Marian Härtel
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Irrtümer zur Urheberrechtsrichtlinie - von MdEP!

Ich bin gerade auf ein paar Irrtümer gestoßen, die nach der Zustimmung zur Urheberrechtslinie, bei Politikern durch den Verstand geistern. Letzten Endes sollte man wohl nicht auf Politiker, sondern auf Personen, die sich auskennen, hören.

Fangen wir doch einmal mit Aussagen des lieben “Freundes” Voss an. Und ja, ich verletzte mit dem Post wahrscheinlich ein Leistungsschutzrecht.

Die Auffassung von “öffentlich” des netten Herren dürfte absolut keinen Bestand haben. Wie ich gerade erst schrieb, kann selbst das Posten von Bildern in einer geschlossenen Facebookgruppe urheberrechtsverletzend sein.

Ebenso falsch ist meiner Meinung nach die Aussage, dass mit der Urheberrechtsreform (sollten diese den Rat passieren) nun plötzlich alles, egal ob man die Recht hat oder nicht, einfach so auf Facebook oder YouTube veröffentlicht werden kann, da die Haftung auf die Plattform übergehen würde

In Artikel 17 der Richtlinie kann ich dazu keine Entsprechung finden. Wenn haften die Plattformen, also neben dem Nutzer und es ist auch davon auszugehen (sollten Gerichte dies nicht schon anders herleiten), dass Plattformen in Zukunft AGB nutzen werden, die es ermöglichen, dass Plattformen sich bei einem Nutzer, der eine Verletzung begangen hat, durch die die Plattform haften musste, schadlos halten können.

Sicherlich werden sich unzählige Rechtsfragen rund um die Urheberrechtsreform ergeben und Juristen und Gerichte lange beschäftigen. Weder die Staaten, bei der Umsetzung der Richtlinie, noch Gerichte, bei der Bewertung von Detailfragen oder Auslegungsproblemen, werden aber plötzlich jahrzehntelange Grundsätze auf den Kopf stellen!

Also Achtung mit dem, was man von Mitgliedern des Europaparlaments liest 😉

 

Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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