Marian Härtel
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Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Streamer und Marketing: Abmahnfalle?

Worum geht es?

Auch der Konkurrenzkampf zwischen Streamer oder Influencer ist groß. Twitch-Channels gibt es inzwischen in Massen und YouTube ist heillos überlaufen.

Wie kann man also seinen eigenen Channel als Streamer bekannter machen bzw. wie kann man sich als Influencer bei potenziellen Werbetreibenden Aufmerksamkeit erregen, ohne sich dabei in die Abmahnfalle zu begeben? Und wie sollte man mit Marketingunternehmen umgehen? Im Folgenden ein paar Punkte, auf die geachtet werden sollten. Ein paar davon habe ich bereits hier und hier benannt.

Was sollte beachtet werden?

Wichtige Punkte, die beachtet werden sollten sind dabei natürlich das Datenschutzrecht, das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht. Im Urheberrecht sollten sämtliche Rechte überprüft werden und vor allem auch nicht nur von selber besorgen Assets, sondern ebenso von Grafiken, Sounds etc. die Dritte erstellt haben und/oder zuschicken. In Vereinbarungen mit Werbetreibenden sollte beispielsweise eine sogenannte Freistellungsklausel aufgenommen werden, um von Fehler der Partner verschont zu bleiben. Ziel eines Abmahnanwaltes bleibt nämlich der Streamer bzw. Influencer direkt. Ob sodann Rückgriffansprüche gegen den eigenen Partner möglich sind, kann erst später geprüft werden.

Da die Influencer-Szene mittlerweile eine der wichtigsten Marketing-Kanäle für IT-Unternehmen oder für Hersteller von Lifestyle-Produkten geworden ist, ist das Interesse und gleichzeitig die Chancen für Influencer groß. Aber wo Geld verdient werden kann, gibt es eben auch Konkurrenten: Und diese beobachten mitunter genau, was andere Influencer auf Ihren Instagram Accounts oder in ihren Youtube-Channels machen. Abmahnmöglichkeiten reichen dann von fehlenden Impressumsangaben, über Marken und/oder Urheberrechtsverletzungen bis hin zu Problemen aus dem UWG wegen inkorrekt gezeichneten Sponsored Posts oder Produktplatzierungen.

Meine Spezialisierung auf Streamer und Influencer

Als Rechtsanwalt mit einem besonderen Faible für IT-Recht, sowohl privat als auch beruflich, habe ich mich neben den Fragen des Gamesrechts und solchen des Esports, auch auf Influencer, Streamer und Social-Media-Unternehmen spezialisiert. Dabei fokussiere ich mich vor allem darauf, junge, aufstrebende Streamer, Twitcher oder Influencer dabei zu unterstützen, Rechtssicher aufzutreten, um möglichst eben nicht in die Abmahnfalle zu treten. Für einen geringen Pauschalpreis biete ich eine Erstberatung an.

Wenn es aber um eine Kooperation mit größeren Markeninhabern, mit Influencer-Netzwerken oder mit Agenturen geht, sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Verträge fair und sicher für beide Seiten sind. Denn nur so kann eine langfristige Kooperation gewährleistet sein.

Das beginnt bei der Höhe der Bezahlung, den Zeitraum von Reportings, beinhaltet aber auch Fragen, ob z.b. bei einem Gewinnspiel unter Followern Sach- oder Geldpreise verlost werden dürfen. Ab einem bestimmten Volumen von Anfragen und Zahlungen, stellen sich eventuell auch Fragen, der Unternehmensgründung. Als Rechtsanwalt und Entrepreneur, der selber bereits zahlreiche Unternehmen gegründet und geleitet hat, und noch mehr davon anwaltlich begleitet, kann ich auch hier zuverlässig zur Seite stehen. Ein paar wichtige Gründe dafür kann man in diesem Blogpost finden.

 

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

Telefon

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E-Mail

info@rahaertel.com