Kein Nutzungsersatz bei Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages
Der EuGH hat entschieden, dass ein Darlehensnehmer nach dem Widerruf eines im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages keinen Nutzungsersatz auf die im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltenen Beträge ...