• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Social Media Accounts und Impressum

4. März 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
impressum haufen 3 384x192 2

Impressumspflicht?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Impressumspflicht?
2. Trennung wichtig!
3. Abmahnung erhalten?
3.1. Author: Marian Härtel

Aus gegebenen Anlass sei noch einmal erinnert, dass im Falle einer gewerblichen Nutzung von Social Media Accounts, und diese Schwelle ist nicht sehr hoch (und schon gar nicht gleichzusetzen mit Unternehmen etc.), auch bei diesen ein Impressum geführt werden muss. Dabei ist es egal, ob es sich um Twitter, YouTube, Instagram oder Twitch handelt.

Wichtigste Punkte
  • Bei gewerblicher Nutzung von Social Media ist ein Impressum Pflicht, unabhängig von der Plattform wie Twitter, YouTube oder Instagram.
  • Die relevanten Informationen findet man in § 5 Telemediengesetz, und ein Impressum kann auch verlinkt werden.
  • Karriereportale wie LinkedIn und Xing benötigen ebenfalls ein Impressum, wenn gewerblich genutzt.
  • Eine klare Trennung zwischen Unternehmens- und Inhaber-Accounts ist notwendig, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Abmahnungen wegen unzureichender oder falscher Impressum-Angaben können kostspielig sein.
  • Betroffene Nutzer sind unter anderem Streamer, Esport-Teams und Berater mit gewerblichem Profil.
  • Ein fehlendes Impressum auf einer Plattform kann auch abmahnfähig sein, wenn es zur Promotion anderer Inhalte dient.

Die notwendigen Angaben findet man, wie auch ansonsten, in § 5 Telemediengesetz. Da die meisten Social Media Accounts kaum eine Möglichkeit haben, ein Impressum zu hinterlegen, haben Gerichte anerkannt, dass man ein solches an geeigneter Stelle auch verlinken darf.

Übrigens zählen zu diesen Accounts natürlich auch Karriereportale wie LinkedIn oder Xing, sofern es sich dabei wirklich um gewerbliche genutzte Accounts handelt, man damit, also neue Kunden und dergleichen anschreibt oder Inhalte veröffentlicht, die über die eigenen Dienstleistungen und Projekte informieren sollen.

Trennung wichtig!

Dabei sollte auch eine Trennung zwischen beispielsweise dem Unternehmen und dem Account des Inhabers des Unternehmens vorgenommen werden. Diese sind nicht die gleichen Personen und wenn beispielsweise ein Berater auf LinkedIn aktiv ist, im Impressum jedoch z.B. eine „Berater GmbH“ angibt, könnte dies unter Umständen nicht ausreichen.

Abmahnungen wegen fehlenden oder falschen Impressum sind so vielfältig wie unnötig. Es sollte hier also nicht unnötig riskiert werden, Abmahnkosten zu riskieren.

Wen könnte es betreffen, die es wahrscheinlich nicht ahnen?

  • Streamer
  • Esport-Teams, die gewerblich handeln
  • Berater
  • Selbstständige Esport-Caster
  • Selbstständige Grafiker, Autoren und dergleichen.

Dabei sollte beachtet werden, dass natürlich jeder Social Media Account den Hinweis/Verweis braucht. Selbst wenn man beispielsweise auf YouTube ein Impressum hinterlegt hat, wäre ein fehlendes Impressum auf dem ebenfalls genutzten Twitter-Account wahrscheinlich abmahnfähig. Jedenfalls so lange der Twitter-Account auch zur Promotion des eigenen YouTube Channels oder Brands und somit der eigenen Einnahmen, beiträgt.

Abmahnung erhalten?

Habt ihr trotzdem eine Abmahnung dazu bekommen? Beachtet bitte meine Hinweise und schickt mir die Abmahnung schnell am besten via E-Mail. Ich melde mich bei euch wegen weiterer Schritte.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBrandDienstleistungE-MailEsportImpressumspflichtInstagramKILinkedInMailMotionPortalTelemedienTwitchTwitterYouTube

Weitere spannende Blogposts

Warum sind seriöse Verträge wichtig?

Warum sind seriöse Verträge wichtig?
7. Dezember 2022

Vertrauen ist ein wichtiger Bestandteil jedes erfolgreichen Geschäfts. Es schafft eine Grundlage für eine langanhaltende Kundenbeziehung und ist essentiell für...

Mehr lesenDetails

Achtung: Nicht ausreichende Cookie-Banner bald im Visier der Datenschützer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
20. August 2020

Nachdem die deutschen Datenschutzbehörden im letzten Jahr eine Orientierungshilfe veröffentlicht haben, der Planet49-Fall nun auch jedem Webseitenbetreiber bekannt sein sollte...

Mehr lesenDetails

Vorbeugende Unterlassungserklärung? Niemals ohne Beratung!

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
17. Dezember 2018

Bekannt ist Nicht-Juristen meist nur das Schlagwort "Abmahnung". In der Tat kann es aber auch eine sogenannte Vorbeugende Unterlassungserklärung geben....

Mehr lesenDetails

Verträge für Startups

Verträge für Startups
1. Oktober 2024

Als erfahrener Anwalt für Startups habe ich immer wieder gesehen, wie entscheidend professionelle Verträge für den langfristigen Erfolg junger Unternehmen...

Mehr lesenDetails

Der König und die zwei Söhne oder „Selbstständigkeit als Rechtsanwalt“

marianregel
7. August 2019

Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Freund/Kollegen über Job, Zukunft und Leben, wie sich unsere berufliche Laufbahn verändert hat...

Mehr lesenDetails

Cookies zu Werbezwecken nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
4. Juni 2020

Der BGH hat über die Frage entschieden, welche Anforderungen an die Einwilligung in telefonische Werbung und die Speicherung von Cookies...

Mehr lesenDetails

Twitch, YouTube, Twitter und Instagram beginnen Urheberrechte durchzusetzen

Twitch, YouTube, Twitter und Instagram beginnen Urheberrechte durchzusetzen
1. April 2019

Update: Bitte diese Info beachten. Letzte Woche wurde die Urheberrechtsreform beschlossen. Aufgrund dieser Regelungen werden in Zukunft große Streamingdienste und...

Mehr lesenDetails

Influencer: LG Frankfurt zur Frage der geschäftlichen Handlung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
30. April 2019

Der Reigen der Entscheidungen zum Influencer-Marketing reist nicht ab und nach dem Landgericht München gestern, wurde nun eine Entscheidung des...

Mehr lesenDetails

Neue OLG-Urteile zu Produktbeschreibungen im Onlinehandel

Neue OLG-Urteile zu Produktbeschreibungen im Onlinehandel
5. Oktober 2023

Irreführende Produktbeschreibungen: Neue OLG-Urteile zeigen Fallstricke für Onlinehändler auf Wer in Online-Shops Produkte verkauft, möchte sie natürlich bestmöglich beschreiben und...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert
EU-Recht

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025

Ausgangslage und Begriffsklärung: Wo „Chatcontrol“ heute wirklich steht Der Begriff „Chatcontrol“ ist juristisch nicht normiert, aber politisch aufgeladen. Gemeint ist...

Mehr lesenDetails
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Mehr lesenDetails
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung