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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Blockchain und Smart Contracts

Rechtliche Herausforderungen für innovative Unternehmen

8. Oktober 2024
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Blockchain und Smart Contracts: Rechtliche Herausforderungen für innovative Unternehmen
Wichtigste Punkte
  • Blockchain: Dezentrale Datenspeicherung berührt Datenschutzrecht, Vertragsrecht und Finanzmarktrecht.
  • Smart Contracts: Automatisierte Verträge erfordern präzise Willenserklärungen gemäß § 116 BGB.
  • Datenschutzproblematik: Unveränderlichkeit der Blockchain widerspricht dem Recht auf Löschung laut DSGVO.
  • Finanzmarktrechtliche Aspekte: Blockchain-Produkte können Erlaubnispflichten des KWG oder KAGB unterliegen.
  • Haftungsfragen: Verantwortung bei fehlerhaften Smart Contracts und IT-Sicherheit ist zu klären.
  • Praxistipps: Unternehmen sollen frühe rechtliche Analysen und regulatorischen Dialog einführen.
  • Governance-Strukturen: Klare Strukturen sind notwendig für Verantwortlichkeiten in dezentralen Systemen.

Die Blockchain-Technologie und Smart Contracts haben das Potenzial, zahlreiche Branchen zu revolutionieren und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Für innovative Unternehmen bieten diese Technologien enorme Chancen, stellen sie jedoch auch vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten juristischen Aspekte, die Unternehmen bei der Implementierung von Blockchain-Lösungen und Smart Contracts beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtliche Einordnung von Blockchain und Smart Contracts
2. Vertragsrechtliche Aspekte von Smart Contracts
3. Datenschutzrechtliche Herausforderungen
4. Finanzmarktrechtliche Aspekte
5. Haftungsfragen und IT-Sicherheit
6. Praxistipps für innovative Unternehmen
6.1. Author: Marian Härtel

Rechtliche Einordnung von Blockchain und Smart Contracts

Die rechtliche Einordnung von Blockchain-Technologien und Smart Contracts ist aufgrund ihrer Neuartigkeit und technischen Komplexität nicht immer eindeutig. Grundsätzlich lässt sich festhalten:

1. Blockchain: Eine Blockchain ist im rechtlichen Sinne zunächst eine Technologie zur dezentralen Datenspeicherung. Je nach Anwendungsfall können jedoch verschiedene Rechtsgebiete betroffen sein, insbesondere das Datenschutzrecht, das Vertragsrecht und das Finanzmarktrecht.

2. Smart Contracts: Smart Contracts sind selbstausführende Verträge, deren Bedingungen direkt in Computercode geschrieben sind. Rechtlich können sie als Willenserklärungen im Sinne des § 116 BGB verstanden werden, wobei die Besonderheiten der automatisierten Ausführung zu berücksichtigen sind.

Vertragsrechtliche Aspekte von Smart Contracts

Smart Contracts werfen eine Reihe vertragsrechtlicher Fragen auf:

1. Vertragsschluss: Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei Smart Contracts kann unklar sein. Es ist zu klären, ob bereits die Programmierung des Smart Contracts als verbindliches Angebot gilt oder erst die Auslösung der Transaktion.

2. Willenserklärungen: Die Abgabe von Willenserklärungen erfolgt bei Smart Contracts durch technische Handlungen. Es muss sichergestellt werden, dass diese den Anforderungen des § 126a BGB an die elektronische Form genügen.

3. Irrtumsanfechtung: Die Möglichkeiten zur Anfechtung wegen Irrtums (§§ 119 ff. BGB) sind bei Smart Contracts eingeschränkt, da die Ausführung automatisiert erfolgt.

4. Vertragsänderung und -beendigung: Die Unveränderlichkeit von Blockchain-Einträgen kann die nachträgliche Änderung oder Beendigung von Verträgen erschweren.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, empfiehlt es sich, Smart Contracts in einen rechtlichen Rahmenvertrag einzubetten, der die grundlegenden Rechte und Pflichten der Parteien regelt und Mechanismen für Streitfälle vorsieht.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen

Die Blockchain-Technologie steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den Prinzipien der DSGVO, insbesondere:

1. Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Die Unveränderlichkeit von Blockchain-Einträgen konfligiert mit dem „Recht auf Vergessenwerden“.

2. Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Die redundante Datenspeicherung in der Blockchain steht diesem Prinzip entgegen.

3. Bestimmung des Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 DSGVO): In dezentralen Netzwerken kann die Bestimmung des datenschutzrechtlich Verantwortlichen schwierig sein.

Lösungsansätze umfassen die Verwendung von Off-Chain-Speicherung für personenbezogene Daten, den Einsatz von Verschlüsselungstechniken und die Implementierung von „Pseudo-Löschfunktionen“ durch Überschreiben von Daten.

Finanzmarktrechtliche Aspekte

Insbesondere im Kontext von Kryptowährungen und Token-Emissionen (Initial Coin Offerings, ICOs) sind finanzmarktrechtliche Aspekte zu beachten:

1. Erlaubnispflicht: Je nach Ausgestaltung können Blockchain-basierte Finanzprodukte unter die Erlaubnispflicht des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) fallen.

2. Prospektpflicht: Bei öffentlichen Angeboten von Token kann eine Prospektpflicht nach der EU-Prospektverordnung bestehen.

3. Geldwäscheprävention: Anbieter von Kryptowährungen müssen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) beachten.

Die BaFin hat in mehreren Veröffentlichungen Stellung zu diesen Fragen bezogen, jedoch bleiben viele Detailfragen offen und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Haftungsfragen und IT-Sicherheit

Die Dezentralität und Automatisierung von Blockchain-Systemen werfen neue Haftungsfragen auf:

1. Fehlerhafte Smart Contracts: Wer haftet für Schäden, die durch Fehler im Code eines Smart Contracts entstehen?

2. IT-Sicherheit: Wie können Unternehmen ihrer Pflicht zur Gewährleistung angemessener IT-Sicherheit bei der Nutzung von Blockchain-Technologien nachkommen?

3. Verantwortlichkeit in dezentralen Systemen: Wie lässt sich die Verantwortlichkeit in dezentralen Netzwerken ohne zentrale Kontrollinstanz zuordnen?

Unternehmen sollten klare Governance-Strukturen für ihre Blockchain-Projekte etablieren und umfassende Risikoanalysen durchführen.

Praxistipps für innovative Unternehmen

Basierend auf der Erfahrung als IT-Rechtsexperte lassen sich folgende Praxistipps für Unternehmen ableiten:

1. Rechtliche Analyse: Führen Sie frühzeitig eine umfassende rechtliche Analyse Ihres Blockchain-Projekts durch, um potenzielle Risiken zu identifizieren.

2. Regulatorischer Dialog: Suchen Sie bei innovativen Projekten frühzeitig den Dialog mit Aufsichtsbehörden, um regulatorische Unsicherheiten zu klären.

3. Vertragsgestaltung: Entwickeln Sie klare vertragliche Rahmenwerke für die Nutzung von Blockchain und Smart Contracts, die auch Mechanismen für Streitfälle und Vertragsanpassungen vorsehen.

4. Datenschutz by Design: Implementieren Sie Datenschutzmaßnahmen von Beginn an in Ihre Blockchain-Lösungen, etwa durch den Einsatz von Zero-Knowledge-Proofs oder Off-Chain-Speicherung.

5. Governance-Strukturen: Etablieren Sie klare Governance-Strukturen für Ihre Blockchain-Projekte, die Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse regeln.

6. Kontinuierliche Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig die Rechtskonformität Ihrer Blockchain-Anwendungen, da sich der regulatorische Rahmen in diesem Bereich stetig weiterentwickelt.

Die rechtssichere Implementierung von Blockchain-Technologien und Smart Contracts stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten ist jedoch unerlässlich, um die Potenziale dieser innovativen Technologien voll ausschöpfen zu können. Angesichts der rechtlichen Komplexität und der sich ständig weiterentwickelnden Regulierung in diesem Bereich ist es für Unternehmen ratsam, frühzeitig spezialisierte rechtliche Expertise einzuholen.

Die Blockchain-Technologie und Smart Contracts bieten enorme Chancen für innovative Geschäftsmodelle. Unternehmen, die die rechtlichen Herausforderungen meistern, können sich hier einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern und als Vorreiter in ihren jeweiligen Branchen positionieren.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseAutomatisierungBlockchainContractsDatenschutzDatenschutzrechtDSGVOEUIT-SicherheitPersonenbezogene DatenRechtRechtliche HerausforderungenRegulierungSicherheitTechnologieTokenVerträgeVertragsgestaltungVertragsrechtWettbewerbsvorteil

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