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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Alterskennzeichnung für Apps im neuen Jugendmedienschutzgesetz

23. April 2019
in Jugendschutzrecht
Lesezeit: 1 min lesen
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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat für das Jahr 2020 ein neues Jugendmedienschutzgesetz angekündigt, um die Regelungen aus der Zeit der CD-ROM und Videokassette auf die neuen Medien  und somit ins digitale Zeitalter zu bringen. Einen besonderen Fokus soll es dabei auf die Alterskennzeichnung geben, die bislang fast ausschließlich auf Computerspiele beschränkt ist.

Wichtigste Punkte
  • Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) plant ein neues Jugendmedienschutzgesetz für 2020.
  • Das Gesetz soll Regelungen für digitale Medien schaffen, die veraltet sind.
  • Ein besonderer Fokus liegt auf der Alterskennzeichnung von Inhalten.
  • Apps müssen verpflichtend leicht erkennbare Altersangaben anbringen.
  • Eltern sollen auf die Kennzeichnung von Inhalten vertrauen können.
  • Ziel ist, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
  • Ein erster Gesetzentwurf soll bis Ende des Jahres vorliegen.

So sollen Apps verpflichtet werden, leicht erkennbare Altersempfehlungen anzubringen. um Kinder und Jugendliche vor bestimmten Inhalten zu schützen.

„Wir haben bei demselben Spiel unterschiedliche Altersangaben, die im Netz rumgeistern. Eltern müssen aber auf die Kennzeichnung vertrauen können.“

Ziel sei, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden und sich darüber gemeinsam mit den Bundesländern zu verständigen. Ende des Jahres soll ein erste Entwurf vorliegen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleDigitalKI

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