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BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen

26. Mai 2023
in Arbeitsrecht, Steuerrecht
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
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Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Risiken von Scheinselbstständigkeit – Seien Sie vorbereitet

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1. Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Risiken von Scheinselbstständigkeit – Seien Sie vorbereitet
2. Was ist Scheinselbstständigkeit und wen kann sie betreffen?
3. Das aktuelle BGH-Urteil und seine Auswirkungen
4. Die wichtigsten Erkenntnisse des BGH-Urteils
5. Wie man Scheinselbstständigkeit vermeiden kann
6. Fazit
6.1. Author: Marian Härtel

In den letzten Jahren habe ich immer wieder auf die Risiken hingewiesen, die Scheinselbstständigkeit sowohl für Arbeitgeber als auch für „Scheinselbstständige“ selbst mit sich bringen kann. Besonders anfällig für diese Risiken sind Branchen wie Spieleentwicklung, Esports, Agenturen und Startups. Die Natur dieser Branchen – oft charakterisiert durch flexible Arbeitsstrukturen, projektbasierte Aufgaben und häufige Nutzung von Freelancern – erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Grenzen zwischen Selbstständigen und Angestellten verschwimmen.

Wichtigste Punkte
  • Ein neues BGH-Urteil betont die Risiken der Scheinselbstständigkeit für Arbeitgeber und Scheinselbstständige.
  • Branchen wie Spieleentwicklung und Esports sind besonders anfällig für die Verwirrung zwischen Selbstständigen und Angestellten.
  • Das Urteil erfordert eine klare Trennung der Attraktivität von Selbstständigen und Angestellten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Die Autonomie des Freelancers ist entscheidend für die richtige Einstufung und sollte vertraglich festgehalten werden.
  • Das Ignorieren der Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber kann schwerwiegende rechtliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  • Vertragliche Regelungen müssen klar zwischen Auftraggeber und Freiberufler unterscheiden, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
  • Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass Arbeitsbedingungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen und Scheinselbstständigkeit vermieden wird.

Zum Beispiel warnte ich in meinem Artikel Freier Mitarbeiter: Gefahr des Bereicherungsanspruchs des Auftraggebers bei Scheinselbstständigkeit im Jahr 2020 über die rechtlichen Komplikationen, die entstehen können, wenn Scheinselbstständigkeit vorliegt.

In einem weiteren Artikel, Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern, sprach ich spezifisch die Esports-Industrie an und die potenziellen Risiken, die sie im Umgang mit Scheinselbstständigen Spielern eingehen könnten.

Jetzt unterstreicht ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) die von mir geteilten Bedenken. Es hebt die Notwendigkeit einer genauen Abgrenzung von Selbstständigen und Angestellten hervor und unterstreicht die potenziellen rechtlichen und finanziellen Folgen, wenn diese Grenze nicht klar gezogen wird.

Was ist Scheinselbstständigkeit und wen kann sie betreffen?

Scheinselbstständigkeit ist ein Zustand, in dem eine Person zwar formell als selbstständiger Unternehmer agiert, in der Praxis aber die Rolle und Pflichten eines Angestellten erfüllt. Dieses Arbeitsverhältnis kann sowohl für den Auftraggeber als auch für den Scheinselbstständigen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitsrecht, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht.

Neue Arbeitsformen, wie beispielsweise die Gig Economy, haben neue Herausforderungen in der Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit und regulärer Anstellung mit sich gebracht. Plattformbasierte Arbeit, bei der kleine Aufträge kurzfristig an Freelancer vergeben werden – wie etwa bei Lieferdiensten wie Takeaway.com und deren Tochtergesellschaft Lieferando in Deutschland oder Fahrdiensten wie Uber und MyTaxi – kann ebenfalls zur Scheinselbstständigkeit beitragen.

In Deutschland wird Scheinselbstständigkeit vom Gesetzgeber als eine Form der Schwarzarbeit angesehen, da durch die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung zusätzliche Abgaben, insbesondere Arbeitgeberbeiträge, entstehen können. Allerdings ist die Unterscheidung zwischen zulässiger Selbständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aufgrund unscharfer Rechtsbegriffe und unterschiedlicher Auslegungen von Sozialversicherungsträgern und Gerichten nicht immer eindeutig. Nur bei grobem Missbrauch ist eine zuverlässige Unterscheidung bei Vertragsbeginn vorab möglich.

Während der Begriff der Scheinselbstständigkeit in der politischen Debatte abseits der Betroffenen allmählich in den Hintergrund tritt, hat sich ein anderer Begriff durchgesetzt: der Missbrauch von Werkverträgen. Seit etwa 2012 wird dieser Begriff zunehmend in der politischen Debatte in Deutschland verwendet und war auch Bestandteil des Koalitionsvertrages 2013 zwischen CDU/CSU und SPD. Im Fokus steht dabei primär die Verlagerung ehemaliger Kerntätigkeiten eines Betriebes zu anderen Betrieben, oft unter begleitender massenweiser Verlagerung ehemaliger Arbeitnehmer in diese Werkvertragsbetriebe.

Diese Entwicklungen zeigen, dass es in der modernen Arbeitswelt immer wichtiger wird, sich über die Abgrenzung von Selbstständigen und Angestellten im Klaren zu sein. Dies ist insbesondere relevant für Branchen wie die Spieleentwicklung, Esports, Agenturen und viele Startups, die oft mit Freelancern arbeiten und daher Gefahr laufen, die Grenze zur Scheinselbstständigkeit zu verwischen. Wie ich bereits in meinen vorherigen Posts diskutiert habe, können die Folgen erheblich sein.

Das aktuelle BGH-Urteil und seine Auswirkungen

Das kürzlich vom Bundesgerichtshof erlassene Urteil setzt neue Maßstäbe bei der Abgrenzung zwischen Scheinselbständigkeit und regulärer Anstellung. Obwohl das Urteil in einem strafrechtlichen Kontext veröffentlicht wurde, bezieht es sich auf den „Vorenthalt und Veruntreuung von Arbeitsentgelt“ (§ 266a StGB), ein Gesetz, das für alle Arbeitgeber relevant ist.

Das Urteil legt den Fokus auf das „Gesamtbild der Arbeitsleistung“, das für die Unterscheidung zwischen sogenannten scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei entscheidend ist. Dieser Ansatz kann auch auf andere Berufsgruppen angewandt werden. Wenn die Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung aufgrund der Eigenart der Tätigkeit an Trennschärfe und Aussagekraft verlieren, ist vornehmlich auf das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung abzustellen.

Das Urteil macht auch klar, dass Beitragszahlungen von Schwarzarbeitern und illegal Beschäftigten aufgrund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung nicht automatisch die Tatbestandsmäßigkeit des § 266a Abs. 1 und 2 StGB entfallen lassen. Vielmehr sollten diese Zahlungen auf der Ebene der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Interpretation des Urteils sich auf die allgemeine Abgrenzung konzentriert und nicht auf spezifische Situationen oder Branchen. Jeder Fall von Scheinselbstständigkeit ist einzigartig und muss individuell beurteilt werden.

Das Urteil unterstreicht jedoch die Notwendigkeit, dass Arbeitgeber und Auftraggeber sorgfältig prüfen müssen, ob ihre Arbeitsverhältnisse den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Andernfalls können sie erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen erwarten.

Die Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Angestellten wird immer schwieriger, insbesondere in Branchen wie Spieleentwicklung, Esports, Agenturen und Startups. Das Urteil des BGH bietet jedoch wichtige Anhaltspunkte, an denen sich Unternehmen orientieren können, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Die wichtigsten Erkenntnisse des BGH-Urteils

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) liefert eine gründliche Analyse zur Unterscheidung zwischen Scheinselbstständigen und regulären Angestellten. Es betont die Bedeutung einer sorgfältigen Untersuchung der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse und unterstreicht die Rolle mehrerer Schlüsselfaktoren.

Erstens legt der BGH großen Wert auf die Einbeziehung in die Betriebsorganisation. Eine Person, die als Selbständiger eingestuft werden soll, sollte in der Regel über ein hohes Maß an Autonomie und Flexibilität in Bezug auf die Ausführung ihrer Arbeit verfügen. Wenn jedoch festgestellt wird, dass die Person fest in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingebunden ist und in ähnlicher Weise wie ein Angestellter arbeitet, könnte dies ein Indiz für Scheinselbstständigkeit sein.

Zweitens betont das Urteil die Bedeutung der Anweisungsbefugnisse des Auftraggebers. Ein selbständiger Unternehmer trifft in der Regel selbstständige Entscheidungen darüber, wie er seine Arbeit ausführt. Wenn der Auftraggeber dagegen detaillierte Anweisungen zur Durchführung der Arbeit gibt und dabei die Kontrolle über den Arbeitsprozess behält, könnte dies ein weiteres Indiz für Scheinselbstständigkeit sein.

Ein weiteres Hauptaugenmerk des BGH-Urteils liegt auf der korrekten Berechnung und Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn festgestellt wird, dass ein Auftraggeber diese Beiträge vorenthält oder veruntreut, wird dies vom Gericht als schwerwiegender Verstoß angesehen. Dies könnte sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber nach sich ziehen, einschließlich möglicher Geldstrafen und Haftstrafen.

Insgesamt verdeutlicht das Urteil die Komplexität der Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigkeit und regulärer Anstellung und unterstreicht die Notwendigkeit, diese Frage sorgfältig zu prüfen und dabei alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen. Es ist ein deutliches Signal an alle Arbeitgeber, dass sie ihre Arbeitsverhältnisse genau überprüfen und sicherstellen müssen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wie man Scheinselbstständigkeit vermeiden kann

Das Risiko einer Scheinselbstständigkeit kann erheblich reduziert werden, wenn klare und eindeutige Verträge erstellt werden, die die Natur und die Bedingungen der Zusammenarbeit sorgfältig definieren. Nicht nur die Vertragserstellung ist jedoch von entscheidender Bedeutung, sondern auch die Gewährleistung, dass die tatsächlichen Arbeitsbedingungen mit den im Vertrag festgelegten übereinstimmen.

Ein Vertrag, der für eine freiberufliche Tätigkeit ausgehandelt wurde, sollte explizit angeben, dass der Freiberufler über ein hohes Maß an Autonomie und Flexibilität in Bezug auf die Ausführung seiner Arbeit verfügt. Er sollte auch die spezifischen Leistungen oder Projekte aufführen, die der Freiberufler erbringen wird, und dabei klarstellen, dass der Freiberufler die Kontrolle über den Prozess und das Ergebnis dieser Arbeit hat.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Vertrag klar zwischen dem Auftraggeber und dem Freiberufler unterscheidet. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber nicht als „Arbeitgeber“ bezeichnet werden sollte und der Freiberufler nicht als „Arbeitnehmer“. Es sollten auch keine Klauseln enthalten sein, die den Auftraggeber dazu berechtigen, detaillierte Anweisungen zur Durchführung der Arbeit zu geben oder die Kontrolle über den Arbeitsprozess zu behalten.

Nach dem Abschluss des Vertrages sollten beide Parteien sorgfältig darauf achten, dass die tatsächlichen Arbeitsbedingungen den vertraglichen Bedingungen entsprechen. Dies bedeutet, dass der Freiberufler tatsächlich autonom und unabhängig arbeitet und dass der Auftraggeber nicht versucht, die Kontrolle über den Arbeitsprozess zu übernehmen oder detaillierte Anweisungen zur Durchführung der Arbeit zu geben.

Es ist auch wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob die tatsächlichen Arbeitsbedingungen weiterhin den vertraglichen Bedingungen entsprechen. Dies kann durch regelmäßige Überprüfungen und Gespräche zwischen den Parteien geschehen. Sollten sich die Arbeitsbedingungen im Laufe der Zeit ändern, ist es möglicherweise notwendig, den Vertrag zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass er weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie das Risiko einer Scheinselbstständigkeit erheblich reduzieren und sicherstellen, dass Ihre Arbeitsverhältnisse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Fazit

Die aktuelle Rechtsprechung des BGH unterstreicht und vertieft meine langjährigen Warnungen vor den Risiken der Scheinselbstständigkeit. Ich möchte insbesondere auf Startups, Esport-Teams, Webseitenbetreiber und andere ähnlich strukturierte Organisationen hinweisen, die die Anforderungen an Steuer- und Sozialversicherungsrecht möglicherweise unterschätzen oder übersehen. Die Dringlichkeit einer sorgfältigen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Verträge und Praktiken kann nicht genug betont werden, um mögliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass insbesondere Geschäftsführer und Verantwortliche das potenzielle Ausmaß einer strafrechtlichen Verurteilung im Kontext der Scheinselbstständigkeit erkennen. Eine solche Verurteilung kann schwerwiegende Folgen haben, einschließlich der Unfähigkeit, jemals wieder selbständig zu sein. Daher sollte dieses Thema mit höchster Priorität und Vorsicht behandelt werden.

Es sollte nicht vergessen werden, dass das Betreiben einer Website oder eines Portals, selbst wenn es ursprünglich als Hobby begonnen wurde, zu rechtlichen Verpflichtungen führen kann, sobald es eine gewisse Größe und Wirtschaftlichkeit erreicht hat. Es ist daher ratsam, rechtzeitig professionellen Rat einzuholen, um das Risiko einer Scheinselbstständigkeit und der damit verbundenen Konsequenzen zu minimieren.

Vorsicht ist in diesem Fall definitiv besser als Nachsicht – insbesondere wenn es um das komplexe und nuancierte Thema der Scheinselbstständigkeit geht. Zögern Sie nicht, sich an einen Rechtsberater zu wenden, wenn Sie Hilfe bei der Abgrenzung benötigen oder weitere Fragen zu diesem Thema haben. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung können Sie vor schwerwiegenden Konsequenzen bewahren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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