• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

6. September 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
logo Linkedin 2048x1152 1
Wichtigste Punkte
  • Zielgruppenansprache: Das OLG Hamm stellte fest, dass branchenübergreifende Kontakte nicht ausreichend sind.
  • Werblicher Charakter: Nachrichten sind problematisch, selbst ohne direkten Kaufaufruf, wenn der Absender sich hervorhebt.
  • Einwilligung: Kontakte ohne vorherige Zustimmung des Empfängers sind unzulässig.
  • Rechtsprinzipien: Aktuelles Urteil korreliert mit OLG Nürnberg Urteil von 2019 über E-Mail-Versand.
  • Cold Contacting: Frühere Beiträge befassen sich mit den Risiken und Bestimmungen über LinkedIn-Kontaktaufnahme.
  • Wettbewerbsrecht: Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb gelten auch im digitalen Raum.
  • Marketingvorsicht: Unternehmen sollten Einwilligungen sicherstellen, bevor sie LinkedIn für Marketing nutzen.

In der digitalen Welt sind wir alle ständig vernetzt, und Plattformen wie LinkedIn bieten uns die Gelegenheit, unser professionelles Netzwerk auszubauen. Allerdings gibt es auch hier Grenzen, die eingehalten werden müssen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm macht deutlich, wie wichtig es ist, diese Grenzen zu respektieren.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall im Detail
2. Die wesentlichen Erwägungen des OLG Hamm
3. Eigentlich schon früher klar: OLG Nürnberg 2019
4. Erfahrungen aus anderen Beiträgen
5. Mein Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Der Fall im Detail

Im vorliegenden Fall (OLG Hamm, 18 U 154/22) hat ein Unternehmen über LinkedIn Nachrichten mit werblichem Inhalt an mehrere Nutzer geschickt, ohne dass eine vorherige Einwilligung der Empfänger vorlag. Das Gericht hat die Handlung als wettbewerbswidrig eingestuft, und zwar nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die wesentlichen Erwägungen des OLG Hamm

Ich habe das Urteil genauer unter die Lupe genommen und möchte auf einige Kernpunkte eingehen:

  1. Zielgruppenansprache: Das OLG Hamm betonte, dass es nicht ausreichend ist, dass der Absender und der Empfänger in derselben Branche tätig sind.
  2. Werblicher Charakter: Eine Nachricht ist nicht per se unproblematisch, nur weil sie keinen direkten Kaufaufruf enthält. Es reicht, wenn der Absender sich oder seine Dienstleistungen in den Vordergrund rückt.
  3. Einwilligung: Ohne eine ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung des Empfängers ist eine solche Kontaktaufnahme unzulässig.

Eigentlich schon früher klar: OLG Nürnberg 2019

Es ist interessant zu sehen, dass das aktuelle Urteil in einer Linie mit einem früheren Urteil des OLG Nürnberg aus dem Jahr 2019 liegt. Damals ging es um den Versand von E-Mails, aber die Rechtsprinzipien sind ähnlich. Meine Einschätzung zum damaligen Urteil könnt ihr hier nachlesen.

Erfahrungen aus anderen Beiträgen

In der Vergangenheit habe ich bereits einige Beiträge zum Thema Cold Contacting auf LinkedIn veröffentlicht. Wer sich darüber weitergehend informieren möchte, kann das hier und hier tun.

Mein Fazit

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal an alle Unternehmen, die LinkedIn für geschäftliche Aktivitäten nutzen. Es zeigt, dass die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb auch in der digitalen Welt gelten. Vorsicht ist also geboten: Wer LinkedIn für Marketingzwecke nutzen möchte, sollte sicherstellen, dass eine entsprechende Einwilligung des Empfängers vorliegt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: LinkedInMarketingSpamUWGWerbung

Weitere spannende Blogposts

Influencer-Merchandise und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

Datenschutzerklärung
3. Juli 2024

Der Influencer-Markt boomt, und immer mehr Content-Creator entdecken das lukrative Geschäft mit eigenem Merchandise. Die Möglichkeit, eigene Produkte zu entwickeln...

Mehr lesenDetails

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
17. Dezember 2018

Jahrelang habe ich mit der H&H Games Consulting GmbH, bzw. jetzt der Esports Consulting GmbH, auch im Bereich Marketing gearbeitet....

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring
9. Juni 2023

Einleitung Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat tiefgreifende Auswirkungen auf verschiedene Branchen, und der Esport ist keine Ausnahme....

Mehr lesenDetails

Was ändert sich im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?

Streamer und Sendezeiteinschränkungen? KJM erklärt JusProg für unwirksam
16. Dezember 2019

Zusammen mit dem neuen Medienstaatsvertrag wird es auch einige Änderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder kurz JMStV geben. Was ist neu? Für...

Mehr lesenDetails

Tätigkeit als eintragener Kaufmann: Die Haftungsfallen

Tätigkeit als eintragener Kaufmann: Die Haftungsfallen
18. Juni 2020

Hier auf dem Blog habe ich bereits zahlreiche Rechtsformen und die entsprechenden Risiken, aber auch Vorteile, vorgestellt. Es gibt aber...

Mehr lesenDetails

Spannendes Jahr 2023 voraus

Spannendes Jahr 2023 voraus
31. Dezember 2022

Das Jahr 2022 hat anders geendet, als ich es zu Beginn des Jahres gedacht habe. Während ich zum Beginn des...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Kartellrechtliche Bewertung automatisierter Google Ads-Sperrungen

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht
18. Januar 2024

Rechtliche Einordnung der Google Ads-Sperrung im Lichte des Kartellrechts Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 15 U 18/23 Kart) hat in...

Mehr lesenDetails

Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?

Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?
27. September 2019

In den letzten Monaten musste ich mich mehrfach mit der Frage befassen, ob einem Team/Organisation bei einem Spielerwechsel ein Schadensersatzanspruch...

Mehr lesenDetails

DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar

DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar
31. Oktober 2018

Gestern habe ich meinen Kommentar zur aktuellen Entscheidung des DOSB veröffentlicht. In den Nachrichten und in den sozialen Medien gab...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

Podcastfolge

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

Mehr lesenDetails
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung