• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Soundboard für bekannte YouTuber? Meist rechtswidrig!

18. Februar 2020
in Recht im Internet, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
1024x1024bb

Große YouTuber haben oft eine große Fangemeinde. Dementsprechend bilden sich um diese herum oft Drittmärkte. Dazu gehören „Soundboard“ genannte Apps. Diese sind jedoch in aller Regel eine Verletzung der Rechte der YouTuber.

Wichtigste Punkte
  • Große YouTuber haben oft eine riesige Fangemeinde, die Drittmärkte um sie herum bildet.
  • Apps namens Soundboards stellen oft eine Verletzung der Rechte der YouTuber dar.
  • Die Nutzung von Fotos, Namen, und Logos der YouTuber ohne Lizenz ist illegal.
  • Unterlassungsansprüche stehen den Streamern bei Rechtsverletzungen zu, die durch solche Apps entstehen.
  • Die Monetarisierung durch Werbung in diesen Apps verletzt die Markenrechte der YouTuber.
  • Fan-Kult kann problematisch werden, wenn Fans mit Apps Geld verdienen.
  • Es ist riskant, ohne Zustimmung der YouTuber Apps zu veröffentlichen; rechtliche Konsequenzen drohen.

Regelmäßig muss ich für YouTuber Soundboards abmahnen bzw. aus dem Appstore von Google und Apple entfernen lassen. Diese ermöglichen das Abspielen bekannter Phrasen der YouTuber, werden aber oft durch Fans in den Appstore veröffentlicht und dabei sogar oft mit Hilfe von Werbung monetarisiert.

Dies ist jedoch eine Verletzung der Rechte dieser YouTuber/Streamer.

Zwar kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an, aber meisten werden in diesen Apps sowohl Fotografien der YouTuber als auch deren Namen, deren Logos und natürlich deren Sprachausgabe wiederverwendet. Dies oft auch noch zum eigenen materiellen Vorteil.

Für die sämtliche Nutzung von Grafiken und Fotos sowie für die Nutzung des Künstlernamens haben die Ersteller vorab in aller Regel keine Lizenz oder Genehmigung erhalten. Dies ist jedoch notwendig, denn den YouTubern/Streamern steht die Verwendung des eigenen Fotos und des eigenen Namens/Marke allein zu, wenn er anderen nicht die Rechte zur Nutzung übertragen hat.

Rein formal-juristisch steht den Streamers daher aufgrund der Veröffentlichung der Apps oft ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs 1 UWG aufgrund des Verstoßes gegen die §§ 3, 4 Abs. 3 a) und b) UWG zu. Die Übernahme der Abbildungen der Streamer in Verbindung mit dem Künstlernamen und – oft- das Einspielen von Werbung Anbieten führt zu dem Eindruck, dass der Streamer die App unterstützt oder ein Lizenzvertrag vorliegt. Das ändert sich auch nicht, wenn Zusätze wie (Fan App) hinzugefügt werden.

Durch die Nutzung des Namens des Streamers werden in aller Regel auch die Markenrechte des YouTubers verletzt. Liegt wirklich überhaupt keine kommerzielle Absicht vor, liegt meist zumindest eine Verletzung des Namensrechtes nach § 12 BGB vor.

Als Folgeansprüche stehen dem Streamer/YouTuber dann ein Vernichtungsanspruch nach § 98 Abs. 1 UrhG und § 18 MarkenG sowie ein Beseitigungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG zu.

Schließlich ist der Anbieter der rechtswidrigen App nach § 101 Abs. 1 UrhG verpflichtet, Auskunft über die Art und Weise sowie die Dauer der Verwendung der Bilder, Sounds etc. zu erteilen. Schließlich kommt meist nach § 97 Abs. 2 UrhG, § 14 Abs, 6 MarkenG und § 9 UWG Schadensersatzansprüche in Betracht.

Natürlich sind viele Streamer/YouTuber froh, wenn sich ein „Fan-Kult“ entwickelt. Das endet aber meist dann, wenn die Fans mit der App selber Geld verdienen. Zudem sind die Creator nach dem Markenrecht verpflichtet, ihre eigene Marke zu „verteidigen“, da diese ansonsten unter Umständen selber ihr eigenes Markenrecht riskieren. Die Situation ist daher ein wenig vergleichbar mit dem Streaming von Games als solches, das rein formaljuristisch oft auch eine Urheberrechtsverletzung ist, das aber viele Hersteller tollerieren, zumindest solange die eigenen Interesse nicht schwerwiegend verletzt werden.

Es ist daher nicht anzuraten, ohne Zustimmung der jeweiligen YouTuber/Streamer/Influencer oder anderen Prominenten irgendwie geartete Apps zu veröffentlichen, ohne vorher das Management oder die YouTuber um Erlaubnis gefragt zu haben. Dies kann schnell sehr teuer enden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: GoogleInfluencerKILizenzManagementMarkenrechtSchadensersatzUnterlassungsanspruchUrheberrechtUrheberrechtsverletzungYouTubeYouTuber

Weitere spannende Blogposts

Linux vs. VMware: Opensource vor Gericht

Urheberrecht
29. März 2019

Als Urheberrechtler hat man es immer wieder auch mit Open Source Lizenzen wie GPL in den verschiedenen Versionen oder der...

Mehr lesenDetails

Schleichwerbung im linearen Fernsehen wird auch verfolgt

Schleichwerbung im linearen Fernsehen wird auch verfolgt
6. September 2019

Gerade wenn ich mit Mandanten spreche, die auf YouTube oder Twitch ihr Geld verdienen und wenn wir auf das Problem...

Mehr lesenDetails

Bildposting in geschlossener FB Gruppe kann Urheberrecht verletzen

Urheberrecht
12. März 2019

Das Posten eines Bildes in der geschlossenen Gruppe auf Facebook kann eine öffentliche Vervielfältigung sein und somit Urheberrechte verletzen. Das...

Mehr lesenDetails

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige
4. Oktober 2024

Die Erstellung eines Online-Shops bietet Selbstständigen enorme Chancen, birgt aber auch zahlreiche rechtliche Fallstricke. Eine rechtssichere Gestaltung ist nicht nur...

Mehr lesenDetails

LSG Celle: Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden

LSG Celle: Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden
8. März 2023

Das Landessozialgericht Celle hat in der 2. Instanz in einer spannende Entscheidung zur sogenannten Künstlersozialabgabe eine Rechtsfrage entschieden, die auch...

Mehr lesenDetails

LG Köln verbietet Werbung für Online-Glücksspiel im TV

Untersagung unerlaubten Glücksspieles in Schleswig Holstein
3. März 2020

Viele dürften bereits von den Werbespots genervt sein, zumindest außerhalb von Schleswig-Holstein. Diese können sich freuen, den die Werbung für...

Mehr lesenDetails

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen
17. Juni 2023

Einführung: Reaction-Videos und ihre Beliebtheit Reaction-Videos sind ein beliebtes Format in der Online-Welt, insbesondere auf Plattformen wie YouTube und Twitch....

Mehr lesenDetails

BGH zu verbundenen Werken und Anwendbarkeit der SAS Institute Entscheidung

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
10. Oktober 2016

In einem von mir vertretenen Verfahren hat der I. Zivilsenat des BGH sich vergangenen Donnerstag zu dem riesigen Problemfeld der...

Mehr lesenDetails

Die wachsende Beliebtheit von „Just Chatting“ bei Influencern und Streamern

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
16. August 2024

Die wachsende Beliebtheit von "Just Chatting" bei Influencern und Streamern Die Kategorie "Just Chatting" auf der Plattform Twitch hat sich...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
Sonstiges

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025

Ausgangslage und Einordnung Warum eigene Vertragslogik für Agile? Agile Softwareentwicklung arbeitet iterativ, inkrementell und empirisch. Anforderungen werden im Product Backlog...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Mehr lesenDetails
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung