• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Affiliate-Links müssen als Werbung gekennzeichnet werden

5. August 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
affiliate 3739738 1280
Wichtigste Punkte
  • Das OLG München entschied, dass Online-Teaser mit Affiliate-Links als Werbung gekennzeichnet werden müssen.
  • Der Betreiber der Webseite verstieß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
  • Artikel § 5a Abs. 6 UWG erfordert Kennzeichnung kommerzieller Inhalte.
  • Eine klare Kennzeichnung kann mit Begriffen wie „Anzeige“ oder „Affiliate-Link“ erfolgen.
  • Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Webseiten-Betreiber und Influencer.
  • Die Nicht-Kennzeichnung könnte zu Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Cookies im Zusammenhang mit Affiliate-Links erfordern ebenfalls Nutzerinformationen und Einwilligung.

Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Urteil (Az. 29 U 1582/19) klargestellt, dass Online-Teaser mit Affiliate-Links als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Diese Entscheidung ist für viele Betreiber von Webseiten und Influencer von großer Bedeutung, da Affiliate-Links weit verbreitet sind.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Urteils
2. Bedeutung für Webseiten-Betreiber und Influencer
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel

Hintergrund des Urteils

In dem vorliegenden Fall hatte ein Betreiber einer Webseite Teaser mit Affiliate-Links verwendet, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Die Links führten zu Online-Shops, in denen die beworbenen Produkte gekauft werden konnten. Der Betreiber erhielt für jeden Kauf über diese Links eine Provision.

Das OLG München sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach § 5a Abs. 6 UWG müssen kommerzielle Inhalte, die sich nicht eindeutig aus den Umständen ergeben, als Werbung gekennzeichnet werden. Das Gericht führte aus: „Bei der Verwendung von Affiliate-Links handelt es sich um eine geschäftliche Handlung, die geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“

https://itmedialaw.com/wp-content/uploads/2024/08/Affiliate-Links-als-Werbung-kennzeichnen_-Wichtig.mp4

Bedeutung für Webseiten-Betreiber und Influencer

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für alle, die Affiliate-Links einsetzen. Es ist nun klar, dass diese Links als Werbung gekennzeichnet werden müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Eine Kennzeichnung kann beispielsweise durch die Verwendung von Begriffen wie „Anzeige“, „Sponsorenhinweis“ oder „Affiliate-Link“ erfolgen.

Als Rechtsanwalt, der selbst früher ein redaktionelles Spielemagazin betrieben hat und heute viele Betreiber von Webseiten und Influencer betreut, halte ich diese Klarstellung für sehr wichtig. Affiliate-Marketing ist ein weit verbreitetes Geschäftsmodell, das nun rechtlich sauber umgesetzt werden muss. Gerade im Bereich Gaming und Esport, wo ich viele Mandanten betreue, sind Affiliate-Links ein häufig genutztes Mittel zur Monetarisierung von Inhalten.

Fazit

Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 29 U 1582/19) zur Kennzeichnungspflicht von Affiliate-Links ist keine Überraschung, stellt aber die rechtlichen Anforderungen in diesem Bereich nochmals klar. Das Gericht hat entschieden, dass Online-Teaser mit Affiliate-Links eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden müssen, um den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu genügen.

Für Webseiten-Betreiber und Influencer, die Affiliate-Links einsetzen, schafft dieses Urteil Rechtssicherheit. Sie wissen nun, wie sie diese Links korrekt kennzeichnen müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Eine deutliche Kennzeichnung, beispielsweise durch Begriffe wie „Anzeige“, „Sponsorenhinweis“ oder „Affiliate-Link“, ist unerlässlich.Wer bisher noch keine oder keine ausreichende Kennzeichnung verwendet hat, sollte seine Seite bzw. Posts dringend überprüfen und anpassen. Nur so lassen sich Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen vermeiden. Gerade im Bereich Gaming und Esport, wo Affiliate-Links häufig zur Monetarisierung von Inhalten genutzt werden, ist diese Klarstellung von großer Bedeutung.

Das Thema Affiliate-Links beschäftigt mich als Rechtsanwalt, der sich auf IT-Recht und Medienrecht spezialisiert hat, schon länger. Bereits in einem früheren Blogpost hatte ich darauf hingewiesen, dass die Kennzeichnungspflicht nicht nur für Webseiten, sondern auch für YouTube, Gaming-Seiten und andere Social Media Plattformen gilt.

Auch das OLG Köln hatte sich schon mit der Kenntlichmachung von Affiliate-Links befasst und klargestellt, dass die Platzierung solcher Links hinreichend deutlich und klar sein muss. Das aktuelle Urteil des OLG München fügt sich nahtlos in diese Rechtsprechung ein.Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Cookies, die häufig im Zusammenhang mit Affiliate-Links und Banner-Werbung zum Einsatz kommen. Auch hier gilt: Über das Setzen von Cookies muss der Nutzer transparent aufgeklärt werden. Eine Einwilligung ist erforderlich, wenn die Cookies nicht unbedingt erforderlich sind.

Insgesamt zeigt sich, dass die rechtlichen Anforderungen im Bereich Affiliate-Marketing und Werbung komplex sind und sorgfältig beachtet werden müssen. Als Rechtsanwalt stehe ich meinen Mandanten gerne zur Seite, um sie bei der Umsetzung zu unterstützen und rechtliche Risiken zu minimieren. Nur mit der nötigen Sorgfalt und Expertise lassen sich die Vorteile des Affiliate-Marketings nutzen und gleichzeitig rechtliche Fallstricke vermeiden.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EsportGamingGesetz gegen den unlauteren WettbewerbInfluencerIT-RechtMarketingMedienrechtOberlandesgericht MünchenolgProvisionRechtRechtsanwaltRechtssicherheitStartupsUrteilUWGVerbraucherVertragsrechtWerbungWettbewerb

Weitere spannende Blogposts

NFT / Metaverse / Blockchain-Recht Vortrag in Zürich

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
27. Juni 2022

Hinter dem Begriff Metaverse verbirgt sich eine digitale Welt, die von realen Individuen kontrolliert, geformt und gelebt wird. Was für...

Mehr lesenDetails

YouTube haftet nach Art. 6 DSA nur bei ausreichend konkreter Meldung des Rechtsverstoßes

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
24. August 2024

Der Digital Services Act (DSA) ist ein EU-Gesetz, das darauf abzielt, die Verbreitung illegaler Inhalte auf digitalen Plattformen zu kontrollieren...

Mehr lesenDetails

Reaction-Videos und YouTube: Das Landgericht Frankfurt befasst sich erneut mit rechtlichen Fragen

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
26. Juni 2023

Was sind Reaction-Videos? Reaction-Videos sind ein beliebtes Format auf Plattformen wie YouTube und Twitch. In diesen Videos nehmen Content-Ersteller ihre...

Mehr lesenDetails

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen
2. Juni 2023

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde ursprünglich zum Schutz von Verbrauchern im Fernunterricht eingeführt....

Mehr lesenDetails

BGH wird über Erstattung von Wetteinsetzen entscheiden

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
17. Januar 2024

Es wird wohl Zeit. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im...

Mehr lesenDetails

BGH mit spannender Entscheidung im Spannungsfeld der Impressumspflicht

Social Media Accounts und Impressum
12. September 2023

Einleitung Die digitale Welt ist ein ständig wechselndes Spielfeld, auf dem Influencer und Streamer eine immer wichtigere Rolle spielen. Dabei...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Recht auf Namensnennung im Urhebervertragsrecht

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
24. Oktober 2023

Einleitung Am 15. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen I ZR 42/21 eine bedeutsame Entscheidung im Kontext...

Mehr lesenDetails

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
15. Mai 2019

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Stärkung eines faires Wettbewerbs eingebracht, der gerade kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch...

Mehr lesenDetails

OLG Karlsruhe: Veröffentlichung von Bildsequenzen aus der RTL-Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ untersagt

OLG Karlsruhe: Veröffentlichung von Bildsequenzen aus der RTL-Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ untersagt
1. Dezember 2023

Anlass der zivilrechtlichen Streitigkeit zwischen dem Kläger (Boris Becker) und dem Beklagten (Oliver Pocher) ist ein am 29.10.2020 ausgestrahlter etwa...

Mehr lesenDetails
Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführerhaftung

15. Oktober 2024

Die Geschäftsführerhaftung ist ein zentrales Thema im Gesellschaftsrecht und betrifft insbesondere die persönliche Verantwortlichkeit der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter...

Mehr lesenDetails
fef58753 0e7b 493e 806b 4e8636913fce 202010382

Cybersquatting

29. März 2025

Buy-out-Verträge

10. November 2024
LG München: Focus-Ärzte Siegel ist irreführend

Bundesverfassungsgericht

25. Juni 2023
Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer-Voranmeldung

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung