• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Arbeitsrecht

Rechtssichere Vertragsgestaltung für die Gig Economy

Freelancer und Startups im Fokus

7. Oktober 2024
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
laptop 4645746 1280
Wichtigste Punkte
  • Die Gig Economy wächst, beeinflusst die Arbeitswelt und bietet Flexibilität für Startups und Freelancer.
  • Vertragsgestaltung muss Rechte und Pflichten beider Parteien klar definieren, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
  • Wichtige Vertragsinhalte: Auftragsinhalte, Vergütung, Risikoverteilung, Kündigung und Geheimhaltungsklauseln.
  • Homeoffice und flexible Arbeitszeiten betonen den selbstständigen Status von Freelancern und unterscheiden sie von festangestellten Mitarbeitern.
  • Datenschutz und Vertraulichkeit sind essenziell; Verträge sollten Geheimhaltungsvereinbarungen und Regelungen zur Datensicherheit enthalten.
  • Klarer Unterschied zwischen Freelancern und festangestellten Mitarbeitern ist notwendig für Sozialversicherung und Steuerpflichten.
  • Regelmäßige Vertragsanpassungen sind erforderlich, um neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in der Gig Economy gerecht zu werden.

Die Gig Economy hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt und prägt zunehmend die moderne Arbeitswelt. Insbesondere Startups und Freelancer profitieren von den flexiblen Arbeitsmodellen, die diese neue Form der Zusammenarbeit bietet. Doch mit den Chancen gehen auch rechtliche Herausforderungen einher, die bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden müssen. Dieser Blogpost beleuchtet die wichtigsten Aspekte der rechtssicheren Vertragsgestaltung in der Gig Economy, mit besonderem Fokus auf die Zusammenarbeit zwischen Startups und Freelancern sowie Startups und Mitarbeitern. Dabei werden Themen wie Homeoffice, flexible Arbeitszeiten und Kernarbeitszeiten ebenso behandelt wie potenzielle Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz. Die Komplexität dieser Themen erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, um sowohl die Interessen der Unternehmen als auch die der Arbeitnehmer und Freelancer zu wahren.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Grundlagen der Vertragsgestaltung in der Gig Economy
2. Homeoffice und flexible Arbeitszeiten im Fokus
3. Kernarbeitszeiten und flexible Arbeitszeitmodelle
4. Herausforderungen des Arbeitszeitgesetzes in der Gig Economy
5. Datenschutz und Vertraulichkeit in der digitalen Zusammenarbeit
6. Sozialversicherung und Steuern in der Gig Economy
7. Zukunftsperspektiven und rechtliche Entwicklungen

Grundlagen der Vertragsgestaltung in der Gig Economy

Die Basis jeder erfolgreichen Zusammenarbeit in der Gig Economy ist ein solider Vertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert. Bei der Gestaltung eines Freelancer-Vertrags ist es wichtig, dass dieser sich deutlich von einem klassischen Arbeitsvertrag unterscheidet, um das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu minimieren. Der Vertrag sollte die Auftragsinhalte, die Höhe der Vergütung, die Risikoverteilung, den Zeitraum der Leistungserbringung sowie Kündigungsvoraussetzungen und Geheimhaltungsklauseln beinhalten. Besonders wichtig ist es, die Flexibilität des Freelancers zu betonen, indem keine festen Arbeitszeiten oder Anwesenheitspflichten festgelegt werden. Stattdessen sollte der Fokus auf der zu erbringenden Leistung und den zu erreichenden Zielen liegen. Bei der Vergütung ist es ratsam, entweder einen Festpreis für das gesamte Projekt oder einen Stunden- bzw. Tagessatz zu vereinbaren, anstatt ein monatliches Gehalt festzulegen, was eher für ein Angestelltenverhältnis typisch wäre. Zudem sollten Regelungen zur Nutzung von Arbeitsergebnissen und geistigem Eigentum getroffen werden, um spätere Konflikte zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Haftung: Der Vertrag sollte klar regeln, in welchem Umfang der Freelancer für Schäden oder Verzögerungen haftet und ob eine Haftungsbeschränkung vereinbart wird.

Homeoffice und flexible Arbeitszeiten im Fokus

Ein zentraler Aspekt der Gig Economy ist die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten und flexible Arbeitszeiten zu nutzen. Bei der Vertragsgestaltung für Freelancer sollte explizit festgehalten werden, dass der Auftragnehmer frei in der Wahl seines Arbeitsortes und seiner Arbeitszeiten ist. Dies unterstreicht den selbstständigen Status und grenzt das Verhältnis klar von einem Angestelltenverhältnis ab. Für Startups, die mit festangestellten Mitarbeitern im Homeoffice arbeiten, gelten hingegen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Hier ist es wichtig, in der Vertragsgestaltung klare Vereinbarungen über die Erfassung der Arbeitszeit, die Erreichbarkeit und die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes zu treffen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass laut Arbeitsstättenverordnung der Arbeitgeber für die Ausstattung des Homeoffice zuständig ist, wenn eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit am Telearbeitsplatz vereinbart wurde. Darüber hinaus sollten Aspekte wie Datenschutz, IT-Sicherheit und die Erstattung von Kosten für Internet und Strom vertraglich geregelt werden. Es empfiehlt sich auch, Regelungen für die Kommunikation und regelmäßige virtuelle Meetings zu treffen, um den Teamzusammenhalt und den Informationsfluss sicherzustellen.

Kernarbeitszeiten und flexible Arbeitszeitmodelle

Viele Startups setzen auf flexible Arbeitszeitmodelle, um die Produktivität und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu steigern. Bei der Vertragsgestaltung für festangestellte Mitarbeiter können verschiedene Modelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Jahresarbeitszeit vereinbart werden. Dabei ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. So sollten Kernarbeitszeiten definiert werden, in denen die Mitarbeiter erreichbar sein müssen, während sie außerhalb dieser Zeiten flexibel arbeiten können. Bei der Implementierung solcher Modelle ist es ratsam, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die die Details der Arbeitszeitregelung festlegt und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats berücksichtigt. Für Freelancer gelten diese Regelungen nicht, da sie ihre Arbeitszeit komplett selbst einteilen können. Dennoch kann es sinnvoll sein, im Vertrag Vereinbarungen über regelmäßige Check-ins oder Deadlines zu treffen, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle sollten auch Aspekte wie die Work-Life-Balance, die Vermeidung von Überlastung und die Förderung der Teamkommunikation berücksichtigt werden. Es kann hilfreich sein, Regelungen für die Nichterreichbarkeit außerhalb bestimmter Zeiten zu treffen, um eine klare Trennung zwischen Arbeit und Privatleben zu ermöglichen.

Herausforderungen des Arbeitszeitgesetzes in der Gig Economy

Das Arbeitszeitgesetz kann in der flexiblen Arbeitswelt der Gig Economy zu Herausforderungen führen. Für festangestellte Mitarbeiter gilt weiterhin die gesetzliche Höchstarbeitszeit von in der Regel acht Stunden täglich, die auf maximal zehn Stunden ausgeweitet werden kann. Auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen müssen eingehalten werden. Dies kann insbesondere bei internationalen Teams oder bei Projekten mit engen Deadlines zu Konflikten führen. Startups sollten daher bei der Vertragsgestaltung und der Implementierung flexibler Arbeitszeitmodelle darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine Möglichkeit, mehr Flexibilität zu erreichen, ist die Einführung von Arbeitszeitkonten, die es erlauben, Mehrarbeit in arbeitsintensiven Phasen durch Freizeit in ruhigeren Perioden auszugleichen. Für Freelancer gelten diese Beschränkungen nicht, was einerseits mehr Flexibilität ermöglicht, andererseits aber auch die Gefahr der Selbstausbeutung birgt. Um dieser Problematik zu begegnen, können Verträge mit Freelancern Klauseln enthalten, die eine ausgewogene Work-Life-Balance fördern, etwa durch die Festlegung von Maximalarbeitszeiten pro Woche oder die Vereinbarung von regelmäßigen Erholungsphasen. Startups sollten zudem bedenken, dass auch bei flexiblen Arbeitsmodellen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden müssen.

Datenschutz und Vertraulichkeit in der digitalen Zusammenarbeit

In der Gig Economy, wo viele Arbeiten remote und über digitale Plattformen abgewickelt werden, spielen Datenschutz und Vertraulichkeit eine besonders wichtige Rolle. Bei der Vertragsgestaltung sowohl für Freelancer als auch für festangestellte Mitarbeiter im Homeoffice müssen klare Regelungen zum Umgang mit sensiblen Daten und zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen getroffen werden. Dies umfasst Vereinbarungen zur Nutzung von sicheren Kommunikationskanälen, zur Verschlüsselung von Daten und zur Verwendung von firmeneigenen oder zugelassenen Geräten und Software. Besonders bei der Zusammenarbeit mit Freelancern ist es wichtig, detaillierte Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements, NDAs) abzuschließen, die auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus Gültigkeit haben. Startups sollten zudem sicherstellen, dass ihre Datenschutzrichtlinien und IT-Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Es empfiehlt sich, in den Verträgen konkrete Maßnahmen zur Datensicherheit festzulegen, wie etwa die Verwendung von VPNs, die regelmäßige Aktualisierung von Sicherheitssoftware und die sichere Aufbewahrung von physischen Dokumenten. Auch sollten Regelungen für den Fall von Datenpannen oder Sicherheitsverletzungen getroffen werden, einschließlich Meldepflichten und Vorgehensweisen zur Schadensbegrenzung.

Sozialversicherung und Steuern in der Gig Economy

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung in der Gig Economy betrifft die Themen Sozialversicherung und Steuern. Für Startups ist es entscheidend, klar zwischen Freelancern und festangestellten Mitarbeitern zu unterscheiden, da sich hieraus unterschiedliche Pflichten ergeben. Bei Freelancern muss sichergestellt werden, dass diese tatsächlich selbstständig tätig sind und nicht in die Gefahr der Scheinselbstständigkeit geraten. Dies kann durch klare vertragliche Regelungen unterstützt werden, die die Eigenständigkeit des Freelancers betonen, wie etwa die freie Wahl von Arbeitszeit und -ort, die Möglichkeit, Aufträge abzulehnen, und das Fehlen einer Weisungsgebundenheit. Freelancer sind in der Regel selbst für ihre Sozialversicherung und Steuern verantwortlich, was im Vertrag explizit festgehalten werden sollte. Für festangestellte Mitarbeiter, auch wenn sie im Homeoffice oder mit flexiblen Arbeitszeiten arbeiten, gelten die üblichen Regelungen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer. Startups sollten hier besonders darauf achten, dass auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, etwa in Bezug auf Überstunden, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit. Es kann sinnvoll sein, in den Verträgen Klauseln aufzunehmen, die die Mitarbeiter zur Einhaltung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften verpflichten und regelmäßige Überprüfungen des Beschäftigungsstatus vorsehen, um das Risiko von Nachzahlungen oder rechtlichen Konsequenzen zu minimieren.

Zukunftsperspektiven und rechtliche Entwicklungen

Die Gig Economy befindet sich in einem ständigen Wandel, und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich weiter. Für Startups und Freelancer ist es daher wichtig, bei der Vertragsgestaltung flexibel zu bleiben und regelmäßige Anpassungen vorzunehmen. Ein Blick auf aktuelle Entwicklungen zeigt, dass der Gesetzgeber zunehmend auf die Herausforderungen der Gig Economy reagiert. So hat das Europäische Parlament im Februar 2024 ein Gesetz zur Plattformarbeit beschlossen, das die Arbeitsbedingungen verbessern und die Algorithmen der Plattformen regulieren soll. Dies könnte in Zukunft Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung zwischen Plattformen, Startups und Gig Workern haben. Auch die Diskussion um eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die mehr Flexibilität ermöglichen soll, könnte zu Veränderungen führen. Für Startups und Freelancer bedeutet dies, dass sie ihre Verträge und Arbeitsmodelle regelmäßig überprüfen und an neue rechtliche Gegebenheiten anpassen müssen. Dabei sollten sie stets die Balance zwischen Flexibilität und Rechtssicherheit im Auge behalten, um sowohl von den Vorteilen der Gig Economy zu profitieren als auch mögliche rechtliche Risiken zu minimieren. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft verstärkt Fragen der sozialen Absicherung von Gig Workern in den Fokus rücken werden. Startups sollten daher proaktiv Lösungen entwickeln, die eine faire Behandlung und angemessene Absicherung ihrer Freelancer gewährleisten, ohne dabei die Flexibilität und Innovationskraft einzuschränken, die die Gig Economy auszeichnet.

 

Tags: ArbeitnehmerDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDSGVOFreelancerHaftunginternetIT-SicherheitMitarbeiterRechtliche HerausforderungenRechtssicherheitReformRisikoSicherheitSoftwareSozialversicherungStartupsVerträgeVertragsgestaltung

Beliebte Beträge

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen
26. Mai 2023

Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Risiken von Scheinselbstständigkeit - Seien Sie vorbereitet In den letzten Jahren habe ich immer wieder...

Mehr lesenDetails

Beleidigungen durch Emoji?

Beleidigungen durch Emoji?
4. März 2019

Meine Kanzlei ist so digital wie nur möglich, ich bin voll digital erreichbar und überwiegende Anzahl meiner Mandanten hat mit...

Mehr lesenDetails

Datenschutz/Ex-Mitarbeiter und das Nutzen einer catch-all-Email

Datenschutz/Ex-Mitarbeiter und das Nutzen einer catch-all-Email
24. Juli 2019

Ein unterschätzes Problem Immer wieder bekomme ich mit, dass Mandanten von mir, die durchaus auch mit Fluktuationen bei Mitarbeitern kämpfen...

Mehr lesenDetails

KI-gestützte Bewerberauswahl und juristische Risiken im deutschen Arbeitsrecht

KI-gestützte Bewerberauswahl und juristische Risiken im deutschen Arbeitsrecht
3. Mai 2025

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf der Beratung von Startups erlebe ich aus erster Hand, wie sehr das Thema Künstliche Intelligenz...

Mehr lesenDetails

Bundesarbeitsgericht zu fristloser Kündigung und Annahmeverzug

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
5. April 2023

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig...

Mehr lesenDetails

Arbeitgeber darf Entgeltabrechnungen digital bereitstellen

Freier Mitarbeiter – Gefahr des Bereicherungsanspruches des Auftraggebers bei Scheinselbstständigkeit
30. Januar 2025

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine...

Mehr lesenDetails

Scheinselbstständigkeit vermeiden: Was Startups bei der Zusammenarbeit mit Freelancern beachten müssen

Jobangebot: Rechtsreferendar oder Student für redaktionelle Arbeiten gesucht
18. Dezember 2024

Viele Startups setzen in der Gründungs- und Wachstumsphase auf die Zusammenarbeit mit Freelancern. Diese bieten Flexibilität, spezifisches Know-how und sind...

Mehr lesenDetails

Freier Mitarbeiter – Gefahr des Bereicherungsanspruches des Auftraggebers bei Scheinselbstständigkeit

Freier Mitarbeiter – Gefahr des Bereicherungsanspruches des Auftraggebers bei Scheinselbstständigkeit
15. Juli 2020

Ohweia: Bundesarbeitsgericht: Stellt sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis dar, kann in der Regel nicht davon ausgegangen...

Mehr lesenDetails

Mitarbeitendenbeteiligung in Frühphasen-Startups: Work for Equity rechtlich betrachtet

Mitarbeitendenbeteiligung in Frühphasen-Startups: Work for Equity rechtlich betrachtet
8. April 2025

In der Frühphase eines Start-ups fehlt es oft an Liquidität, um markgehrechte Gehälter zu zahlen. Deshalb setzen viele Gründer auf...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Leane Kanzleistrukturen und schnell erreichbar
Leane Kanzleistrukturen und schnell erreichbar
Marian Härtel: Der ideale Partner für Blockchain-Projekte
Marian Härtel: Der ideale Partner für Blockchain-Projekte
Podcasting, was sollte man rechtlich beachten?
Podcasting, was sollte man rechtlich beachten?
Buttonlösung

Buttonlösung

15. Oktober 2024

Die Buttonlösung, auch bekannt als "Button-Lösung" oder "Bestätigungslösung", ist eine gesetzliche Regelung im deutschen E-Commerce-Recht, die darauf abzielt, Verbraucher vor...

Mehr lesenDetails
Venture Debt

Venture Debt

15. Oktober 2024
Down Round

Down Round

15. Oktober 2024
e0c1c4f3 5ebb 4781 ae38 575fa47f2696 202348477

Catfishing

29. März 2025
Hamburger Brauch

Hamburger Brauch

26. Juni 2023

Podcast Folgen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung