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Ersteres möchte nun aber die SPD durchsetzen. Sollte der Wunsch eines Arbeitnehmers nach Home Office nicht stattgegeben werden, müsse das Unternehmen künftig begründen, warum dies nicht möglich sei. Bisher braucht es für die Ablehnung des Wunsches nach Heimarbeit keine Begründung. Im Bundesarbeitsministerium gibt es dazu auch bereits einen Arbeitsentwurf.
Während Home Office sicher auch Vorteile hat, sollte dies sowohl vom Arbeitnehmer gut durchdacht sein (Stichwort: Arbeitszeiten, Konzentration, Abgrenzung zum Privatleben etc.) als auch vom Arbeitgeber (Stichworte: Teambildung, Überwachung, Dokumentationspflichten für z.B. Arbeitszeiten). Zudem sollten die versicherungsrechtlichen Aspekte genau überprüft werden, wie beispielsweise im Falle der gesetzlichen Unfallversicherung. Ich habe für beide Seiten bereits Arbeitnehmer und Arbeitgeber beraten und die Konzepte auch in meinen eigenen Unternehmen ausprobiert. Ich kann Mandanten umfassend dazu beraten, auch was die – meiner Meinung nach – dringende Abgrenzung zwischen echtem Home Office und – eventuell gelegentlicher – Telearbeit betrifft. Beide Dinge haben unterschiedliche rechtliche Anforderungen zu beachten.
Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.