Wie ich ja schon mehrmals in Posts aufgezeigt habe, ist das Risiko, gerade von jungen, unerfahren Streamer, in die Abmahnfalle zu laufen, gar nicht so gering. Gerade das Problemfeld der Scheichwerbung möchte Dorothe Bär, ihres Zeichens Digital-Staatsministerin im Kanzleramt, versuchen zu entschärfen.
Basis für Regelungen zu diesem Bereich sollen wohl das anstehende Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sein, das eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen enthalten soll.
Zu betonen ist aber, dass es hierbei wirklich nur um die Eindämmung von unberechtigten Abmahnungen gehen soll oder von solchen, die aktuell mitunter, bei Gerichten am sogenannten Rechtsmissbräuchlichkeitseinwand scheitern würden. Das Gesetz wird nicht die Möglichkeiten von Abmahnungen beschneiden. Diese sind ein bewährtes und probates Mittel zur Erreichung von Rechtsfrieden im IT/IP-Bereich und entlasten zudem deutsche Gerichte.
So wird das Gesetz keinen Streamer und keinen sonstigen Anbieter davor entlasten, seine “Hausaufgaben” zu machen, sich an geltende Gesetze und Rechtsprechung zu halten. Wer sich aber an allgemeine Hinweise, wie z.b. aus diesem Leitfaden hält, der könnte in Zukunft etwas geschützter sein.