- Aktuell gibt es kein Recht auf Home Office in Deutschland.
- Die SPD plant eine gesetzliche Regelung für Home Office.
- Arbeitgeber müssen künftig Begründungen für Ablehnung von Home Office liefern.
- Vor- und Nachteile des Home Office müssen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sorgfältig abgewogen werden.
- Versicherungsrechtliche Aspekte wie die gesetzliche Unfallversicherung sollten geprüft werden.
- Unterschiede zwischen Home Office und Telearbeit erfordern rechtliche Klärung.
- Expertise in der Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verfügbar.
Das Thema Home Office bleibt in aller Munde. Aktuell gibt es weder ein Recht auf Home Office, noch kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht zum Homeoffice zwingen.
Ersteres möchte nun aber die SPD durchsetzen. Sollte der Wunsch eines Arbeitnehmers nach Home Office nicht stattgegeben werden, müsse das Unternehmen künftig begründen, warum dies nicht möglich sei. Bisher braucht es für die Ablehnung des Wunsches nach Heimarbeit keine Begründung. Im Bundesarbeitsministerium gibt es dazu auch bereits einen Arbeitsentwurf.
Während Home Office sicher auch Vorteile hat, sollte dies sowohl vom Arbeitnehmer gut durchdacht sein (Stichwort: Arbeitszeiten, Konzentration, Abgrenzung zum Privatleben etc.) als auch vom Arbeitgeber (Stichworte: Teambildung, Überwachung, Dokumentationspflichten für z.B. Arbeitszeiten). Zudem sollten die versicherungsrechtlichen Aspekte genau überprüft werden, wie beispielsweise im Falle der gesetzlichen Unfallversicherung. Ich habe für beide Seiten bereits Arbeitnehmer und Arbeitgeber beraten und die Konzepte auch in meinen eigenen Unternehmen ausprobiert. Ich kann Mandanten umfassend dazu beraten, auch was die – meiner Meinung nach – dringende Abgrenzung zwischen echtem Home Office und – eventuell gelegentlicher – Telearbeit betrifft. Beide Dinge haben unterschiedliche rechtliche Anforderungen zu beachten.