von § 4 Abs. 1 Satz 2. Danach können die am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute einschließlich E-Geld-Institute (Nummer 4) im Wege einer dynamischen Rechtsverweisung als verantwortliche Störer herangezogen werden, sofern ihnen zuvor die Mitwirkung an unerlaubten Glücksspielangeboten von der Glücksspielaufsichtsbehörde mitgeteilt wurde. Dies setzt voraus, dass der Veranstalter oder Vermittler des unerlaubten Glücksspielangebots zuvor vergeblich – insbesondere wegen eines Auslandsbezuges – in Anspruch genommen wurde.

Die Prüfung jeder Zahlung gegen die Whitelist würde aber einen immensen Prüfaufwand bedeuten,  über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinausgeht. Zudem sahen die Richter nicht, dass man bei einer normalen Kreditkartenabbuchung mit einem eventuellen Verstoß gegen § 285 StGB rechnen müsse.

Letzteres ist konsequent und gilt vor allem auch durch die aktuell verworrene Situation in Deutschland, die ein Spielball aus Interessen einzelner Bundesländer (nicht zuletzt Schleswig-Holstein), Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, Abgrenzungsproblemen zwischen Glücksspiel und Skillgaming und weitgehend untätige Gesetzgeber darstellt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankDatenschutzDatenschutzrechtDienstleistungEntscheidungenEntwicklungGamingKIKoblenzKreditkarteLandgericht KoblenzRechtsprechungSchleswig-HolsteinVerträge

Weitere spannende Blogposts

Likes dürfen nach Unternehmensänderung nicht weitergenutzt werden

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!
6. September 2019

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile, die sich im Rahmen der Rechtsfragen zur Verbrauchertäuschung auch damit beschäftigen, wann und unter...

Mehr lesenDetails

Die Herausforderung der Vertragsgestaltung: Kombination von Softwareentwicklungsverträgen und atypisch stillen Beteiligungen

Datentreuhänderschaft in IoT-Projekten: Vertragliche Regelungen für den sicheren Datenaustausch
8. Februar 2024

Einleitung: In meiner täglichen Praxis als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht begegne ich regelmäßig der Herausforderung, innovative Vertragsmodelle zu erstellen, die...

Mehr lesenDetails

Meine Frau Saskia im Team der Kanzlei

Meine Frau Saskia im Team der Kanzlei
17. Februar 2023

Jedes Unternehmen, jeder Unternehmer und natürlich auch eine Kanzlei wie die meine wären nichts ohne das Team dahinter, das mir...

Mehr lesenDetails

Sind sogenannte Private-Server „illegal“?

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
27. September 2016

Vor kurzem machte die GVU in der Szene der Private-Server Betreiber, also derjenigen, die Spieleserver außerhalb des Originalanbieters, für Onlinespiele...

Mehr lesenDetails

EuGH-Urteil zur DSGVO: Konsequenzen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
15. Mai 2023

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Art und Weise, wie Unternehmen personenbezogene Daten handhaben, grundlegend verändert. Sie hat neue Standards für...

Mehr lesenDetails

Stolpersteine, die Sie beim Lesen eines Vertrags kennen sollten

Stolpersteine, die Sie beim Lesen eines Vertrags kennen sollten
4. Januar 2023

Warum ist es wichtig, Verträge zu lesen und zu verstehen? Verträge sind ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens. Sie helfen...

Mehr lesenDetails

BGH begrenzt den Abmahnwahn!

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
20. Dezember 2018

Das Thema rechtsmissbräuchliche Abmahnungen habe ich ja schon ein paar Mal hier im Blog behandelt und die grundsätzlichen Fragen sind...

Mehr lesenDetails

BVerwG bzgl einer Pfändungsverfügung gegenüber der DENIC

BVerwG bzgl einer Pfändungsverfügung gegenüber der DENIC
8. Oktober 2019

Für viele Unternehmen ist die Domain inzwischen ein großer immaterieller Wert. Besonders relevante Domains werden auf Marktplätzen wie Sedo für...

Mehr lesenDetails

„Wucher“ ist eine zulässige Bewertung auf eBay

Steuern bei regelmäßigen eBay Verkauf
9. November 2022

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen der...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024

In this captivating podcast episode, I dive deep into the world of legal challenges associated with innovative business models as...

Mehr lesenDetails
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung