• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Juristische Strategien gegen unberechtigte Sperrungen von Social Media Account

10. November 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
juristische strategien gegen unberechtigte sperrungen von social media account
Wichtigste Punkte
  • Influencer stehen oft vor unberechtigter Sperrung ihrer Accounts auf Plattformen wie Instagram und TikTok.
  • Erste Maßnahme: Juristische Beratung durch einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt für effektive Strategien.
  • Eine einstweilige Verfügung kann zur sofortigen Wiederherstellung des Accounts beantragt werden, birgt jedoch hohe Risiken.
  • Die Entscheidung zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung sollte auf einer sorgfältigen Analyse der Umstände basieren.
  • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) kann bei ungerechtfertigten Sperrungen als rechtlicher Rahmen dienen.
  • Schadensersatzansprüche sollten bei finanziellen Verlusten infolge der Sperrung geprüft werden.
  • Proaktive rechtliche Schritte sind entscheidend, um die eigenen Rechte und Interessen zu schützen.

Einleitung:

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung:
2. Anwaltliche Beratung als Erster Schritt:
3. Einstweilige Verfügung als Dringliche Maßnahme:
4. Schadensersatzansprüche bei Finanziellem Verlust:
5. Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als Möglicher Ansatzpunkt:
6. Fazit:
6.1. Author: Marian Härtel

In meiner anwaltlichen Praxis begegne ich regelmäßig Fällen, in denen gewerbliche Mandanten, insbesondere Influencer, mit der Herausforderung unberechtigter Sperrungen ihrer Accounts auf Plattformen wie Instagram oder TikTok konfrontiert werden. Diese Sperrungen erfolgen oft trotz sorgfältiger Einhaltung der Plattformrichtlinien, was zu signifikanten beruflichen und finanziellen Nachteilen führen kann. In diesem Kontext ist es entscheidend, effektive juristische Strategien zu entwickeln, um gegen diese ungerechtfertigten Maßnahmen vorzugehen und die Rechte der Betroffenen zu schützen. Dieser Blogpost beleuchtet die verschiedenen rechtlichen Wege, die Influencern und anderen gewerblichen Nutzern offenstehen, um ihre Accounts wiederherzustellen und gegen ungerechtfertigte Einschränkungen ihrer Online-Präsenz vorzugehen.

Anwaltliche Beratung als Erster Schritt:

Der erste Schritt bei der Konfrontation mit einer unberechtigten Sperrung ist die Konsultation eines auf IT-Recht spezialisierten Anwalts. Ein erfahrener Anwalt kann die Situation präzise bewerten und beraten, welche rechtlichen Schritte sinnvoll und erfolgversprechend sind. Dies kann von einer formellen Beschwerde bis hin zu rechtlichen Maßnahmen gegen das Mutterunternehmen von Instagram oder TikTok reichen. Die anwaltliche Beratung ist entscheidend, um die eigenen Rechte zu verstehen und eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.

Einstweilige Verfügung als Dringliche Maßnahme:

In Fällen, in denen die Sperrung des Accounts unmittelbare und schwerwiegende Auswirkungen hat, kann die Beantragung einer einstweiligen Verfügung eine effektive, aber risikoreiche Lösung sein. Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung, die darauf abzielt, eine sofortige Wiederherstellung des Accounts zu erreichen, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Dies ist besonders relevant, wenn der Account für geschäftliche Zwecke genutzt wird und die Sperrung zu finanziellen Verlusten oder anderen erheblichen Nachteilen führt.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beantragung einer einstweiligen Verfügung mit hohen Risiken verbunden ist und daher eine sorgfältige Abwägung und ausführliche Beratung mit einem spezialisierten Anwalt erfordert. Die Risiken umfassen unter anderem die Kosten des Verfahrens, die Möglichkeit, dass die Verfügung abgelehnt wird, und potenzielle rechtliche Konsequenzen, falls die Sperrung des Accounts doch gerechtfertigt war.

Trotz dieser Risiken kann eine einstweilige Verfügung in bestimmten Situationen eine sinnvolle Option sein, insbesondere wenn der Instagram- oder TikTok-Account eine wesentliche Einnahmequelle darstellt oder für die berufliche Präsenz unverzichtbar ist. In solchen Fällen kann die schnelle Wiederherstellung des Accounts entscheidend sein, um weitere geschäftliche Schäden zu vermeiden und die berufliche Tätigkeit fortzusetzen.

Die Entscheidung, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, sollte auf einer gründlichen Analyse der spezifischen Umstände des Falls basieren, einschließlich der Stärke der Beweislage und der potenziellen Auswirkungen der Account-Sperrung. Ich kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

Schadensersatzansprüche bei Finanziellem Verlust:

In Fällen, in denen die Sperrung des Accounts unmittelbare und schwerwiegende Auswirkungen hat, kann die Beantragung einer einstweiligen Verfügung eine effektive, aber risikoreiche Lösung sein. Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung, die darauf abzielt, eine sofortige Wiederherstellung des Accounts zu erreichen, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Dies ist besonders relevant, wenn der Account für geschäftliche Zwecke genutzt wird und die Sperrung zu finanziellen Verlusten oder anderen erheblichen Nachteilen führt.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Beantragung einer einstweiligen Verfügung mit hohen Risiken verbunden ist und daher eine sorgfältige Abwägung und ausführliche Beratung mit einem spezialisierten Anwalt erfordert. Die Risiken umfassen unter anderem die Kosten des Verfahrens, die Möglichkeit, dass die Verfügung abgelehnt wird, und potenzielle rechtliche Konsequenzen, falls die Sperrung des Accounts doch gerechtfertigt war.

Trotz dieser Risiken kann eine einstweilige Verfügung in bestimmten Situationen eine sinnvolle Option sein, insbesondere wenn der Instagram- oder TikTok-Account eine wesentliche Einnahmequelle darstellt oder für die berufliche Präsenz unverzichtbar ist. In solchen Fällen kann die schnelle Wiederherstellung des Accounts entscheidend sein, um weitere geschäftliche Schäden zu vermeiden und die berufliche Tätigkeit fortzusetzen.

Die Entscheidung, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, sollte auf einer gründlichen Analyse der spezifischen Umstände des Falls basieren, einschließlich der Stärke der Beweislage und der potenziellen Auswirkungen der Account-Sperrung. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen, um die Rechte und Interessen des Mandanten effektiv zu verteidigen.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als Möglicher Ansatzpunkt:

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) könnte in einigen Fällen eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Entfernung rechtswidriger Inhalte und die Wahrung der Meinungsfreiheit geht. Obwohl das NetzDG primär auf die Bekämpfung von Hassrede und Fake News abzielt, kann es auch als Rahmen für die Überprüfung von Sperrungen dienen, insbesondere wenn diese als ungerechtfertigte Einschränkung der Meinungsfreiheit angesehen werden können oder im Zweifel eine Diskriminierung vorliegt! Die Anwendung des NetzDG in Fällen von Account-Sperrungen sollte jedoch sorgfältig geprüft werden und ist kein Selbstläufer.

Fazit:

Die unberechtigte Sperrung eines Social Media Accounts kann für gewerbliche Nutzer, insbesondere Influencer, eine ernsthafte Herausforderung darstellen. Juristische Schritte wie die Einholung anwaltlicher Beratung, die Prüfung einer einstweiligen Verfügung, die Untersuchung von Schadensersatzansprüchen und die mögliche Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sind wichtige Optionen, die Betroffenen zur Verfügung stehen. Es ist entscheidend, sich der rechtlichen Möglichkeiten bewusst zu sein und proaktiv zu handeln, um die eigenen Rechte und Interessen zu schützen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBeratungHassredeInfluencerInstagramIT-RechtMediaMeinungsfreiheitNetzwerkdurchsetzungsgesetzRechtTikTok

Weitere spannende Blogposts

Veraltetes CMS führt nicht zu einer Störerhaftung

Urheberrecht
20. Februar 2019

Das Thema Störerhaftung lässt Rechtsanwälte oft genug aufschrecken, ist es doch ein sehr deutsches Rechtskonstrukt, das lange Zeit extrem unberechenbar...

Mehr lesenDetails

Influencer als Künstler: Wann Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und wie sie geschützt werden

Influencer als Künstler: Wann Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und wie sie geschützt werden
5. April 2023

Der Kunstbegriff und seine juristische Definition Der Kunstbegriff ist ein facettenreiches und oft kontrovers diskutiertes Thema. Kunst kann in vielen...

Mehr lesenDetails

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?
20. April 2020

Ich versuche hier auf dem Blog regelmäßig jungen Startups aus dem Esport, Social-Media oder Gamesbereich juristische Begriffe und Prozesse bei...

Mehr lesenDetails

Markenrecht für Startups

Markenrecht für Startups: So schützen Sie Ihre Marke von Anfang an
4. Oktober 2024

Für Startups ist der Aufbau einer starken Marke von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erfolg. Eine gut geschützte Marke kann...

Mehr lesenDetails

Kommerzielle Nutzung von Discord: Ein juristischer Leitfaden

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
18. Oktober 2023

Einleitung Discord hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2015 zu einer beliebten Plattform für Gamer, Communities und zuletzt auch...

Mehr lesenDetails

#FreedomOfTagging: Influencer und der VSW

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
21. Dezember 2018

Aktuell ist im Problemfeld Influencer Marketing wieder das Thema aktuell. Dieses Mal betrifft es die Instagram Influencerin Vanessa Blumenthal, die...

Mehr lesenDetails

Facebook darf Accounts ohne Klarnamen sperren

Facebook/Instagram: Gerichtliche Zustellungen auch in Deutsch zulässig!
16. Dezember 2020

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Facebook die Nutzung von Pseudonymen verbieten dürfe und das vor allem wie folgt begründet...

Mehr lesenDetails

OLG Naumburg zum IP Blocking bei Unterlassungsurteilen

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server
27. Juli 2020

Anders als noch vor einigen Jahren das Hanseatische Oberlandesgericht in einem von mir vertretenen Fall, entschied das OLG Naumburg vor...

Mehr lesenDetails

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine
5. März 2019

Was ist bei der Integration des Impressums zu beachten? Nach dem gestrigen Artikel zum Thema Impressum in Social-Media-Konten habe ich...

Mehr lesenDetails
Asset Deal

Asset Deal

26. Juni 2023

Einleitung In der Geschäftswelt gibt es verschiedene Methoden, um Unternehmen oder Teile von Unternehmen zu erwerben. Eine dieser Methoden ist...

Mehr lesenDetails
ePrivacy-Verordnung

ePrivacy-Verordnung

15. Oktober 2024
Escrow-Vereinbarung

Escrow-Vereinbarung

15. Oktober 2024
855e2b01 13e3 4082 ab25 0967bb0c4654 202328553

Vorsatz

29. März 2025
Feststellungsklage

Feststellungsklage

28. Juni 2023

Podcast Folgen

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung