• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Wen betrifft die neue IT-Sicherheitsrichtlinie?

15. Juli 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 8 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
europe 3256079 1280
Wichtigste Punkte
  • NIS 2-Richtlinie muss bis zum 17. Oktober 2024 umgesetzt werden, betrifft vor allem IT-Startups in der EU.
  • Die Richtlinie erhöht das Schutzniveau für kritische Infrastrukturen und digitale Dienste erheblich.
  • Regulatorische Anforderungen dürfen in dynamischen Startup-Umgebungen nicht vernachlässigt werden, IT-Sicherheit ist notwendig.
  • Unternehmen müssen Risikomanagementmaßnahmen, Sicherheitsvorfallmeldungen und regelmäßige Überprüfungen implementieren.
  • Frühzeitige Maßnahmen senken Compliance-Risiken und erhöhen Vertrauen von Kunden und Investoren.
  • Nichteinhaltung kann zu Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des Jahresumsatzes führen.
  • Proaktive Planung ermöglicht integrierte Sicherheitsmaßnahmen und Wettbewerbsvorteile für Startups.

Während viele Unternehmer im IT- und Startup-Bereich mit den täglichen Herausforderungen des Geschäftsaufbaus beschäftigt sind, nähert sich eine wichtige Frist, die leicht übersehen werden könnte: Die Umsetzung der NIS 2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024. Überraschenderweise haben viele Unternehmen diese bedeutende Neuerung noch gar nicht auf dem Schirm, obwohl die Konsequenzen weitreichend sein können. Diese EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit betrifft mehr Unternehmen als man zunächst vermuten würde, insbesondere auch innovative Startups im IT-Sektor.Die Richtlinie zielt darauf ab, das Schutzniveau für kritische Infrastrukturen und digitale Dienste in der EU deutlich zu erhöhen. Doch nicht nur etablierte Unternehmen müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen. Auch junge, aufstrebende Startups sollten die NIS 2-Richtlinie ernst nehmen und frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Compliance-Risiken zu minimieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Denn die Nichteinhaltung der Vorgaben kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist NIS 2?
2. Hauptinhalte der NIS 2-Richtlinie
3. Umsetzungsfrist und Konsequenzen
4. Bedeutung für IT-Startups
5. Handlungsempfehlungen
5.1. Author: Marian Härtel

Gerade in der dynamischen Welt der Startups, in der Agilität und schnelles Wachstum im Vordergrund stehen, kann die Auseinandersetzung mit regulatorischen Anforderungen leicht in den Hintergrund geraten. Doch die NIS 2-Richtlinie macht deutlich, dass IT-Sicherheit keine Option, sondern eine Notwendigkeit ist. Startups, die frühzeitig die richtigen Weichen stellen, können nicht nur Haftungsrisiken reduzieren, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Investoren gewinnen.

Was ist NIS 2?

NIS 2 steht für „Network and Information Security“ und ist die Weiterentwicklung der ersten NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016. Ziel dieser Richtlinie ist es, das Schutzniveau für kritische Infrastrukturen und digitale Dienste in der EU deutlich zu erhöhen. Im Gegensatz zur Vorgängerversion erweitert NIS 2 den Anwendungsbereich erheblich und schließt nun auch kleinere Unternehmen ein, was viele Startups direkt betreffen könnte.

Hauptinhalte der NIS 2-Richtlinie

Die Richtlinie legt den Fokus auf folgende Kernaspekte: Die Einführung von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich Cybersicherheit, Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle, die Implementierung von Konzepten zur Bewertung der Wirksamkeit von IT-Sicherheitsmaßnahmen, die Schulung von Mitarbeitern in Cybersicherheitsfragen sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen.

Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen verpflichtet sind, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken für die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen zu managen. Dazu gehört die Durchführung von Risikoanalysen, die Implementierung von Sicherheitskonzepten und die Etablierung von Prozessen zur Erkennung, Meldung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern. Ziel dabei ist es, ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erkennung und Bewertung von Risiken sowie Managementpraktiken im Bereich der Cybersicherheit zu vermitteln. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der getroffenen Maßnahmen sind ebenfalls erforderlich, um mit der sich ständig weiterentwickelnden Bedrohungslandschaft Schritt zu halten.

Diese umfassenden Anforderungen stellen besonders für junge und wachsende Unternehmen eine Herausforderung dar, da oft begrenzte Ressourcen für die Umsetzung zur Verfügung stehen. Dennoch ist es unerlässlich, die Vorgaben der NIS 2-Richtlinie ernst zu nehmen und zeitnah angemessene Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit zu ergreifen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen und die Inanspruchnahme fachkundiger Unterstützung können dabei helfen, Compliance-Risiken zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen nachhaltig zu verbessern.

Umsetzungsfrist und Konsequenzen

Die Frist zur Umsetzung der NIS 2-Richtlinie in nationales Recht läuft bis zum 17. Oktober 2024. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen die Vorgaben erfüllen. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Geldbußen, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Diese potenziellen Strafen unterstreichen die Dringlichkeit, sich rechtzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

Bedeutung für IT-Startups

Für viele Startups im IT-Bereich bedeutet NIS 2 eine neue Herausforderung, aber auch eine Chance: Die Implementierung robuster Cybersicherheitsmaßnahmen wird zur Pflicht, was langfristig die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe erhöht. Unternehmen, die NIS 2 frühzeitig umsetzen, können dies als Qualitätsmerkmal und Vertrauensbeweis gegenüber Kunden und Partnern nutzen, was einen Wettbewerbsvorteil darstellen kann. Durch die Einhaltung der NIS 2-Standards signalisieren Startups, dass sie die Sicherheit ihrer Systeme und Daten ernst nehmen und bereit sind, in Cybersicherheit zu investieren. Dies kann das Vertrauen von Kunden und Investoren stärken und die Reputation des Unternehmens verbessern.

Auch wenn ein Startup nicht direkt unter die NIS 2-Richtlinie fällt, können Geschäftspartner oder Kunden, die der Richtlinie unterliegen, entsprechende Sicherheitsstandards einfordern. In einer zunehmend vernetzten Geschäftswelt ist es wichtig, dass auch kleinere Unternehmen in der Lieferkette angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Startups, die frühzeitig auf NIS 2-Konformität setzen, können sich hier als zuverlässige und vertrauenswürdige Partner positionieren und ihre Chancen auf Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen verbessern.

Zudem sollten schnell wachsende Startups die NIS 2-Anforderungen frühzeitig berücksichtigen, um bei Überschreiten der Schwellenwerte vorbereitet zu sein und keine bösen Überraschungen zu erleben. Durch eine vorausschauende Planung und schrittweise Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen können Startups vermeiden, später unter Zeitdruck und mit hohen Kosten nachrüsten zu müssen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit NIS 2 ermöglicht es, Sicherheit von Anfang an in die Unternehmenskultur und -prozesse zu integrieren und mit dem Wachstum des Unternehmens mitzuskalieren.Insgesamt bietet die NIS 2-Richtlinie für IT-Startups die Chance, ihre Cybersicherheit auf ein hohes Niveau zu heben, Vertrauen bei Kunden und Partnern aufzubauen und sich für zukünftiges Wachstum zu rüsten. Durch proaktives Handeln können Startups die Herausforderungen meistern und die Vorteile einer starken Cybersicherheit für sich nutzen.

Handlungsempfehlungen

Um die Anforderungen der NIS 2-Richtlinie rechtzeitig zu erfüllen, sollten IT-Startups folgende Schritte in Betracht ziehen: Zunächst die Prüfung der Betroffenheit anhand der Unternehmensgröße und des Tätigkeitsbereichs, gefolgt von einer Gap-Analyse zur Identifizierung von Handlungsbedarf. Die Entwicklung und Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sowie die Schulung der Mitarbeiter in Cybersicherheitsfragen sind weitere wichtige Aspekte. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht vernachlässigt werden.

Die Umsetzung der NIS 2-Richtlinie mag zunächst als zusätzliche Belastung erscheinen, bietet jedoch die Chance, die IT-Sicherheit nachhaltig zu verbessern und sich als vertrauenswürdiger Partner im digitalen Ökosystem zu positionieren. IT-Startups sollten die verbleibende Zeit bis Oktober 2024 nutzen, um sich gründlich vorzubereiten und die notwendigen Maßnahmen zu implementieren. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit NIS 2 kann nicht nur Compliance-Risiken minimieren, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend sicherheitsbewussten Markt schaffen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBewertungComplianceEntwicklungEUInformationIT-SicherheitMitarbeiterRechtSchulungSicherheitStartupsWachstumWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

Datenschutz-Folgenabschätzung: Was ist das?

Datenschutz-Folgenabschätzung: Was ist das?
29. November 2019

Mit der Einführung der DS-GVO im letzten Jahr gab es zahlreiche Neuerungen sowie Umbenennung von Methoden oder Neubezeichnungen. Eine davon...

Mehr lesenDetails

Schon einmal gehört? Cyber Resilence Act!

Schon einmal gehört? Cyber Resilence Act!
6. Januar 2023

Gerade Anbieter moderner Technologien und Produkte müssen bezüglich aktueller Rechtsprechung und der gesetzgeberischen Entwicklung in Europa immer auf dem neusten...

Mehr lesenDetails

Wann kann ich mir den Cookie Banner sparen?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
18. Oktober 2019

Gerade erst hat der EuGH zum Thema Cookies im Verfahren rund um Planet49 entschieden (siehe diesen Beitrag). Wegen dieses Verfahrens...

Mehr lesenDetails

Betrug mit Onlinepornos: Kein Polizeidienst!

Betrug mit Onlinepornos: Kein Polizeidienst!
21. Juni 2019

Ein 18-jähriger Antragsteller aus dem Kreis Düren hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 1. September 2019...

Mehr lesenDetails

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige
4. Oktober 2024

Die Erstellung eines Online-Shops bietet Selbstständigen enorme Chancen, birgt aber auch zahlreiche rechtliche Fallstricke. Eine rechtssichere Gestaltung ist nicht nur...

Mehr lesenDetails

Archivierungspflicht oder DSGVO-Vorschriften?

Archivierungspflicht oder DSGVO-Vorschriften?
12. November 2019

DSGVO vs. Archivierungspflichten In den letzten Wochen hat sich eine neue Diskussion, rund um eine der zahlreichen Rechtsfragen in der...

Mehr lesenDetails

Datenschutz-Irrsinn: Wenn Theorie und Praxis kollidieren

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
26. Juni 2024

Datenschutz-Irrsinn: Wenn Theorie und Praxis kollidieren Normalerweise schreibe ich in meinem Blog sehr neutrale, sachliche Beiträge zu verschiedenen Themen rund...

Mehr lesenDetails

Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Affiliate-Links bei Streamern und Influencern
29. Oktober 2019

Was muss man als Streamer/Influencer beachten, wenn man Affiliate-Links in den eigenen Kanälen oder in der YouTube-Videobeschreibung benutzt? Dieser Beitrag...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Gestaltung von API-Nutzungsvereinbarungen

Legal drafting of API usage agreements: Key issues for tech companies
12. Oktober 2024

APIs (Application Programming Interfaces) sind das Rückgrat der modernen digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen die nahtlose Integration von Diensten und Daten...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025

Mods erweitern Videospiele um neue Inhalte, verbessern Grafik oder fügen völlig neue Spielweisen hinzu. Kaum ein großer PC-Titel kommt heute...

Mehr lesenDetails
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025
Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

12. August 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

Mehr lesenDetails
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung